VW-Abgasskandal: Musterfeststellungsklage in Deutschland
Auswirkungen auf österreichische Geschädigte
Auswirkungen auf österreichische Geschädigte
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die CTS Eventim Austria GmbH wegen gesetzwidriger Klauseln in den AGB. Die CTS Eventim Austria GmbH betreibt die Website www.oeticket.com und verrechnete zusätzliche Servicegebühren für "print@home-Tickets", "mobile-Tickets" und bestimmte Hinterlegungsarten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums einen Musterprozess unter anderem zur Frage geführt, wer die Kosten der selbst organisierten Rückreise der Konsumentin nach Annullierung ihres Fluges zu tragen hat.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die simpli services GmbH & Co KG und bekam nun auch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) zur Gänze Recht. Der OGH erklärte die eingeklagten Klauseln sowie die kostenpflichtige 0810-Kundenhotline für unzulässig. Es handelt sich hierbei um die erste inhaltliche OGH-Entscheidung zur DSGVO.
Ein Kontoinhaber beantragte eine Auskunft hinsichtlich gewisser Kontoauszüge der letzten fünf Jahre, da er selbst nur ein Jahr zurückliegende Auszüge einsehen konnte. Dabei stützte er sich auf sein datenschutzrechtliches Recht auf Auskunft, verlangte erstmalig und auch sehr spezifische Daten der Bank. Diese verrechnete ihm ein Entgelt von 30 Euro. Die Datenschutzbehörde (DSB) hielt fest, dass die Beantragung der Auskunft hinsichtlich dieser Kontoauszüge nicht exzessiv oder schikanös ist und kostenlos zu erfolgen hat.
Ein Sparkonto mit täglicher Fälligkeit, auf das bzw von dem Einzahlungen und Abhebungen nur über ein als "Referenzkonto" bezeichnetes Girokonto vorgenommen werden können, fällt nicht unter den Begriff "Zahlungskonto".
Eine natürliche Person, die gleichzeitig eine Reihe von Anzeigen, in denen neue und gebrauchte Waren zum Verkauf angeboten werden, auf einer Website veröffentlicht, ist nur dann als "Unternehmerin" einzustufen, wenn diese Person im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky). Das Handelsgericht Wien (HG Wien) erklärte 27 Klauseln für unzulässig.
Der VKI hat die UWG-Klage gegen VW zur Frage, ob es nach dem Softwareupdate nachteilige Folgen gibt, ausgedehnt. Nach Ansicht des VKI gibt es bei vielen Modellen auch Verschlechterungen des Drehmoments.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die Easybank AG wegen mehrerer Klauseln in Geschäftsbedingungen ua für die easy Karte und für Kreditkarten. Das Handelsgericht (HG) Wien hat nun fast alle eingeklagten Klauseln für unzulässig beurteilt.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums sowohl die FCA Austria GmbH als auch die FCA Leasing GmbH wegen einer TV-Werbung als auch wegen der Gestaltung der Homepage.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die ÖRAG Österreichische Realitäten AG wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen abgemahnt. ÖRAG hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Das LG Salzburg hat entschieden: Die innocent Alps GmbH darf von ihr vertriebene Säfte nicht mit der Bezeichnung "Tropical Juice" bzw "Tropische Früchte" versehen und/oder mit Abbildungen tropischer Früchte bewerben, wenn der Großteil des Safts nicht aus tropischen Früchten besteht.
Vermarktet ein Telekommunikationsanbieter SIM-Karten, auf denen bestimmte Dienste - wie Internetzugangs- und Mailbox-Dienste - vorinstalliert und aktiviert sind, ohne dass der Verbraucher zuvor angemessen darüber aufgeklärt wurde, dass diese Dienste vorinstalliert und aktiviert sind oder welche Kosten hierfür anfallen, stellt dies eine unlautere Geschäftspraktik dar.
