Urteil: Gewährleistung bei Outdoor-Handy
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums einen gewährleistungsrechtlichen Prozess für eine Verbraucherin, die ein "Outdoor-Handy" bei der Saturn Klagenfurt Electro Handelsgesellschaft erwarb, welches bei einem Sturz aus weniger als 1,2 Metern Höhe kaputt wurde. Das Gericht gab dem VKI Recht; die Konsumentin bekam ihren Kaufpreis zurück.