Urteil: Fluggastrechte - Ausgleichsleistung auch bei technischem Gebrechen
In einem Musterprozess des VKI - im Auftrag des BMASK - hat der EuGH festgestellt: Ein Luftfahrtunternehmen darf es in aller Regel nicht ablehnen, Fluggästen nach der Annullierung eines Fluges wegen technischer Probleme des Flugzeuges eine Ausgleichszahlung zu leisten.
