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BGH untersagt generelles SMS-Tan-Entgelt

Auf eine Unterlassungsklage des deutschen vzbv hin entschied der BGH darüber, ob Banken ihren KundInnen das Verschicken von SMS-TANs extra verrechnen dürfen. Die Klausel, die dem Verfahren zugrunde lag, sah vor, dass jede SMS-TAN 10 Cent kosten sollte.

VKI erfolgreich gegen irreführende Lebensmittelwerbung

Das Oberlandesgericht Wien untersagt die Verpackungsgestaltung der Senseo Kaffeepads "Typ Cappuccino" und "Typ Café Latte" als irreführend. Grund: die Pads enthalten nur Löskaffee in geringen Mengen, der Verbraucher darf aber nach Ansicht der Gerichte durchaus mit Röstkaffee rechnen.
Der VKI hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb auf Unterlassung geklagt.

61 Klauseln bei Lyoness gesetzwidrig

Klauseln über "Erweiterte Mitgliedsvorteile" und zur Beendigung des Vertragsverhältnisses sind intransparent und daher gesetzwidrig.

HG Wien: AGB der DC Bank AG unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die DC Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Handelsgerichts Wien vor beurteilte zahlreiche Bedingungen als rechtswidrig.

Urteil: AGB von Card Complete

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die Card Complete Service Bank AG wegen unzulässiger Klauseln in deren AGB. Das HG Wien erklärte den Großteil der eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
Es handelte sich dabei um Klauseln, die regelmäßig in AGB von Banken zu finden sind.

Erfolg gegen Generali Versicherung AG

Der OGH bestätigt, dass sich der Unternehmer für die Wirksamkeit einer Verlängerungsfiktion bereits in der AGB-Klausel dazu verpflichten muss, dass er bei Beginn der Widerspruchsfrist den Verbraucher auf die Bedeutung eines allfälligen Schweigens hinweisen wird.

HG Wien: AGB der ING-DiBa unzulässig

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die ING-DiBa AG wegen unzulässiger Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - HG Wien erklärte die meisten der eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

Rechnungslegungsanspruch bei Kredit

Ein Rechnungslegungsanspruch ist aus privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien ableitbar, wenn ein Vertragsteil in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang des Vermögens im Ungewissen und der andere unschwer in der Lage ist, Auskunft zu erteilen und die Auskunftserteilung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zumutbar ist.

Verletzung in Hotelzimmer: Urlauber bekommen Geld zurück

Im Rahmen eines Ägypten-Urlaubes verletzte sich ein Urlauber, als die gläserne Duschtüre im Hotelzimmer über ihm zerbrach. Er musste medizinisch versorgt werden, sollte Sonne und Wasser für den Rest des Badeurlaubes meiden. Welche Ansprüche in diesem Fall geltend gemacht werden können, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einem - im Auftrag des Sozialministeriums - geführten Musterprozess nun geklärt.

Unzulässige Vertragsbestimmungen bei Partnervermittler Höfner & Meyer OG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - die Partnervermittlungsagentur Höfner & Meyer OG, die unter den beiden Marken "Noblesse" (www.partnerinstitut-noblesse.at) und "Liebesglück" (www.liebesklick.at) auftritt, wegen unzulässiger Vertragsbestimmungen abgemahnt. Das Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben.

BAWAG: Massenweise Kontoumstellungen unzulässig

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen der Kontoumstellung und Kontokündigung der BAWAG PSK. Die BAWAG PSK drohte Konsumenten mit einem Schreiben aus Oktober 2016 mit der Kündigung der Girokonten, wenn diese nicht auf ein neues Kontomodell umstiegen. Der VKI klagte daher im Auftrag des Sozialministeriums. Nun liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien vor, welches dem VKI zur Gänze Recht gibt.

Heizungsablesung kommt teuer: Meßtechnik gibt Unterlassungserklärung ab

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die "Meßtechnik DVE GmbH & Co KG Direktverrechnung von Energie- & Hausnebenkosten" zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, da das Unternehmen für den Fall, dass ein angekündigter Heizungs-Ablesetermin nicht eingehalten wird, satte Mehrkosten verrechnen will; ganz gleich, weshalb der Termin geplatzt ist.

