Intransparente Garantievereinbarung in Lebensversicherungen
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Uniqa Österreich Versicherungen AG wegen einer Klausel zur fondsgebundenen Lebensversicherung. Das Handelsgericht Wien beurteilte die Klausel als intransparent. Ansprüche von Konsumenten auf höhere Versicherungsleistung sind möglich.