EuGH: Kosten De- und Montage mangelhafter Ware trägt Unternehmer
Der EuGH entscheidet in einer aktuellen Vorabentscheidung, dass bei mangelhaften Waren, die schon (von Dritten) eingebaut wurden, im Rahmen der Gewährleistung neben der Lieferung neuer Ware auch der Ersatz der Kosten für den Ausbau und Wiedereinbau zustehen.