OGH: Kostenbelastung bei BA CA Versicherung intransparent
Der OGH beurteilt acht Klauseln bei Lebensversicherungen der BA CA Versicherung als gesetzwidrig, vor allem jene zu Kostenabzügen und Rückkaufswerten.
Der OGH beurteilt acht Klauseln bei Lebensversicherungen der BA CA Versicherung als gesetzwidrig, vor allem jene zu Kostenabzügen und Rückkaufswerten.
Wird in einem Bankfoyer die Bankomatkarte durch professionelles Ablenken entwendet und der PIN-Code ausgespäht, haften Konsumenten nicht für die missbräuchlich behobenen Beträge. Vielmehr hat die Bank den Schaden zu ersetzen.
Wird in einem Bankfoyer die Bankomatkarte durch professionelles Ablenken entwendet und der PIN-Code trotz Abdecken der Tatstatur ausgespäht, haften Konsumenten mangels Sorgfaltsverstoß nicht für die missbräuchlich behobenen Beträge.
Wird in einem Bankfoyer die Bankomatkarte durch professionelles Ablenken entwendet und der PIN-Code trotz Abdecken der Tatstatur ausgespäht, haften Konsumenten mangels Sorgfaltsverstoß nicht für die missbräuchlich behobenen Beträge.
Bei einer Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht kann das Wahlrecht in einem angemessenen Zeitraum nach Ende der Versicherung ausgeübt werden.
Ein Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMSK) ergibt: Das Rentenwahlrecht kann in einem angemessenen Zeitraum nach Ende einer Lebensversicherung ausgeübt werden, wenn es für den Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechtes keine Vereinbarung gibt.
In einem im Auftrag des BMSK geführten Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation untersagte die erste Instanz dem Mobilfunkanbieter One kürzlich die irreführende Werbung für die "Große Plaudertasche" mit dem Slogan "um 0 Cent in alle Netze, 25 Euro im Monat", wenn tatsächlich für Gespräche in zumindest ein Netz, etwa zu "3" zusätzlich zur Grundgebühr Gesprächsentgelte in Höhe von 20 Cent verrechnet werden, und darauf in der Werbung nicht unmissverständlich und eindeutig hingewiesen wird.
In einem im Auftrag des BMSK geführten Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation untersagte die erste Instanz dem Mobilfunkanbieter One kürzlich die irreführende Werbung für die "Große Plaudertasche" mit dem Slogan "um 0 Cent in alle Netze, 25 Euro im Monat", wenn tatsächlich für Gespräche in zumindest ein Netz, etwa zu "3" zusätzlich zur Grundgebühr Gesprächsentgelte in Höhe von 20 Cent verrechnet werden, und darauf in der Werbung nicht unmissverständlich und eindeutig hingewiesen wird.
In seinem Urteil - über eine Verbandsklage des VKI im Auftrag des BMSK - erklärt das HG Wien 12 Klauseln in den Bedingungen der diversen Online-Dienste der GbR Schmidtlein für gesetzwirdrig. Wird das Urteil rechtskräftig, dürfen Schmidtleins diese Bedingungen weder verwenden noch sich darauf berufen. Zahlreiche betroffene Verbraucher, die die angebotenen Gratis-Angebote im Internet nutzen wollten, dann jedoch mit Mahnungen bedrängt wurden, können hoffentlich bald aufatmen.
VKI - im Auftrag des BMSK - mit Verbandsklage gegen irreführende Werbung der BAWAG in erster Instanz erfolgreich.
Das HG Wien untersagt - aufgrund einer Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMSK) - in einer aktuellen Entscheidung der BAWAG, in ihrer Werbung für ihr Produkt "Anlageduett" zB durch den Slogan "6% p.a.fix-Kapitalsparbuch und Fonds mit Kapitalgarantie" den unrichtigen Eindruck zu erwecken, sie biete eine fixe Verzinsung für eine bestimmte Veranlagung, wie hier eine Kombination aus Sparbuch und Fonds. Tatsächlich bezieht sich der Zinssatz von 6% aber nur auf die Hälfte des veranlagten Betrages, und zwar begrenzt auf ein Jahr. Für den restlichen Betrag ist keine Mindestverzinsung gesichert und dieser muss für 7 Jahre veranlagt werden.
Der VKI geht - im Auftrag des BMSK - gegen 9 Leasinggesellschaften mit Verbandsklage vor. Auf dem Prüfstand steht die Gesetzmäßigkeit zahlreicher Klauseln in Kfz-Leasingverträgen. Ein weiteres Verfahren wurde nunmehr in erster Instanz entschieden.
Das Handelsgericht Wien gab als erstinstanzliches Gericht dem Verbandsklagebegehren des VKI statt und sprach aus, dass die Vereinbarung und Verrechnung eines Entgeltes für die Übertragung eines Wertpapierdepots zu einer fremden Bank schon dem Grunde nach unzulässig ist.
Die Verrechnung eines Entgeltes für die Übertragung eines Wertpapierdepots auf eine fremde Bank ist schon dem Grunde nach unzulässig. Dies sprach das HG Wien in einem vom VKI im Auftrag des BMSK geführten Verfahrens aus.
Der VKI geht - im Auftrag des BMSK - gegen 9 Leasinggesellschaften mit Verbandsklage vor. Auf dem Prüfstand steht die Gesetzmäßigkeit zahlreicher Klauseln in Kfz-Leasingverträgen. Drei Verfahren wurden nunmehr in erster Instanz (nicht rechtskräftig) gewonnen.
Der Vermieter muss auch im Vollanwendungsbereich des MRG die Kosten für eine defekte (mitvermietete) Therme übernehmen und darf diese Verpflichtung nicht vertraglich auf den Mieter überwälzen.
Der VKI klagte im Auftrag von Konsumentenschutzminister Buchinger einen Wirtschaftsauskunftsdienst auf immateriellen Schadenersatz nach dem Datenschutzgesetz und bekam Recht.
Der VKI klagte im Auftrag von Konsumentenschutzminister Buchinger die R-Quadrat Capital Gamma GmbH, die Teilschuldverschreibungen emittiert, wegen gesetzwidriger Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der "Teilschuldverschreibung RQ REPO Bond 2007-2013.
Hierbei ging es etwa um eine Klausel, nach der die Emittentin ein zusätzliches Kündigungsrecht der Teilschuldverschreibung hat, während dem Anleihegläubiger ein solches nicht zusteht.
Mit 1.3.2008 tritt eine Novelle zur Gewerbeordnung in Kraft. Aus verbraucherrechtlicher Sicht gibt es dabei -insbesondere im Zusammenhang mit Werbeveranstaltungen- einige interessante Neuerungen.
Das Oberlandesgericht Linz hat als Berufungsgericht in einem Verfahren in einem Verfahren des VKI (im Auftrag des BMSK) gegen die Bausparkasse Wüstenrot drei Klauseln als gesetzwidrig eingestuft.
Zwei aktuelle Entscheidungen des HG Wien als Berufungsgericht bestätigen den von der Judikatur entwickelten Grundsatz, dass bei der Bemessung des immateriellen Schadenersatzes ein weiter Spielraum für die den Erfordernissen des Einzelfalls jeweils gerecht werdende Ermessensausübung besteht.
Der Vermieter muss auch im Vollanwendungsbereich des MRG die Kosten für eine defekte (mitvermietete) Therme übernehmen und darf diese Verpflichtung nicht vertraglich auf den Mieter überwälzen.
In einem Musterprozess des VKI im Auftrag des BMSK beurteilt das BGHS Wien die Aufwandsentschädigung eines Versicherungsmaklers als unzulässig.
In einem Musterprozess des VKI im Auftrag des BMSK beurteilt das BGHS Wien die Aufwandsentschädigung eines Versicherungsmaklers als unzulässig.
Der OGH beurteilt 8 Vertragsklauseln der Vorsorge Luxemburg Lebensversicherung als gesetzwidrig. Er bestätigt damit seine ständige Rechtsprechung zu Kostenabzügen und Rückkaufswerten bei Lebensversicherungen. Die Sammelaktion zum Rückkauf von Lebensversicherungen verläuft erfolgreich.
Der VKI hatte im Auftrag des BMSK die Vorsorge Luxemburg Lebensversicherung S.A. wegen unklarer Bestimmungen bei Lebensversicherungen geklagt. Für Konsumenten blieb nämlich unklar, welche Kostenabzüge erfolgen und mit welchen Rückkaufswerten man im Fall einer vorzeitigen Auflösung rechnen kann. Niedrige Auszahlungen bei einem vorzeitigen Ausstieg waren für viele Kunden eine böse Überraschung.
