Private Unfallversicherung: Dauernde Invalidität
Ein Anspruch auf Leistung für dauernde Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten vom Unfalltag beim Versicherer unter Vorlage eines ärztlichen Befundberichtes geltend zu machen. Versäumt der Versicherungsnehmer dieser Frist, erlischt der Anspruch der Entschädigungsanspruch des Unfallversicherten.