Vom OGH bestätigt: Aufschlag als Untergrenze gesetzwidrig!

Die Geschäftspraxis der Banken, bei einem variablen Kreditzinssatz (Indikator [zB Libor/Euribor] + Aufschlag) im Falle eines negativen Indikators (wie derzeit Libor und Euribor) diesen einseitig mit Null anzusetzen und daher den Aufschlag voll zu verrechnen, ist gesetzwidrig.

EU: "Roam like at home" mit Einschränkungen ab 15.6.2017

Grundsätzlich dürfen Betreiber für Roaming in der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island ab 15.6.2017 keine Aufschläge verrechnen. Ab 15. Juni 2017 gelten im EU-Ausland daher prinzipiell die gleichen Preise fürs Telefonieren, SMS-Schreiben und Surfen wie zu Hause. Es gibt aber Ausnahmen vom neuen EU-Grundsatz "Roam like at home".

Außerordentliche Kündigung durch Kreditgeber

Bei der Prüfung eines wichtigen Grundes für die Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses ist auf den Zeitpunkt der Abgabe der Auflösungserklärung und die bis dahin eingetretene Gesamtentwicklung abzustellen, dh es können grundsätzlich nur Umstände herangezogen werden, die im Zeitpunkt der Auflösungserklärung vorliegen.

Gewährleistung bei Schimmel in Wohnung

Einem Wohnungskäufer ist es unzumutbar, die Raumtemperatur durch Beheizung der Wohnung selbst im Sommer vorsorglich so warm zu halten, dass es nicht zu einer Schimmelbildung kommt.

Insolvenz von "Geräteversicherer" Itonia

Über die ITONIA Holding Betriebs- und DienstleistungsgmbH (FN 294144s) und die ITONIA IT-Insurance & Service (FN 227818b) wurde Anfang Mai 2007 (am 2.5. bzw 3.5.2017) ein Konkursverfahren erföffnet worden.

Handy-Tarife "4 Immer"

Der OGH bestätigt, dass eine Entgeltänderung bei solchen Tarifen nicht erlaubt ist.

NLP-Akademie zahlt Stornogebühren nach Klage des VKI an den Konsumenten zurück

Der VKI klagte die René Otto Knor GmbH, Betreiberin der NLP-Akademie, nachdem diese den Rücktritt eines Konsumenten vom Lehrgangsvertrag nach FAGG nicht akzeptiert hatte und die Zahlung von Stornogebühren in Höhe von 50% der Lehrgangsbeiträge vom Konsumenten verlangte. Nach Einbringung der Mahnklage zahlte die René Otto Knor GmbH nun die Stornogebühren zurück.

Holland-Fonds: Kick-Back-Zahlungen

Der OGH setzte sich im vorliegenden Urteil mit der Aufklärungspflicht über sog Innenprovisionen auseinander, also Provisionen, die der Berater vom Unternehmer für die Vermittlung dessen Produkts erhält.

Gesetzwidrige Klauseln in AGB der BAWAG Kontobox

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die BAWAG PSK wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

EuGH: Airline muss rechtzeitige Information der Fluggäste über Flugannullierung beweisen

Ein Luftfahrtunternehmen, das sich von seiner Verpflichtung befreien will, Ausgleichsleistungen wegen eines annullierten Fluges zu bezahlen, muss beweisen, dass die Fluggäste rechtzeitig von der Annullierung informiert wurden. Wenn die Airline nur den Reisevermittler, über den der Flug gebucht wurde, von der Annullierung informiert, dieser die Information aber nicht rechtzeitig weitergibt, bleibt die Airline zur Zahlung verpflichtet.

28 unzulässige Klauseln in Mietvertrag

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die Weinberger Biletti Immobilien GmbH wegen insgesamt 28 gesetzwidriger Bestimmungen in einem Mietvertrag über eine Eigentumswohnung abgemahnt. Das Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab.

Denizbank: 21 von 24 Klauseln unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die DenizBank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in den Bedingungen.

OLG Linz: 33 Klauseln von Happy-Fit aufgehoben

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH und bekam nun auch vor dem Oberlandesgericht Linz (OLG Linz) Recht, das die Entscheidung des Erstgerichts bestätigte. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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