Der EuGH hat entschieden, dass Fluggästen, die wegen einer Annullierung die Erstattung ihres Flugscheins verlangen, auch ein bei der Buchung verrechnetes Vermittlungsentgelt zurückgezahlt werden muss, wenn die Airline von der Provision wusste.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat vor Kurzem die Ermittlungen gegen VW-Mitarbeiter ausgeweitet. Der VKI meldet aktuell außerdem weitere 2000 Betroffene im Strafverfahren als Privatbeteiligte an.
Ein Verbraucher hatte via Telefon einer Betrügerin, die sich als Angestellte seiner Bank ausgab, den Bank-Code, den er in einer SMS übermittelt bekam, genannt. So wurde eine Überweisung auf ein Konto der Betrüger getätigt. Für den OGH hat der Kunde hier grob fahrlässig gehandelt.
Die Regierungsvorlage sieht folgende konsumentenrechtlich relevanten Änderungen vor:
VW-Händler zur Rücknahme des Fahrzeuges verurteilt
Im Anlassfall erhöhte Hutchison Drei bei manchen Tarifen das jährliche Entgelt um fast 39%. Dem VKI war dies zu viel und er klagte. Für den OGH war dies aber ok; die Telekommunikationsanbieter haben ein gesetzliches einseitiges Änderungsrecht. Das Konsumentenschutzgesetz bietet laut OGH keine Grenze.
Verbraucher haben bei Käufen an Messeständen unter Umständen ein Rücktrittsrecht. Dabei kommt es insbesondere auf das Erscheinungsbild des Messestandes an.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen das Kreditkartenunternehmen Card Complete Service Bank AG wegen unzulässiger Klauseln in deren AGB. Nach dem HG Wien und dem OLG Wien erklärte nun auch der OGH zahlreiche Klauseln für rechtswidrig.
Wieder hatten sich die Gerichte mit einer Klage im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen wegen manipulierter Motorsteuerungssoftware zu befassen. Der OGH bestätigt nunmehr, dass es für die Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung auf das Bestehen des Versicherungsvertrages zum Zeitpunkt der Zulassung ankommt.
Vermehrt zu Verzögerungen und Flugannullierungen kommt es derzeit beim irischen Billigflieger Ryanair wegen Streiks des Bordpersonals. Medienberichten zufolge möchte die Airline ihre Fluggäste nicht entschädigen. Welche Rechte haben Betroffene wirklich?
Ausgleichspflichtig wegen Flugverspätungen wird das "ausführende Luftfahrtunternehmen". Vermietet ein Luftfahrtunternehmen einem anderen Luftfahrtunternehmen ein Flugzeug samt Besatzung, trägt der Vermieter aber nicht die operationelle Verantwortung für den Flug, so ist er nicht "ausführendes Luftfahrtunternehmen", auch wenn er in der Buchungsbestätigung als solches genannt wurde.
Der VKI hatte die ING-DiBa AG im Auftrag des Sozialministeriums wegen insgesamt vierzehn Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen geklagt. Betroffen waren Klauseln zu Mitteilungen in der Postbox, zum Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen und zur Möglichkeit der Bank, Entgelte und Zinsen anzupassen.
Der VKI hatte die Bawag P.S.K. AG im Auftrag des Sozialministeriums wegen insgesamt sieben Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen geklagt. Betroffen waren Klauseln zu diversen Spesen, zu Änderungen der Zugangsberechtigung und zu verschiedenen Vorbehalten der Bank, Leistungen und Geschäftsbedingungen stillschweigend zu ändern. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bzw. bereits das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) gaben dem VKI in allen inhaltlichen Punkten Recht.
Kein Rückforderungsanspruch der Rechtsschutzversicherung nach Prozessverlust
Über die Xantho-Group GmbH wurde am 11.07.2018 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet.
Der VKI obsiegt auch in letzter Instanz gegen die Mediengruppe "Österreich" GmbH: Das unaufgeforderte Zusenden von nie bestellten Magazinen, die nach einem Gratismonat kostenpflichtig werden - außer die KonsumentInnen bestellten diese ab - ist eine aggressive Geschäftspraktik, bestätigt nun der OGH.
