Urteil: HG Wien erklärt Servicegebühren für "print@home"-Tickets für unzulässig
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die CTS Eventim Austria GmbH wegen gesetzwidriger Klauseln in den AGB. Die CTS Eventim Austria GmbH betreibt die Website www.oeticket.com und verrechnete zusätzliche Servicegebühren für "print@home-Tickets", "mobile-Tickets" und bestimmte Hinterlegungsarten.