Reingefallen...? - Konsumentenschutzminister Buchinger startet am 26.2.2008 Info-Offensive zu Werbeveranstaltungen
Imperial wehrte sich gegen die Exekution des Verbotes der Berufung auf eine gesetzwidrige Klausel. Im Oppositionsprozess gehen die Gerichte davon aus, dass die Angemessenheit einer Klausel nach § 879 ABGB im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geprüft wird und nachträgliche Änderungen in der Abwicklung des Vertrages nichts an einer so festgestellten Gesetzwidrigkeit der Klausel ändern.
Im Rahmen einer Pressekonferenz wurde heute von Justizministerin Dr. Maria Berger das neue Gütezeichen für Schuldnerberatungen präsentiert.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ Wien) gab einer Feststellungsklage eines AMIS-Geschädigten gegen die Republik Österreich statt; die Republik haftet für Schäden aus dem AMIS-Skandal.
Ansprüche aus der Fluggastrechte-VO bejaht.
Der Aufnahme von bonitätsrelevanten Daten durch eine Kreditauskunftei liegt keine gesetzliche Anordnung zugrunde. Eine solche Datenbank ist als öffentlich zugängliche Datei zu qualifizieren. Daher hat ein Betroffener gemäß § 28 Abs 2 DSG einen Anspruch auf unbegründeten Widerspruch der Verwendung seiner Daten und auf Löschung binnen 8 Wochen.
Die Aufklärungspflicht der Bank nach § 25c KSchG bestehe - so das OLG Graz - zwar bei der Übernahme der persönlichen Garantie, nicht aber bei der Verpfändung einer Eigentumswohnung. Nun liegt es bei OGH zu klären, ob diese Aufspaltung eines Geschäftes zulässig ist.
Gratis-Webseiten, die versteckt eine Kostenpflicht vorsehen, sind irreführend. Die Arbeiterkammer hat ein Urteil des OLG Wien erwirkt, nach dem Webseiten mit versteckten Preisangaben unzulässig sind. Preis und Aufklärung über das Rücktrittsrecht müssen klar angegeben sein.
Gestern endete der Strafprozess gegen leitende Mitarbeiter von AMIS. Die Haupttäter wurden zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Schadenersatz muss am Zivilrechtsweg gesucht werden.
Das Landesgericht Frankfurt stellt fest: Ein Rückflugticket behält seine Gültigkeit, selbst wenn der Hinflug aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch genommen wird.
Der Europäische Gerichtshof stellt klar, dass Geschädigte nach einem Autounfall im Ausland die ausländische Versicherung an ihrem Wohnsitz im Inland klagen können.
Gewinnscheine der Cordial Ferienclub AG, ein Unternehmen der Imperialgruppe, sehen eine Vertragsbindung bis zum 31.12.2025 (!) vor und einen weitgehenden Kündigungsausschluss. Zu Unrecht, wie das Erstgericht nunmehr aufgrund einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSK - feststellte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) äußerte sich jüngst zur Frage des Verbots der Tierhaltung in - deutschen - Wohnungen.
Reichen Erlöse aus der Abwicklung der Luxemburgischen Fonds, aus dem Konkursverfahren und aus der Anlegerentschädigung nicht aus, dann ist die Republik Österreich für Versäumnisse des Bundeswertpapieraufsicht haftbar.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ Wien) gab einer Feststellungsklage eines AMIS-Geschädigten gegen die Republik Österreich statt; die Republik haftet für Schäden aus dem AMIS-Skandal. Die Finanzprokuratur hat Berufung angekündigt.
Bewegung im Fall AMIS: Laut vWirtschaftsblatt sollen die Luxemburger Fonds verwertet werden - dies könnte eine Quote von 50-60% für die Geschädigten bedeuten!
Alle Jahre wieder stellt sich nach dem 24. Dezember die entscheidende Frage: Was tun, wenn das Christkind bei den Geschenken danebengegriffen hat?
Verbraucherrecht.at zeigt Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, wenn das Geschenk nicht funktioniert, nicht passt oder nicht gefällt.
Ausschuss für Konsumentenschutz vertagt Anträge.
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