OGH: Weiterer AK-Erfolg in Sachen MEL
OGH stellt in AK Musterverfahren klar: Anlageberater haften, wenn sie Anleger nicht über die mit MEL verbundenen Risiken informiert haben, und zwar auch dann, wenn sich die Kursverluste aus einem Folgerisiko wie Kursmanipulationen des Wertpapieremittenten ergeben.