Pflichten des Vermögensverwalters - zahlreiche verbraucherfeindliche Klauseln
Das OLG Wien bestätigte die Unzulässigkeit aller - vom VKI im Auftrag des BMASK eingeklagten - Klauseln der Geschäftsbedingungen der IMB Vermögensverwaltung. Immer deutlicher wird damit, von welchen Pflichten sich eine Vermögensverwaltung nicht freizeichnen kann.
