OLG Wien: AGB der ING-DiBa unzulässig
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die ING-DiBa AG wegen unzulässiger Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die ING-DiBa AG wegen unzulässiger Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte ein allgemeiner Risikoausschluss für einen bestimmten Rechtsschutz-Baustein nicht gelten, müsste dies dort klar geregelt sein.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen der Kontoumstellung und Kontokündigung der BAWAG PSK. Die BAWAG PSK drohte Konsumenten mit einem Schreiben aus Oktober 2016 mit der Kündigung der Girokonten, wenn diese nicht auf ein neues Kontomodell umstiegen. Der VKI klagte daher im Auftrag des Sozialministeriums. Nun liegt das Urteil des OLG Wien vor, welches dem VKI zur Gänze Recht gibt.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen der Kontoumstellung und Kontokündigung der BAWAG PSK. Die BAWAG PSK drohte Konsumenten mit einem Schreiben aus Oktober 2016 mit der Kündigung der Girokonten, wenn diese nicht auf ein neues Kontomodell umstiegen. Der VKI klagte daher im Auftrag des Sozialministeriums. Nun liegt das Urteil des OLG Wien vor, welches dem VKI zur Gänze Recht gibt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Deniz Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in den Bedingungen. Das nun vorliegende - nicht rechtskräftige - Urteil des OLG Wien erklärt die 24 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Deniz Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in den Bedingungen. Das nun vorliegende - nicht rechtskräftige - Urteil des OLG Wien erklärt die 24 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
Klärt der Arzt den Patienten nicht über den Verdacht einer Krebserkrankung auf, gilt als "Eintritt des Schadensereignisses" das Nichtreagieren des Arztes und nicht erst die (spätere) Kenntnisnahme der Krebsdiagnose durch den Versicherungsnehmer.
Klärt der Arzt den Patienten nicht über den Verdacht einer Krebserkrankung auf, gilt als "Eintritt des Schadensereignisses" das Nichtreagieren des Arztes und nicht erst die (spätere) Kenntnisnahme der Krebsdiagnose durch den Versicherungsnehmer.
Anfang November haben viele Banken ihre neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an ihre KundInnen geschickt. Wir bieten hier Verbraucherinnen einen Überblick, welche rechtlichen Möglichkeiten sie nun haben.
Der OGH entschied im Rahmen einer Einzelklage zwischen einem Versicherungsnehmer und dessen Versicherung aufgrund eines Einbruches. Konkret ging es um die Wiederbeschaffung eines Ersatzgerätes eines gestohlenen Heimkinoprojektors.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen unzulässiger Klauseln in Bedingungen für das Basiskonto der Bank Austria.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen unzulässiger Klauseln in Bedingungen für das Basiskonto der Bank Austria.
Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die BKS
Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die BKS
Tausende Betroffene erhalten einen Millionenbetrag
Tausende Betroffene erhalten einen Millionenbetrag
Der VKI führt seit 2014 - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Sammelklage und Musterverfahren gegen die Imperial Kapitalbeteiligungs GmbH & Co KG.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die BAWAG/ P.S.K wegen unzulässigen Klauseln in den E-Banking-Bedingungen.
Kondenswasser, das aus einer Wasserwärmepumpanlage austritt, ist Leitungswasser, sodass grundsätzlich Deckungspflicht der Leitungswasserschadenversicherung besteht.
Kondenswasser, das aus einer Wasserwärmepumpanlage austritt, ist Leitungswasser, sodass grundsätzlich Deckungspflicht der Leitungswasserschadenversicherung besteht.
Verbandsverfahren der BAK gegen ein Kreditinstitut im Zusammenhang mit Klauseln in den AGB bzw Vertragsformblättern bei Wertpapieraufträgen und Wertpapierdepots.
Anlässlich eines tatsächlichen Falles eines Gesellschafterausschlusses hier zusammengefasst die wichtigsten Informationen für die ausgeschlossenen Aktionäre zur der ihnen zuerkannten Barabfindung.
Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes nimmt die Karma Werte GmbH Darlehen von Verbrauchern auf. Dh Kreditgeber ist der Verbraucher und Kreditnehmer die Karma Werte GmbH. Der VKI prüfte die Darlehensbedingungen und klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Karma Werte GmbH. Während die meisten Klauseln als gesetzwidrig eingestuft wurden, befand der OGH bei der Klausel zur Nachrangigkeit die Inhaltskontrolle des § 879 Abs 3 ABGB für nicht anwendbar und ging gar nicht mehr auf eine gröbliche Benachteiligung ein.
Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes nimmt die Karma Werte GmbH Darlehen von Verbrauchern auf. Dh Kreditgeber ist der Verbraucher und Kreditnehmer die Karma Werte GmbH. Der VKI prüfte die Darlehensbedingungen und klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Karma Werte GmbH.
Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes nimmt die Karma Werte GmbH Darlehen von Verbrauchern auf. Dh Kreditgeber ist der Verbraucher und Kreditnehmer die Karma Werte GmbH. Der VKI prüfte die Darlehensbedingungen und klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Karma Werte GmbH.
Bereits in mehreren Verfahren hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt, dass Banken bei Krediten nicht einseitig eine Zinsuntergrenze in Höhe des Aufschlages festlegen dürfen. Manche Banken kündigten daraufhin an, die zu viel verrechneten Zinsen gutzuschreiben. Raiffeisen hingegen wollte noch die Entscheidung des Verfahrens gegen die Raiffeisenbank Bodensee abwarten. Nun liegt auch dieses Urteil des OGH vor - und es deckt sich mit den bisherigen zu dieser Causa.
Der Schutz der Haushaltsversicherung gilt nach den hier vereinbarten Vertragsbedingungen auch für neue Wohnung nach Umzug.
Der Ausschluss der Deckungspflicht bei einer Verschlimmerung einer bereits vor dem Unfall bestandenen Bandscheibenerkrankung ist weder überraschend noch gröblich benachteiligend.
Die Bank muss dem Gerichtskommissär über ein auf den Erblasser als Kunden identifiziertes Großbetragssparbuch Auskunft zu erteilen, auch wenn die Sparurkunde unauffindbar ist.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die Card Complete Service Bank AG wegen unzulässiger Klauseln in deren AGB. Nach dem Handelsgericht erklärte nun auch das Oberlandesgericht Wien zahlreiche Klauseln als rechtswidrig.
Selbst der OGH sagt nun ausdrücklich, dass die Rechtsprechung, wonach es unzulässig ist, dass die Bank die Marge als Untergrenze festlegt, nunmehr als gefestigt anzusehen ist. Auch die Argumentation der Bank bzgl der wirtschaftlichen Folgen bietet keinen Anlass von dieser ständigen Judikatur abzuweichen.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Immobank AG wegen vier Klauseln in den "Bedingungen für den Sparverkehr". Es ging hier vor allem um die Kündigung der Sparbücher seitens der Bank. Das HG Wien gab dem VKI zu allen Klauseln Recht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Immobank AG wegen vier Klauseln in den "Bedingungen für den Sparverkehr". Es ging hier vor allem um die Kündigung der Sparbücher seitens der Bank. Das HG Wien gab dem VKI zu allen Klauseln Recht.
Betreibungsschritte von Inkassobüros können unlautere Geschäftspraktiken darstellen.
Betreibungsschritte von Inkassobüros können unlautere Geschäftspraktiken darstellen.
Eine Kreditvertragsklausel, bei der die Marge als Untergrenze festgelegt wird, aber keine Obergrenze, ist unzulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die DC Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Handelsgerichts Wien vor beurteilte zahlreiche Bedingungen als rechtswidrig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die DC Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Handelsgerichts Wien vor beurteilte zahlreiche Bedingungen als rechtswidrig.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die Card Complete Service Bank AG wegen unzulässiger Klauseln in deren AGB. Das HG Wien erklärte den Großteil der eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die Card Complete Service Bank AG wegen unzulässiger Klauseln in deren AGB. Das HG Wien erklärte den Großteil der eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
Es handelte sich dabei um Klauseln, die regelmäßig in AGB von Banken zu finden sind.
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