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Geld & Versicherungen

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Vorvertragliche Anzeigepflicht in der Krankenzusatzversicherung

Versicherungsnehmer/innen haben bei Abschluss einer Krankenzusatzversicherung die ihnen zum Zeitpunkt der Beantwortung der Antragsfragen bekannten gefahrenerheblichen Umstände, daher auch die ihnen bekannten Diagnosen, anzuzeigen. Wird nach bestimmten Erkrankungen gefragt, ist eine zu diesem Zeitpunkt bei den Versicherungsnehmer/innen diagnostizierte Erkrankung anzugeben. Darauf, ob sich die Diagnose später als unrichtig herausstellen sollte, kommt es hingegen nicht an.

OGH: Unzulässige Klauseln bei GOLDATO

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die GOLDATO Handels GmbH geklagt. Das Unternehmen betreibt Handel mit Edelmetallen und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern auch sogenannte „Goldkaufpläne“ zum langfristigen Erwerb von Gold an. Gegenstand des Verfahrens waren 27 Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter anderem die Bezahlung von Gebühren und Entgelten mittels eingelagertem Gold sowie Modalitäten der Abrechnung zu Gunsten des Unternehmens vorsahen. Für 5 der angefochtenen Klauseln war bereits in der ersten Instanz ein Teilanerkenntnisurteil erfolgt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt die Gesetzwidrigkeit aller verbliebenen 22 Klauseln bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

OGH: Unzulässige Klauseln bei GOLDATO

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die GOLDATO Handels GmbH geklagt. Das Unternehmen betreibt Handel mit Edelmetallen und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern auch sogenannte „Goldkaufpläne“ zum langfristigen Erwerb von Gold an. Gegenstand des Verfahrens waren 27 Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter anderem die Bezahlung von Gebühren und Entgelten mittels eingelagertem Gold sowie Modalitäten der Abrechnung zu Gunsten des Unternehmens vorsahen. Für 5 der angefochtenen Klauseln war bereits in der ersten Instanz ein Teilanerkenntnisurteil erfolgt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt die Gesetzwidrigkeit aller verbliebenen 22 Klauseln bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unzulässige Klauseln in den Geschäftsbedingungen der Erste Bank

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG geklagt. Gegenstand des Verfahrens waren Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Online-Banking „George“ sowie zu Sparbüchern. Dabei wurden vor allem Vertragsbestimmungen zur Haftung der Kundinnen und Kunden in Missbrauchsfällen, unzulässige Anzeigepflichten sowie Klauseln zur Verzinsung von Sparbüchern beanstandet. Bereits das Oberlandesgericht (OLG) Wien hatte 14 Klauseln für unzulässig erklärt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der dagegen eingebrachten Revision der Erste Bank in keinem einzigen Punkt Recht, sondern bestätigte die Gesetzwidrigkeit der 14 Klauseln. 

Unzulässige Klauseln in den Geschäftsbedingungen der Erste Bank

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG geklagt. Gegenstand des Verfahrens waren Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Online-Banking „George“ sowie zu Sparbüchern. Dabei wurden vor allem Vertragsbestimmungen zur Haftung der Kundinnen und Kunden in Missbrauchsfällen, unzulässige Anzeigepflichten sowie Klauseln zur Verzinsung von Sparbüchern beanstandet. Bereits das Oberlandesgericht (OLG) Wien hatte 14 Klauseln für unzulässig erklärt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der dagegen eingebrachten Revision der Erste Bank in keinem einzigen Punkt Recht, sondern bestätigte die Gesetzwidrigkeit der 14 Klauseln. 

„Unfallfolgen“ in der Krankenzusatzversicherung

In einem Deckungsprozess gegen einen Versicherer aus einer Krankenzusatzversicherung heraus ging es um die Frage, ob eine Behandlung (Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks) nach einem Unfall bei bestehender Vorerkrankung von der Versicherung umfasst ist, wenn wegen dieser Vorerkrankung mittel- bzw langfristig diese Behandlung ohnehin erforderlich gewesen wäre und die Versicherungsbedingungen keine Einschränkung des Schutzes bei Vorerkrankungen vorsahen.

