Zum Inhalt

Geld & Versicherungen

All articles on the topic

OLG Linz: Ausschlussklausel in Rechtsschutzversicherung unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wüstenrot Versicherungs-Aktiengesellschaft (Wüstenrot) wegen der sogenannten „Ausnahmesituationsklausel“ geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützten, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Klausel. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Linz: Ausschlussklausel in Rechtsschutzversicherung unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wüstenrot Versicherungs-Aktiengesellschaft (Wüstenrot) wegen der sogenannten „Ausnahmesituationsklausel“ geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützten, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Klausel. Das Urteil ist rechtskräftig.

OGH zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Nicht jedes Zahlungskonto iSd § 3 Abs 1 VZKG, sondern nur ein „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“ unterliegt den Bestimmungen der §§ 25 ff VZKG über die umfassten Dienste, die zulässigen Entgelte und die Kündigungsmöglichkeiten.

Mehrere Klauseln in Rechtsschutzversicherung der Generali unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG (Generali) wegen mehrerer Klauseln aus deren Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung geklagt. Unter anderem richtete sich die Klage gegen eine Klausel, die es der Generali erlaubt, Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Weiters wurde eine Klausel für unzulässig befunden, nach der sich der Versicherungsvertrag bei bloßem Schweigen der Versicherungsnehmer:innen automatisch verlängert. Das Handelsgericht (HG) Wien erklärte nun alle eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehrere Klauseln in Rechtsschutzversicherung der Generali unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG (Generali) wegen mehrerer Klauseln aus deren Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung geklagt. Unter anderem richtete sich die Klage gegen eine Klausel, die es der Generali erlaubt, Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Weiters wurde eine Klausel für unzulässig befunden, nach der sich der Versicherungsvertrag bei bloßem Schweigen der Versicherungsnehmer:innen automatisch verlängert. Das Handelsgericht (HG) Wien erklärte nun alle eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unzulässige Bausparklauseln

Die Bundesarbeiterkammer klagte erfolgreich ein Kreditinstitut, das im Bauspargeschäft tätig ist, wegen mehrerer Klauseln.

Spätrücktritt von Lebensversicherung

Wegen Unionsrechtswidrig von § 176 VersVG idGF hat Versicherungsnehmerin, die nach über fünf Jahren von der Lebensversicherung zurücktritt, Anspruch auf Rückzahlung der von ihr geleisteten Netto-Versicherungsprämien.

VKI erreicht Rücknahme von unberechtigt eingeklagter Kreditkartenforderung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich einen Verbraucher unterstützt. Der Konsument hatte, nach eigenen Angaben, mehrere unberechtigte Forderungsschreiben eines Inkassobüros erhalten und wurde anschließend von einer Bank wegen einer nicht nachvollziehbaren (Kreditkarten-)Forderung von rund 1.580 Euro geklagt. Nach dem Einschreiten des VKI zog die Bank die Klage zurück.

OGH bestätigt Unzulässigkeit der Prämienumstellung bei Volljährigkeit

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Merkur Versicherung AG geklagt. Gegenstand der Verbandsklage war eine Klausel des Versicherers, nach der die Prämien für mitversicherte Kinder mit deren 18. Geburtstag auf einen vorab nicht festgelegten Betrag umgestellt werden. Die Versicherungsnehmer:innen können mitunter erst nach 15 Monaten diesen Vertrag auflösen und müssen in dieser Zeit die erhöhten Prämien zahlen. Laut Oberstem Gerichtshof (OGH) ist diese Klausel intransparent und daher unzulässig.

OGH bestätigt Unzulässigkeit der Prämienumstellung bei Volljährigkeit

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Merkur Versicherung AG geklagt. Gegenstand der Verbandsklage war eine Klausel des Versicherers, nach der die Prämien für mitversicherte Kinder mit deren 18. Geburtstag auf einen vorab nicht festgelegten Betrag umgestellt werden. Die Versicherungsnehmer:innen können mitunter erst nach 15 Monaten diesen Vertrag auflösen und müssen in dieser Zeit die erhöhten Prämien zahlen. Laut Oberstem Gerichtshof (OGH) ist diese Klausel intransparent und daher unzulässig.

