Erfolg gegen Generali Versicherung AG
Der OGH bestätigt, dass sich der Unternehmer für die Wirksamkeit einer Verlängerungsfiktion bereits in der AGB-Klausel dazu verpflichten muss, dass er bei Beginn der Widerspruchsfrist den Verbraucher auf die Bedeutung eines allfälligen Schweigens hinweisen wird.
