OLG Wien: Unzulässige Klausel in Krankenversicherung der Merkur
Aufgrund einer Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung führt der VKI im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Merkur Versicherung AG. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte die Ansicht des Handelsgerichts Wien, wonach die automatische Tarifumstellung mit Vollendung des 18. Lebensjahres unzulässig ist.