OGH: (Keine) Haftung des Abschlussprüfers

In einem Schadenersatzverfahren gegen einen Abschlussprüfer wurde die Klage abgewiesen, weil der Kläger nicht behauptet hatte, dass er im Vertrauen auf die Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers der – später in die Insolvenz geratenen – Bank Geld als Einlage anvertraut hatte.

OGH: Unzulässige Klauseln in Unfallversicherungsbedingungen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group (Wiener Städtische) wegen Klauseln in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUVB Unfallvorsorge Premium). Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab dem VKI nun fast zur Gänze Recht und erklärte 9 von 10 eingeklagten Klauseln für unzulässig.

OGH: Unzulässige Klauseln in Unfallversicherungsbedingungen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group (Wiener Städtische) wegen Klauseln in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUVB Unfallvorsorge Premium). Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab dem VKI nun fast zur Gänze Recht und erklärte 9 von 10 eingeklagten Klauseln für unzulässig.

Unzulässige Verlängerung von Skiversicherung

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Verein Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband mit Sitz in Deutschland geklagt. Im Anlassfall ging es um eine automatische Vertragsverlängerung einer Skiversicherung. Das HG Wien beurteilte die zugrundeliegende und sechs weitere Klauseln für unzulässig.

Unzulässige automatische Verlängerung bei Skiversicherung

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den deutschen Verein „Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband“ geklagt. Im Anlassfall ging es um die automatische Vertragsverlängerung einer Skiversicherung. Das Handelsgericht (HG) Wien beurteilte die zugrundeliegende sowie sechs weitere Klauseln für unzulässig.

Mit „Bestens-Order“ bei Aktienankauf zur Kontoüberschreitung

Anleger forderten von ihrer Bank einen TAN an, um eine „Bestens-Order“ für den Ankauf von Aktien aufzugeben. Sie erhielten aufgrund eines 20 Minuten alten Aktienkurses die Summe „ca EUR 75.420“ genannt und gaben die Order auf. In der Zwischenzeit stieg der Kurs und es wurden Aktien zu einem Preis von ca EUR 92.140 gekauft, wodurch ihr Konto um ca EUR 18.700 überzogen wurde. Die Klage gegen die Bank wurde vom OGH abgewiesen.

OGH: Banken dürfen für pandemiebedingte Stundung keine Sollzinsen verrechnen

In einem VKI-Verfahren entschied der OGH, dass die Banken während der gesetzlich angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung keine Sollzinsen verlangen dürfen. Der VKI fordert die Banken auf, bei laufenden Krediten die Kreditkonten von sich aus richtigzustellen. Für Kreditnehmer:innen mit bereits ausgelaufenen Krediten stellt der VKI einen kostenlosen MUSTERBRIEF zur Verfügung.

OGH: Banken dürfen für pandemiebedingte Stundung keine Sollzinsen verrechnen

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bawag P.S.K. geklagt. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob Banken während der gesetzlich angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung (sog Kreditmoratorium) Sollzinsen verlangen dürfen. Das Gesetz zu dem Kreditmoratorium nahm dazu nicht ausdrücklich Stellung. Diese Frage war seit Einführung des Gesetzes ein Streitpunkt zwischen der Bankenbranche und Konsumentenschützer:innen, die der OGH nun zu Gunsten der Verbraucher:innen entschied. Der VKI fordert die Banken auf, die Konten der betroffenen Verbraucher richtigzustellen.

Rechtsschutzversicherung: Ausnahmesituations- und Katastrophenklausel gesetzwidrig

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die D.A.S. Rechtsschutz AG (D.A.S.) wegen zweier Rechtsschutzausschlussklauseln geklagt, die der Rechtsschutzversicherer als Grund für Deckungsablehnungen bei unter anderem coronabedingten Rechtsstreitigkeiten heranzieht. Das Handelsgericht (HG) Wien beurteilte beide Klauseln als unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

OGH: Klauseln des Internetbanking-Schutzpakets der Unicredit unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Unicredit Bank Austria AG wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Internetbanking Schutzpaket „JUST-IN-CASE“. Dieses Produkt soll Verbraucher im Internetbanking gegen finanzielle Schäden durch Internetkriminalität absichern. Dabei klärte die Bank aber nicht ausreichend darüber auf, wann die Kunden nach dem Gesetz ohnehin keine Haftung trifft. Das Handelsgericht Wien (HG) hatte in erster Instanz alle eingeklagten Klauseln als unzulässig beurteilt. Die Beklagte erhob gegen Teile dieses erstinstanzlichen Urteils ein Rechtsmittel, welchem das Oberlandesgericht Wien (OLG) stattgab. Die nun vorliegende Entscheidung des Obersten Gerichtshof (OGH) gibt dem VKI hingegen Recht.