OLG Wien bestätigt Gesetzwidrigkeit der Ausnahmesituationsklausel in der Rechtsschutzversicherung

Bereits Ende letzten Jahres erklärte das Handelsgericht (HG) Wien die Klausel in einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren für gesetzwidrig. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte das Urteil nun. Rechtsschutzversicherer dürfen die Klausel daher nicht als Grund für Deckungsablehnungen heranziehen. Das bedeutet, dass Versicherer coronabedingte Rechtsstreitigkeiten in vielen Fällen zu Unrecht ablehn(t)en. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien bestätigt Gesetzwidrigkeit der Ausnahmesituationsklausel in der Rechtsschutzversicherung

Bereits Ende letzten Jahres erklärte das Handelsgericht (HG) Wien die Klausel in einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren für gesetzwidrig. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte das Urteil nun. Rechtsschutzversicherer dürfen die Klausel daher nicht als Grund für Deckungsablehnungen heranziehen. Das bedeutet, dass Versicherer coronabedingte Rechtsstreitigkeiten in vielen Fällen zu Unrecht abgelehn(t)en. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unzulässige Klausel zum Pensionswahlrecht

Der VKI unterstützte – im Auftrag des BMSGPK – erfolgreich einen Konsumenten, der bei der Generali Versicherungs AG eine Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht abgeschlossen hatte.

Klauseln des Internetbanking-Schutzpakets der Unicredit unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Unicredit Bank Austria AG wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Internetbanking Schutzpaket „JUST-IN-CASE“. Dieses Produkt soll Verbraucher im Internetbanking gegen finanzielle Schäden durch Internetkriminalität absichern. Dabei klärte die Bank aber nicht ausreichend darüber auf, wann die Kunden nach dem Gesetz ohnehin keine Haftung trifft. Das Handelsgericht Wien (HG) hat nun alle eingeklagten Klauseln als unzulässig beurteilt. Das Urteil ist nur teilweise rechtskräftig, da die Beklagte zu einer Klausel Berufung erhoben hat

Klauseln des Internetbanking-Schutzpakets der Unicredit unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Unicredit Bank Austria AG wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Internetbanking Schutzpaket „JUST-IN-CASE“. Dieses Produkt soll Verbraucher im Internetbanking gegen finanzielle Schäden durch Internetkriminalität absichern. Dabei klärte die Bank aber nicht ausreichend darüber auf, wann die Kunden nach dem Gesetz ohnehin keine Haftung trifft. Das Handelsgericht Wien (HG) hat nun alle eingeklagten Klauseln als unzulässig beurteilt. Das Urteil ist nur teilweise rechtskräftig, da die Beklagte zu einer Klausel Berufung erhoben hat

Urteil zur vorzeitigen Kreditrückzahlung

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Unicredit Bank Austria AG. Es geht in dem Verfahren um die Frage, ob bei vorzeitiger Kreditrückzahlung auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig zurückerstattet werden müssen und ob dies auch für die Rechtslage vor dem 1.1.2021 gilt. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und bestätigte, dass auch nach der alten Rechtslage bei vorzeitiger Kreditrückzahlung nicht nur die laufzeitabhängigen Kosten, sondern auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig von der Bank zurückzuerstatten sind. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Urteil zur vorzeitigen Kreditrückzahlung

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Unicredit Bank Austria AG. Es geht in dem Verfahren um die Frage, ob bei vorzeitiger Kreditrückzahlung auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig zurückerstattet werden müssen und ob dies auch für die Rechtslage vor dem 1.1.2021 gilt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab dem VKI Recht und bestätigte, dass auch nach der alten Rechtslage bei vorzeitiger Kreditrückzahlung nicht nur die laufzeitabhängigen Kosten, sondern auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig von der Bank zurückzuerstatten sind. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

VKI-Erfolg gegen Online-Broker DEGIRO

DEGIRO B.V. ist ein international tätiger Web-Trader mit Sitz in den Niederlanden, der auf „degiro.at“ eine Online-Trading-Plattform anbietet, über die Kundinnen und Kunden Wertpapiere erwerben können. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums DEGIRO wegen diverser Klauseln in den Geschäftsbedingungen geklagt. Nachdem bereits das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien dutzende Klauseln als unzulässig beurteilt haben, liegt nun die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vor: Das Höchstgericht erachtet 48 Klauseln als gesetzwidrig.

