Urteil zu Überziehungszinsen bei Konto
Der VKI klagte - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG vorrangig wegen der Zinsen des Girokontos. Das OLG Graz befand die Regelungen dazu als intransparent und daher gesetzwidrig.
