Urteil: Keine Haftung des Mieters für Schäden an Teppich und Tapete nach zehn Jahren Nutzungsdauer
Tapeten und Teppichböden haben nach allgemeiner Lebenserfahrung eine Lebensdauer von maximal 10 Jahren. Selbst bei übermäßiger Abnutzung sind daher Schäden daran vom Mieter nicht mehr zu ersetzen, weil beides ohnehin vom Vermieter zu erneuern wäre.