VKI-Erfolg gegen Online-Broker DEGIRO

DEGIRO B.V. ist ein international tätiger Web-Trader mit Sitz in den Niederlanden, der auf „degiro.at“ eine Online-Trading-Plattform anbietet, über die Kundinnen und Kunden Wertpapiere erwerben können. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums DEGIRO wegen diverser Klauseln in den Geschäftsbedingungen geklagt. Nachdem bereits das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien dutzende Klauseln als unzulässig beurteilt haben, liegt nun die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vor: Das Höchstgericht erachtet 48 Klauseln als gesetzwidrig.

OGH: Rücktrittsbelehrung der Scottish Widows Limited entsprach nicht § 165a VersVG

Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums ein Musterverfahren gegen die Scottish Widows Limited auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages mangels gesetzeskonformer Rücktrittsbelehrung gem. § 165a VersVG. Der OGH beurteilte die konkreten Belehrungen in diesem Einzelfall im Zusammenspiel als fehlerhaft und sprach der Klägerin die einbezahlten Netto-Prämien (abzüglich der Versicherungssteuer und Risikokosten) zu. Hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit des Zinsbegehrens und dessen Begrenzung auf 3 Jahre wurde die Rechtssache an das Erstgericht zurückverwiesen.

Gesetzwidrige Kreditwerbung der Santander Bank

Der VKI klagte – im Auftrag des Sozialministeriums – erfolgreich die Santander Consumer Bank GmbH. Verfahrensgegenstand war die Bewerbung des Kredits auf der Startseite der Bank. Die Werbung erfüllte weder die gesetzlichen Kriterien der Auffälligkeit der wesentlichen Informationen noch wurde ein - gesetzlich notwendiges - repräsentatives Beispiel angeführt. Das von der Beklagten gewählte Beispiel mit dem "ab"-Zinssatz enthält nicht den geforderten typischerweise gewährten Zinssatz dar.

Gesetzwidrige Kreditwerbung der Santander Bank

Der VKI klagte – im Auftrag des Sozialministeriums – erfolgreich die Santander Consumer Bank GmbH. Verfahrensgegenstand war die Bewerbung des Kredits auf der Startseite der Bank.

Unzulässige Klauseln der TVP

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH & Co KG wegen unzulässiger Klauseln in ihren Treuhandverträgen mit österreichischen Anlegern geklagt. Die verfahrensgegenständlichen Klauseln sind allesamt gesetzwidrig.

Urteil: OGH zu Verweisen auf andere Klauselwerke

In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen ein Kreditinstitut wegen Klauseln in Verbraucherkrediten nach dem VKrG ging es vor allem um Verweise auf andere Klauselwerke, um die Möglichkeit von Teilung von Klauseln und um die Länge der Leistungsfrist.

OGH zu Verweisen auf andere Klauselwerke

In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen ein Kreditinstitut wegen Klauseln in Verbraucherkrediten nach dem VKrG ging es vor allem um Verweise auf andere Klauselwerke und um die Möglichkeit der Teilung von Klauseln.

Urteil: Gesetzwidrige Klauseln in AGB der easybank AG

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die Easybank AG wegen mehrerer Klauseln in Geschäftsbedingungen ua für die easy Karte und für Kreditkarten. Der OGH hat nun die meisten der eingeklagten Klauseln für unzulässig beurteilt.

OGH bestätigt gesetzwidrige Gebühren bei „easybank“

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die easybank AG wegen mehrerer Klauseln in deren Geschäftsbedingungen geklagt, darunter auch Klauseln der Vertragsbedingungen für Bankomat- und Kreditkarte. Dabei ging es ua um ungerechtfertigte Gebühren sowie zu weitreichende Sorgfaltspflichten der Verbraucher. Der OGH hat nun den Großteil der eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig eingestuft.