OGH: Klauseln des Internetbanking-Schutzpakets der Unicredit unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Unicredit Bank Austria AG wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Internetbanking Schutzpaket „JUST-IN-CASE“. Dieses Produkt soll Verbraucher im Internetbanking gegen finanzielle Schäden durch Internetkriminalität absichern. Dabei klärte die Bank aber nicht ausreichend darüber auf, wann die Kunden nach dem Gesetz ohnehin keine Haftung trifft. Das Handelsgericht Wien (HG) hatte in erster Instanz alle eingeklagten Klauseln als unzulässig beurteilt. Die Beklagte erhob gegen Teile dieses erstinstanzlichen Urteils ein Rechtsmittel, welchem das Oberlandesgericht Wien (OLG) stattgab. Die nun vorliegende Entscheidung des Obersten Gerichtshof (OGH) gibt dem VKI hingegen Recht.

Vorzeitige Kreditrückzahlung eines Altkredits

Bei vorzeitiger Kreditrückzahlung eines Kredits aus dem Jahr 2009 (also vor Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes), haben die Verbraucher:innen keinen Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der laufzeitunabhängigen Kreditkosten.

Vorzeitige Kreditrückzahlung eines Altkredits

Bei einem 2009 aufgenommenen Kredit nach § 33 BWG aF stellt sich mangels sachlichen Anwendungsbereichs die Frage nach richtlinienkonformer Auslegung iSd Lexitor-Entscheidung nicht. Verbraucher:innen, die solche Kredite vorzeitig zurückzahlen, haben nicht Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der laufzeitunabhängigen Kreditkosten.

EuGH zur Transparenz einer Indexklausel in Fremdwährungskrediten

Eine Indexklausel in einem Fremdwährungskredit muss es Verbraucher ermöglichen, auf der Grundlage genauer und nachvollziehbarer Kriterien zu verstehen, wie der zur Berechnung der Höhe der Tilgungsraten verwendete Fremdwährungswechselkurs festgelegt wird, damit dieser Verbraucher die Möglichkeit hat, den Wechselkurs jederzeit selbst zu bestimmen.

OGH: Unzulässige Klausel in Fremdwährungskrediten

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die UniCredit Bank Austria AG. Eine Klausel, wonach die Rückführung des Kredits „in der jeweiligen ausgenützten Währung“ erfolgt, ist intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG, weil dem durchschnittlichen Kreditnehmer, der sich den Kredit in Euro auszahlen lässt, nicht klar ist, dass auch hier die „ausgenützte“ Währung der Schweizer Franken (CHF) sein soll.

OGH: Rücktrittsbelehrung in Polizze reicht aus

Der OGH verneint ein unbefristetes Rücktrittsrecht, wenn die ordnungsgemäße Belehrung über das Rücktrittsrecht erstmals in der Polizze und nicht bereits vor Vertragsabschluss erfolgt.

Rücktritt ist nicht gleich Kündigung

Der VKI erachtete eine Vereinbarung in einer als Vertragsformblatt gestalteten Vollmacht eines Versicherungsmaklers für unzulässig und klagte für die betroffene Konsumentin. Das Erstgericht gab dem VKI Recht. Das Landesgericht Korneuburg hielt die Berufung des Versicherungsmaklers gegen das Ersturteil für nicht berechtigt: Die Honorarforderung aus der Versicherungsmaklervollmacht besteht schon dem Grunde nach nicht.

Sparbuch: Auskunftspflicht der Bank gegenüber dem Verlassenschaftsgericht

Die Bank hat im Verlassenschaftsfall grundsätzlich auch bezüglich Kleinbetragssparbüchern, bei denen der Erblasser als Einleger identifiziert ist, eine Auskunftspflicht gegenüber dem Gerichtskommissär und dem Verlassenschaftsgericht. Eine Ausnahme davon besteht nur, wenn das Sparbuch unzweifelhaft nicht dem Nachlass zuzuordnen ist.

