Justitia Award 05
www.verbraucherrecht.at erreicht sechsten Platz
www.verbraucherrecht.at erreicht sechsten Platz
Der OGH sieht beim Gebrauchtwagenkauf keine Aufklärungspflicht über die Eigenschaft "Fahrschulauto", wenn nicht extra danach gefragt wird.
Das BMSG und das BMJ veranstalten gemeinsam am 27.6.2005 ein Symposium zum Thema "Sammelklagen". Termin vormerken!
Der OGH spricht dem Bruder eines tödlich Verunfallten € 9.000,-- Schmerzengeld zu.
Der OGH stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass Ansprüche mehrerer Kläger als formelle Streitgenossen gegen denselben Beklagten gem § 227 Abs 2 ZPO vor dem Gerichtshof geltend gemacht werden können, wenn der Streitwert der Ansprüche auch nur eines Klägers die Gerichtshofgrenze übersteigt. Damit schloss sich der OGH der herrschenden Lehre an und beendet eine Unsicherheit in Zusammenhang mit den sogenanten "Sammelklagen".
Der OGH stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass Ansprüche mehrerer Kläger als formelle Streitgenossen gegen denselben Beklagten gem § 227 Abs 2 ZPO vor dem Gerichtshof geltend gemacht werden können, wenn der Streitwert der Ansprüche auch nur eines Klägers die Gerichtshofgrenze übersteigt. Damit schloss sich der OGH der herrschenden Lehre an und beendet eine Unsicherheit in Zusammenhang mit sogenannten "Sammelklagen".
Verbraucherrecht.at gewinnt das Publikums-Voting zum Justitia-Award ´05 auf der Homepage der Tageszeitung "Die Presse".
Auch wenn sich ein Vertragsteil der vorformulierten Erklärung des anderen oder eines Dritten (zB eines beauftragten Notars oder Rechtsanwaltes) unterwirft, können - auch außerhalb von AGB oder Vertragsformblättern (§ 879 Abs 3 ABGB) - gröblich benachteiligende Nebenbestimmungen unwirksam sein, so der OGH. Damit ist allenfalls - bei entsprechender Ungleichgewichtslage - auch ein im Einzelfall entworfener Individualvertrag mit Verbraucher von der Klauselkontrolle iSd § 879 Abs 3 ABGB erfasst.
Eine Person, die einen Vertrag abgeschlossen hat, der sich auf einen Gegenstand bezieht, der für einen nur teilweise privaten Zweck bestimmt ist, kann sich nicht auf die speziellen Zuständigkeitsvorschriften der Art 13-15 EuGVÜ (Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) berufen, es sei denn, der berufliche Zweck ist derart nebensächlich, daß er im Gesamtzusammenhang des betreffenden Geschäftes eine nur ganz untergeordnete Rolle spielt, wobei die Tatsache, daß der beruflich-gewerbliche Zweck überwiegt, ohne Bedeutung ist.
OTS0028 5 WI 0873 NST0001 03.Mai 05
Versicherungskunden müssen derzeit die gesamte Provision des Vermittlers vorweg bezahlen.
Das HG Wien hat unter der Geschäftszahl (GZ) 6 S 34/05z den Konkurs über Prince of Wales eröffnet. Die Frist für die Forderungsanmeldung beim HG Wien ist der 24.5.2005. Die anschließende Prüfungstagsatzung findet am 7.6.2005 statt. Als Masseverwalter wurde Dr. Helmut Platzgummer, Kohlmarkt 14, 1010 Wien bestellt.
Eine Person, die einen Vertrag abgeschlossen hat, der sich auf einen Gegenstand bezieht, der für einen nur teilweise privaten Zweck bestimmt ist, kann sich nicht auf die speziellen Zuständigkeits-vorschriften der Art 13-15 EuGVÜ berufen, es sei denn, der berufliche Zweck ist derart nebensäch-lich, dass er im Gesamtzusammenhang des betref-fenden Geschäftes eine nur ganz untergeordnete Rolle.
Hier soll die vielfältige Arbeit der Richter und deren Position im Staatsgefüge dargestell, Hintergründe erklärt und die Sprache der Gerichte verständlicher gemacht werden. Mit der Möglichkeit, zwei Diskussionsforen zu nutzen: 1.Allgemeines zur Justiz und 2. Internet und Recht.
Aufgabe und Tätigkeit der Volksanwaltschaft dar. Sie soll vor allem rechtsuchende Bürger darüber informieren, ob und wie sie die Hilfe der Volksanwaltschaft in Anspruch nehmen können. Mit dieser Darstellung soll aber auch ein Behelf für den Schulunterricht, für amtliche Stellen und für alle gegeben werden, die an Fragen des Rechtsstaates und der Demokratie interessiert sind.
Die Wiener Patientenanwaltschaft (WPA) ist eine Einrichtung des Landes Wien. Sie berät über das Wiener Gesunheitswesen, Pflegegeld, Soziale Dienste, prüft Anregungen und Beschwerden von Patienten, vermittelt bei Konflikten im Gesundheitsbereich. Keine Vertretung von Patienten vor Gericht.
