Urteil: Rechtsschutzdeckung für Gewinnklagen nach § 5j KSchG
Der OGH sieht zwar im Anspruch nach § 5j KSchG auf Herausgabe eines irreführend zugesagten Gewinnes einen Anspruch sui generis, bejaht aber dennoch die Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung nach dem "allgemeinen Vertragsrechtsschutz".
