EuGH zu Verzugszinssatz und Rücktrittsrecht bei Kreditverträgen
Der EuGH geht in einer aktuellen Entscheidung zu deutschen Anlassfällen darauf ein, wie genau der Verzugszinssatz und die bei vorzeitiger Kreditrückzahlung zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung im Kreditvertrag angegeben werden müssen. Weiters bestätigt er, dass Verbraucher weiterhin ein Rücktrittsrecht haben, wenn eine der nach der Verbraucherkredit-RL im Kreditvertrag zu erteilende Information nicht dort oder nachträglich ordnungsgemäß mitgeteilt wurde.