Vorzeitige Kreditrückzahlung: Rückerstattung der Kosten

Mit einer geplanten Gesetzesänderung ab 1.Jänner 2021 ist es für bestimmte Kredite klargestellt, dass Verbraucher, bei vorzeitiger Rückzahlung ihrer Kreditverträge sowohl die laufzeitabhängigen als auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig zurückerstattet bekommen. Für Altverträge ist dies derzeit umstritten.

EuGH zu NFC-Zahlung

In einem Verfahren über Vertragsklauseln zu Bankkarten mit NFC-Funktion (Near Field Communication; üblicherweise als „kontaktlose Zahlungsfunktion“ bezeichnet) beschäftigte sich der EuGH mit der Zustimmungsfiktion im Anwendungsbereich der Zahlungsdienste-Richtlinie und um die Frage, wie die NFC-Funktion rechtlich einzuordnen ist und welche Folgen das hat.

Anscheinsvollmacht eines Schadensreferenten

Der OGH bejahte die Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht eines Schadensreferenten, der im Namen des Haftpflichtversicherers und des Versicherungsnehmers ein Anerkenntnis abgab. Der Schadensreferent war zwar nicht berechtigt, für den Versicherer Anerkenntnisse abzugeben. Dies war aber dem Geschädigten nicht erkennbar und der Schadensreferent war vom Versicherer zur Abwicklung von Versicherungsfällen eingesetzt worden. Der Versicherer hat daher den Anschein gesetzt, als ob der Schadensreferent zur Abgabe von den Schadensfall betreffenden Erklärungen im Namen des Versicherers bevollmächtigt war.

Eigentumserwerb am gefundenen Sparbuch

Der OGH bejahte den Auszahlungsanspruch einer Finderin von Überbringersparbüchern, die nach der alten Rechtslage eröffnet waren, obwohl sie das Losungswort nicht kannte.

Umfassende Prüfung von Bankbedingungen

Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen ein Kreditinstitut wegen Klauseln in verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der OGH beurteilte zahlreiche Klauseln für unzulässig.

OGH zur Deckung durch Haushaltsversicherung

Der OGH bejahte die Deckungspflicht einer Haushaltsversicherung für einen Wasserschaden, den ein Unternehmer bei Umbauarbeiten in der vom Versicherungsnehmer gemieteten Wohnung durch Beschädigung eines Heizungsrohrs in der im Erdgeschoss befindlichen Praxis eines Tierarztes verursachte.

FWK-Devisenfixing: Rechtsfolgen intransparenter Umrechnungsklausel

Lässt sich der Kreditnehmer den Kredit in Euro auszahlen, bleibt der Kredit damit zwar ein Fremdwährungskredit, weil die fremde Währung weiterhin die Rechnungsgrundlage für die Rückzahlungsverpflichtung bildet. Zusätzlich schließt der Kreditnehmer aber einen entgeltlichen Geldwechselvertrag ab. Es stellt keine unzulässige Geschäftspraxis iSd § 28a KSchG dar, dass die Bank bei Unwirksamkeit von Umrechnungsklauseln zur Bestimmung des Umrechnungskurses ihr hausinternes Devisenfixing zur Anwendung bringt und der Verkehrssitte entsprechende Auf- und Abschläge von 0,0066 je 1 EUR beim An- und Verkauf von Devisen verrechnet.

Leasingbedingungen der Porsche Bank AG Gegenstand von Klauselprüfung

Der VKI hatte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Porsche Bank AG wegen Klauseln der Leasingbedingungen für das KFZ-Leasing mit Verbrauchern geklagt. Insgesamt beanstandete der VKI zehn Klauseln. Darunter waren sowohl leasingspezifische Bestimmungen, beispielsweise zu den Folgen einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags, als auch generelle Regelungen, beispielweise zu der Frage, wann eine Zahlung per Banküberweisung als rechtzeitig erfolgt gilt. Der OGH hat nun alle zehn Klauseln für unzulässig erklärt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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