Die private Unfallversicherung "s Running-Unfall-Schutz" vermittelte laut VKI den Eindruck, generell für Läufe zu gelten. Tatsächlich umfasst sie nur Laufveranstaltungen, nicht etwa das Training. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums wegen Irreführung. Die Sparkassen Versicherung AG und die Erste Bank verpflichteten sich nun gegenüber dem VKI, einen solchen unrichtigen Eindruck zu unterlassen.
Eine Online-Plattform für Gutscheine für Leistungen (Übernachtungen) anderer Unternehmer sah eine einjährige Gültigkeitsdauer dieser Gutscheine vor. Dies ist gröblich benachteiligend.
Das Parlament hat am 4.7.2018 massive Verschlechterungen für jene Konsumenten beschlossen, die im Fall einer fehlerhaften Rücktrittsbelehrung von ihrer Lebensversicherung zurücktreten wollen. Nach einer kurzen Übergangsfrist sollen diese Regelungen ab 1.1.2019 gelten.
Der OGH nimmt in gegenständlicher Entscheidung erstmals seit Abschaffung des Pflegeregresses Stellung zur Frage, ob auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen und Erben im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten gegriffen werden darf. Das Verbot des Pflegeregresses erfasst auch vor dem 1.1.2018 verwirklichte Sachverhalte, entschied nun der OGH.
Am 1.7.2018 tritt das Pauschalreisegesetz (PRG) in Kraft. Die Rahmenbedingungen für Pauschalreisen werden neu geregelt und dabei auch zeitgemäße Entwicklungen berücksichtigt, wie der Umstand, dass Buchungen vielfach online unter Zuhilfenahme von Vermittlungsplattformen geschlossen werden.
Mit 1.7.2018 tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) in Kraft, dass das alte System der Sachwalterschaft ablöst. Durch die neuen Regelungen soll es zu einer gestärkten Selbstbestimmung von vertretenen erwachsenen Personen kommen. Sachwalterschaft und die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger werden durch die Erwachsenenvertretung ersetzt und die Vorsorgevollmacht wird in einigen Punkten geändert.
Mit 1.7.2018 tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) in Kraft, dass das alte System der Sachwalterschaft ablöst. Durch die neuen Regelungen soll es zu einer gestärkten Selbstbestimmung von vertretenen erwachsenen Personen kommen. Sachwalterschaft und die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger werden durch die Erwachsenenvertretung ersetzt und die Vorsorgevollmacht wird in einigen Punkten geändert.
Ein Kontoinhaber beantragte eine Auskunft hinsichtlich gewisser Kontoauszüge der letzten fünf Jahre, da er selbst nur ein Jahr zurückliegende Auszüge einsehen konnte. Dabei stützte er sich auf sein datenschutzrechtliches Recht auf Auskunft, verlangte erstmalig und auch sehr spezifische Daten der Bank. Diese verrechnete ihm ein Entgelt von 30 Euro. Die Datenschutzbehörde (DSB) hielt fest, dass die Beantragung der Auskunft hinsichtlich dieser Kontoauszüge nicht exzessiv oder schikanös ist und kostenlos zu erfolgen hat.
In einem Vorabentscheidungsersuchen im Verfahren Bundesarbeiterkammer gegen ING-Diba hat heute der Generalanwalt seine Einschätzung ("Schlussantrag") zur Frage abgegeben, ob Online-Sparkonten der Zahlungsdienste-RL und damit in Folge dem ZaDiG unterliegen. Er hat dies verneint.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die DC Bank AG, wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nun liegt die Entscheidung des OGH vor, welche alle eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilte.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die TopEnergy Service GmbH wegen einer unzulässigen Klausel in deren Formblatt "Energieliefervertrag für Gas". Das Urteil des HG Wien gibt dem VKI Recht und erklärte die Klausel als unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: