BGH untersagt generelles SMS-Tan-Entgelt
Auf eine Unterlassungsklage des deutschen vzbv hin entschied der BGH darüber, ob Banken ihren KundInnen das Verschicken von SMS-TANs extra verrechnen dürfen. Die Klausel, die dem Verfahren zugrunde lag, sah vor, dass jede SMS-TAN 10 Cent kosten sollte.