OLG Wien: Unzulässige Klausel in Krankenversicherung der Merkur

Aufgrund einer Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung führt der VKI im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Merkur Versicherung AG. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte die Ansicht des Handelsgerichts Wien, wonach die automatische Tarifumstellung mit Vollendung des 18. Lebensjahres unzulässig ist.

EuGH zu Verzugszinssatz und Rücktrittsrecht bei Kreditverträgen

Der EuGH geht in einer aktuellen Entscheidung zu deutschen Anlassfällen darauf ein, wie genau der Verzugszinssatz und die bei vorzeitiger Kreditrückzahlung zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung im Kreditvertrag angegeben werden müssen. Weiters bestätigt er, dass Verbraucher weiterhin ein Rücktrittsrecht haben, wenn eine der nach der Verbraucherkredit-RL im Kreditvertrag zu erteilende Information nicht dort oder nachträglich ordnungsgemäß mitgeteilt wurde.

EuGH zu Verzugszinssatz und Rücktrittsrecht bei Kreditverträgen

Der EuGH geht in einer aktuellen Entscheidung zu deutschen Anlassfällen darauf ein, wie genau der Verzugszinssatz und die bei vorzeitiger Kreditrückzahlung zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung im Kreditvertrag angegeben werden müssen. Weiters bestätigt er, dass Verbraucher weiterhin ein Rücktrittsrecht haben, wenn eine der nach der Verbraucherkredit-RL im Kreditvertrag zu erteilende Information nicht dort oder nachträglich ordnungsgemäß mitgeteilt wurde.

OGH legt Frage zur vorzeitigen Rückzahlung bei Hypothekarkrediten EuGH vor

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Unicredit Bank Austria AG. Es geht in dem Verfahren um die Frage, ob bei vorzeitiger Kreditrückzahlung auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig zurückerstattet werden müssen und ob dies auch für die Rechtslage vor dem 1.1.2021 gilt. Anfang des Jahres gab das OLG Wien dem VKI Recht und bestätigte, dass auch nach der alten Rechtslage bei vorzeitiger Kreditrückzahlung nicht nur die laufzeitabhängigen Kosten, sondern auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig von der Bank zurückzuerstatten sind. Dagegen erhob die Unicredit Revision an den OGH. Der OGH legt nun dazu dem EuGH eine Frage vor und unterbricht das Verfahren.

VKI-Erfolg zur vorzeitigen Kreditrückzahlung

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo-Bank Burgenland geklagt. Im Verfahren geht es darum, welche Kosten bei vorzeitiger Kreditrückzahlung von der Bank anteilig zurückzuerstatten sind. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun – wie auch bereits ein einem anderen VKI-Verfahren –, dass Kreditgeber auch die laufzeitunabhängigen Kosten aliquot an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückzuzahlen haben.

Österreichische Gerichte äußern sich zur vorzeitigen Kreditrückzahlung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo-Bank Burgenland AG und die Unicredit Bank Austria AG geklagt. In den Verfahren geht es jeweils darum, welche Kosten bei vorzeitiger Kreditrückzahlung von der Bank anteilig zurückzuerstatten sind. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun im Verfahren gegen die Bank Burgenland, dass Kreditgeber auch die laufzeitunabhängigen Kosten aliquot an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückzuzahlen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Verfahren gegen die Unicredit hingegen unterbrach der Oberste Gerichtshof (OGH) das Verfahren und legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob dies auch für Hypothekarkredite gelte.

Rechtsschutzdeckung für Amtshaftungsverfahren

Wird ein Amtshaftungsanspruch ausschließlich auf die Fehlbeurteilung von Streitigkeiten (Rechtsfrage) gestützt, für deren Durchsetzung wegen Vorvertraglichkeit keine Rechtsschutzdeckung besteht, so besteht auch für dessen beabsichtigte Geltendmachung kein Deckungsanspruch, weil der vorvertragliche Verstoß dafür mitverantwortlich und damit für das Amtshaftungsverfahren adäquat kausal ist.

OGH zur Bonitätsprüfung bei Kreditvergabe an zwei Kreditnehmer

Nehmen zwei Verbraucher gemeinsam einen Kredit auf, so ist im Rahmen der Bonitätsprüfung zu prüfen, ob sie gemeinsam zur Rückzahlung des Kredits in der Lage sind und nicht, ob jeder einzelne die gesamte Kreditrückzahlung auch alleine tragen kann.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang