Urteil: OGH pardoniert Taktung bei Telefonabrechnung
Verbandsklage für Transparenz bei Telefonabrechnungen wurde vom OGH abgewiesen.
Verbandsklage für Transparenz bei Telefonabrechnungen wurde vom OGH abgewiesen.
Verbandsklage für mehr Transparenz bei Telefonrechnungen gescheitert.
Nach dem BG Josefstadt hat die klagende Mieterin eine Wohnung mit funktionierender Therme und funktionierendem Gasherd angemietet. Die Stadt Wien schuldet daher die Zurverfügungstellung dieser Geräte und hat die Kosten für den Austausch zu tragen.
Nach einer nicht rechtskräftigen Entscheidung des BG Josefstadt muss die Stadt Wien auch im Vollanwendungsbereich des MRG die Kosten für den Austausch einer desolaten Therme und eines defekten Gasherdes tragen.
Der VKI hatte - im Auftrag des BMSK - 4 Klauseln der One-AGB abgemahnt, nachdem One sich aber nicht verpflichten wollte, diese Klauseln in Zukunft zu unterlassen, wurde die Verbandsklage eingebracht. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in allen, das OLG in drei von vier Punkten Recht.
Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSK - Verbandsklagen wegen irreführender Werbung und gesetzwidriger AGB gegen IS Internet Service AG und Schmidtlein GbR.
Der VKI hat im Auftrag des BMSK eine Verbandsklage auf Unterlassung einer Betreibungskostenklausel des Inkassobüros Inforscore Austria GmbH eingebracht und Recht bekommen.
Der VKI klagte - im Auftrag des BMSK - die "Kapital & Wert Asset Management GmbH" wegen der Verwendung zweier gesetzwidriger Klauseln.
Die vereinbarte Gebühr bei vorzeitiger Kündigung des Vermögensverwaltungsvertrages "Masterplan Monatssparer", ursprünglich von "Kapital & Wert", im Moment vom Vermögensverwalter "Wiener Privatbank Immobilieninvest AG" ist unzulässig.
Im Auftrag des BMSK führte der VKI eine Verbandsklage auf Unterlassung der folgenden Betreibungskostenklausel in einem Vertragsformblatt "Ratenansuchen/Stundung" und bekam Recht.
Der VKI hat im Auftrag des BMSK eine Verbandsklage auf Unterlassung einer Betreibungskostenklausel des Inkassobüros Inforscore Austria GmbH eingebracht und Recht bekommen.
Ab sofort bietet die RTR-GmbH auf ihrer Website ein neues Service an: Verbraucher haben die Möglichkeit, Missbrauchsfälle im Bereich von Mehrwertdiensten unbürokratisch und rasch mittels RTR-Webportal zu melden.
In einer Entscheidung zum Kreditzinsenstreit geht der OGH davon aus, dass das Wissen um den eingetretenen Zinsschaden, das die Konsumentenberatung hatte, dem Konsumenten zuzurechnen sei.
Der OGH beurteilt acht Klauseln bei Lebensversicherungen der BA CA Versicherung als gesetzwidrig, vor allem jene zu Kostenabzügen und Rückkaufswerten.
Das Oberlandesgericht Wien hat einer Berufung des VKI - in einer Verbandsklage im Auftrag des BMSK - Folge gegeben und führte aus, dass es unzulässig sei, wenn sich eine Unterlassungserklärung zwar auf sinngleiche, aber nicht auf "gesetzlich zulässige" und daher "nicht sinngleiche Klauseln" beziehe.
In einem vom BMSK beauftragten VKI- Verfahren vor dem Welser Landesgericht wurde die Stadt Wels als Betreiberin von Alten- und Pflegeheimen nun verpflichtet, gewisse Klauseln in Heimverträgen ab jetzt nicht mehr zu verwenden bzw. sich gegenüber den Bewohnern nicht auf diese Klauseln zu berufen.
In einem vom BMSK beauftragten VKI- Verfahren vor dem Landesgericht Ried im Innkreis wurde der Sozialhilfeverband Schärding als Betreiber von Alten- und Pflegeheimen nun verpflichtet, gewisse Klauseln in Heimverträgen ab jetzt nicht mehr zu verwenden bzw. sich gegenüber den Bewohnern nicht auf diese Klauseln zu berufen.
Der VKI hatte - im Auftrag des BMSK - 4 Klauseln der One-AGB abgemahnt, nachdem One sich aber nicht verpflichten wollte, diese Klauseln in Zukunft zu unterlassen, wurde die Verbandsklage eingebracht. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in allen, das OLG in drei von vier Punkten Recht.
Das HG Wien hat kürzlich in einem Verbandsverfahren des VKI (im Auftrag des BMSK) eine weitere Internet-Abzocke-Firma zur Unterlassung irreführender Werbung gemäß § 2 UWG verurteilt.
Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSK - Verbandsklagen wegen irreführender Werbung und gesetzwidriger AGB gegen IS Internet Service AG und Schmidtlein GbR.
One hatte vor einiger Zeit Aufsehen erregt, weil in der Werbung für den "One 4 zu 0"-Tarif zwar unbegrenztes Telefonieren in alle Netze versprochen worden war, Vieltelefonieren dann aber unter Berufung auf eine "fair use"-Vereinbarung mit Kündigung gedroht wurde - plötzlich definierte One die "fair use" - Vereinbarung als fixes Limit von 1500 Minuten.
In einem vom BMSK beauftragten VKI- Verfahren vor dem Welser Landesgericht wurde die Stadt Wels als Betreiberin von Alten- und Pflegeheimen nun verpflichtet, gewisse Klauseln in Heimverträgen ab jetzt nicht mehr zu verwenden bzw. sich gegenüber den Bewohnern nicht auf diese Klauseln zu berufen.
Das Oberlandesgericht Wien hat einer Berufung des VKI Folge gegeben und führte aus, dass es unzulässig sei, wenn sich die eine Unterlassungserklärung zwar auf sinngleiche, aber nicht auf gesetzliche zulässige und daher nicht sinngleiche Klauseln beziehe.
In einem vom BMSK beauftragten VKI- Verfahren vor dem Landesgericht Ried im Innkreis wurde der Sozialhilfeverband Schärding als Betreiber von Alten- und Pflegeheimen nun verpflichtet, gewisse Klauseln in Heimverträgen ab jetzt nicht mehr zu verwenden bzw. sich gegenüber den Bewohnern nicht auf diese Klauseln zu berufen.
Der OGH beurteilt acht Klauseln bei Lebensversicherungen der BA CA Versicherung als gesetzwidrig, vor allem jene zu Kostenabzügen und Rückkaufswerten.
Wird in einem Bankfoyer die Bankomatkarte durch professionelles Ablenken entwendet und der PIN-Code ausgespäht, haften Konsumenten nicht für die missbräuchlich behobenen Beträge. Vielmehr hat die Bank den Schaden zu ersetzen.
Wird in einem Bankfoyer die Bankomatkarte durch professionelles Ablenken entwendet und der PIN-Code trotz Abdecken der Tatstatur ausgespäht, haften Konsumenten mangels Sorgfaltsverstoß nicht für die missbräuchlich behobenen Beträge.
Wird in einem Bankfoyer die Bankomatkarte durch professionelles Ablenken entwendet und der PIN-Code trotz Abdecken der Tatstatur ausgespäht, haften Konsumenten mangels Sorgfaltsverstoß nicht für die missbräuchlich behobenen Beträge.
Bei einer Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht kann das Wahlrecht in einem angemessenen Zeitraum nach Ende der Versicherung ausgeübt werden.
Ein Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMSK) ergibt: Das Rentenwahlrecht kann in einem angemessenen Zeitraum nach Ende einer Lebensversicherung ausgeübt werden, wenn es für den Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechtes keine Vereinbarung gibt.
In einem im Auftrag des BMSK geführten Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation untersagte die erste Instanz dem Mobilfunkanbieter One kürzlich die irreführende Werbung für die "Große Plaudertasche" mit dem Slogan "um 0 Cent in alle Netze, 25 Euro im Monat", wenn tatsächlich für Gespräche in zumindest ein Netz, etwa zu "3" zusätzlich zur Grundgebühr Gesprächsentgelte in Höhe von 20 Cent verrechnet werden, und darauf in der Werbung nicht unmissverständlich und eindeutig hingewiesen wird.
In einem im Auftrag des BMSK geführten Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation untersagte die erste Instanz dem Mobilfunkanbieter One kürzlich die irreführende Werbung für die "Große Plaudertasche" mit dem Slogan "um 0 Cent in alle Netze, 25 Euro im Monat", wenn tatsächlich für Gespräche in zumindest ein Netz, etwa zu "3" zusätzlich zur Grundgebühr Gesprächsentgelte in Höhe von 20 Cent verrechnet werden, und darauf in der Werbung nicht unmissverständlich und eindeutig hingewiesen wird.
In seinem Urteil - über eine Verbandsklage des VKI im Auftrag des BMSK - erklärt das HG Wien 12 Klauseln in den Bedingungen der diversen Online-Dienste der GbR Schmidtlein für gesetzwirdrig. Wird das Urteil rechtskräftig, dürfen Schmidtleins diese Bedingungen weder verwenden noch sich darauf berufen. Zahlreiche betroffene Verbraucher, die die angebotenen Gratis-Angebote im Internet nutzen wollten, dann jedoch mit Mahnungen bedrängt wurden, können hoffentlich bald aufatmen.
VKI - im Auftrag des BMSK - mit Verbandsklage gegen irreführende Werbung der BAWAG in erster Instanz erfolgreich.
Das HG Wien untersagt - aufgrund einer Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMSK) - in einer aktuellen Entscheidung der BAWAG, in ihrer Werbung für ihr Produkt "Anlageduett" zB durch den Slogan "6% p.a.fix-Kapitalsparbuch und Fonds mit Kapitalgarantie" den unrichtigen Eindruck zu erwecken, sie biete eine fixe Verzinsung für eine bestimmte Veranlagung, wie hier eine Kombination aus Sparbuch und Fonds. Tatsächlich bezieht sich der Zinssatz von 6% aber nur auf die Hälfte des veranlagten Betrages, und zwar begrenzt auf ein Jahr. Für den restlichen Betrag ist keine Mindestverzinsung gesichert und dieser muss für 7 Jahre veranlagt werden.
Der VKI geht - im Auftrag des BMSK - gegen 9 Leasinggesellschaften mit Verbandsklage vor. Auf dem Prüfstand steht die Gesetzmäßigkeit zahlreicher Klauseln in Kfz-Leasingverträgen. Ein weiteres Verfahren wurde nunmehr in erster Instanz entschieden.
Das Handelsgericht Wien gab als erstinstanzliches Gericht dem Verbandsklagebegehren des VKI statt und sprach aus, dass die Vereinbarung und Verrechnung eines Entgeltes für die Übertragung eines Wertpapierdepots zu einer fremden Bank schon dem Grunde nach unzulässig ist.
Die Verrechnung eines Entgeltes für die Übertragung eines Wertpapierdepots auf eine fremde Bank ist schon dem Grunde nach unzulässig. Dies sprach das HG Wien in einem vom VKI im Auftrag des BMSK geführten Verfahrens aus.
Der VKI geht - im Auftrag des BMSK - gegen 9 Leasinggesellschaften mit Verbandsklage vor. Auf dem Prüfstand steht die Gesetzmäßigkeit zahlreicher Klauseln in Kfz-Leasingverträgen. Drei Verfahren wurden nunmehr in erster Instanz (nicht rechtskräftig) gewonnen.
Der Vermieter muss auch im Vollanwendungsbereich des MRG die Kosten für eine defekte (mitvermietete) Therme übernehmen und darf diese Verpflichtung nicht vertraglich auf den Mieter überwälzen.
Der VKI klagte im Auftrag von Konsumentenschutzminister Buchinger einen Wirtschaftsauskunftsdienst auf immateriellen Schadenersatz nach dem Datenschutzgesetz und bekam Recht.
Der VKI klagte im Auftrag von Konsumentenschutzminister Buchinger die R-Quadrat Capital Gamma GmbH, die Teilschuldverschreibungen emittiert, wegen gesetzwidriger Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der "Teilschuldverschreibung RQ REPO Bond 2007-2013.
Hierbei ging es etwa um eine Klausel, nach der die Emittentin ein zusätzliches Kündigungsrecht der Teilschuldverschreibung hat, während dem Anleihegläubiger ein solches nicht zusteht.
Mit 1.3.2008 tritt eine Novelle zur Gewerbeordnung in Kraft. Aus verbraucherrechtlicher Sicht gibt es dabei -insbesondere im Zusammenhang mit Werbeveranstaltungen- einige interessante Neuerungen.
Das Oberlandesgericht Linz hat als Berufungsgericht in einem Verfahren in einem Verfahren des VKI (im Auftrag des BMSK) gegen die Bausparkasse Wüstenrot drei Klauseln als gesetzwidrig eingestuft.
Zwei aktuelle Entscheidungen des HG Wien als Berufungsgericht bestätigen den von der Judikatur entwickelten Grundsatz, dass bei der Bemessung des immateriellen Schadenersatzes ein weiter Spielraum für die den Erfordernissen des Einzelfalls jeweils gerecht werdende Ermessensausübung besteht.
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