Vorvertragliche Anzeigepflicht in der Krankenzusatzversicherung
Versicherungsnehmer/innen haben bei Abschluss einer Krankenzusatzversicherung die ihnen zum Zeitpunkt der Beantwortung der Antragsfragen bekannten gefahrenerheblichen Umstände, daher auch die ihnen bekannten Diagnosen, anzuzeigen. Wird nach bestimmten Erkrankungen gefragt, ist eine zu diesem Zeitpunkt bei den Versicherungsnehmer/innen diagnostizierte Erkrankung anzugeben. Darauf, ob sich die Diagnose später als unrichtig herausstellen sollte, kommt es hingegen nicht an.