OLG Linz: Ausschlussklausel in Rechtsschutzversicherung unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wüstenrot Versicherungs-Aktiengesellschaft (Wüstenrot) wegen der sogenannten „Ausnahmesituationsklausel“ geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützten, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Klausel. Das Urteil ist rechtskräftig.