Urteil: Löschungsanspruch von Bonitätsdaten erstmals vom OGH bestätigt
In einem Musterprozess des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) hat der Oberste Gerichtshof nun erstmals entschieden: Jeder Betroffene hat ein Recht auf unbegründeten Widerspruch gegen die Verarbeitung und Verwendung von Daten von Kreditauskunfteien. Solche Daten sind in der Folge binnen 8 Wochen zu löschen.
