Urteil: VKI-Sieg gegen AMIS-Vermittler
Der Vermittler haftet auf Grund seines wirtschaftlichen Eigeninteresses selbst für den Schaden durch die fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit dem AMIS Generationsplan. Er hätte auf das hohe Risiko und auf die Gefahr eines Kapitalverlustes hinweisen müssen.