Die Europäische Verbraucherberatung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) ist eines von derzeit fünfzehn Verbraucherzentren, die von der Europäischen Union im Rahmen des Projektes "Euroguichet" eingerichtet wurden.Die Webseite enthält Berichte zu grenzüberschreitenden Verbraucherthemen, etwa zu Reise und Auto, mit aktuellen und praktischen Tipps und Informationen. Kontaktstelle für grenzüberschreitende Verbraucherprobleme.
Zeitschrift des Vereins für Konsumenteninformation, die monatlich erscheint. Auf der Webseite findet man die Berichte und Tests sowohl der aktuellen als auch vorangegangenen Ausgaben, mit Archiv und Suchfunktion. Abopflichtig.
Auf der Webseite finden sich neben Informationen über aktuelle Gesetzesvorhaben und der Gerichtsdatenbank auch zahlreiche Gerichtsformulare zum Download, die Möglichkeit der kostenpflichtigen Grund- und Firmenbuchabfrage, die Ediktsdatei des Bundes, Broschüren zum Download, Informationen über Rechtsberatungsstellen sowie Verfahrenshilfe in Österreich.
Auf dieser Seite findet man neben allgemeinen Informationen und ausgewählten Entscheidungen des VwGH auch eine Auflistung der aktuellen Vorabentscheidungsverfahren (EuGH), Anträge an den VfGH,sowie eine von der Bibliothek des VwGH erstellte Dokumentation zum Europarecht.
Allgemeine Informationen zur Organisation des Verfassungsgerichtshofes, sowie ausgewählte aktuelle Entscheidungen und Pürfbeschlüsse im Volltext.
Schweizer Rechtsinformation und Gesetze online.
Deutsche Rechtsplattform (Urteile, Tipps, Anwaltssuche)
Deutsche Entscheidungen zum Verbraucherrecht.
Deutsches Bundesrecht
Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg
Rechtspolitische Berichte zu ausgewählten Verbraucherschutzthemen (Stellungnahmen, Analyse und Empfehlungen etwa in den Bereichen Reiserecht, Finanzdienstleistungen, Wettbewerb etc) sowie Berichte über die Entwicklungen im Konsumentenschutz in 19 europäischen Staaten zum Download.
Zahlreiche Informationen über die EU-Mitgliedstaaten, das Gemeinschaftsrecht, internationales Recht und diverse zivil- und handelsrechtliche Themen- Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten, Verfahrensrecht, anwendbares Recht, Vollstreckung, Gerichtskosten, außergerichliche Streitbeilegung.
Rechtsvorschriften des Bundeslandes Wien
Die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte ist die gesetzliche Interessensvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Die Webseite der Sektion Konsumentenschutz im Bundesministerium für Soziales und Generationen. Rechtspolitik, Informations- Broschüren zum Download, Muster-Heimvertrag, Informationen über Produktsicherheit.
Europäische Rechtsnormen
Auf der Seite www.parlinkom.gv.at finden sich sowohl Regierungsvorlagen als auch Begutachtungsentwürfe von Gesetzen, die von einzelnen Ministerien erarbeitet worden sind. Dabei sind auch die Stellungnahmen im Zuge einer Begutachtung einsehbar.
Utl.: OGH verneint Verbrauchergerichtsstand, wenn Konsumenten Ansprüche an VKI zur Klage abtreten.
Utl.: AK gewinnt Musterverfahren - Genaue Prüfung der Rücktrittsbelehrung bei Haustürgeschäften kann sich lohnen
Nach Angaben des "Spiegel" (Ausgabe 14.3.2005) wurde der Geschäftsführer der Firma Prince of Wales, Ricky Kripalani, am 10.3.2005 in München festgenommen.
Der Importeur haftet für eine fehlerhafte Kindertauchbrille, wenn das Glas in scharfkantige Splitter zerbricht. Das Herumtoben im Hallenbad ist als normale Nutzung anzusehen.
Die irreführenden Aussagen der Verkäufer über die angeblichen positiven Eigenschaften der Magnetfeldtherapie erlauben eine Vertragsaufhebung wegen Irrtums.
Rechtsschutzversicherungen müssen bei Klagen auf Auszahlung eines versprochenen Gewinnes nach § 5j KSchG Versicherungsschutz in der Sparte Vertragsrechtsschutz gewähren.
Der Kläger hatte über mehrere Jahre im Zuge seiner Spielsucht über € 200.000,- in den Casinos der Beklagten verloren. Der OGH klärte nun endgültig, dass die Beklagte den Verlust zu ersetzten habe.
Verbraucherschutzministerin Künast kündigt an, dass - im Lichte eines brandneuen Gutachtens - in Deutschland verbesserter Rechtsschutz für Verbraucher diskutiert werden soll und insbesondere auch die Einführung von Sammel- oder Gruppenklagen erwogen wird.
Bei fehlender Aufklärung durch eine Textilreinigung über mögliche Veränderungen in Qualität und Farbe einer Lederjacke und unsachgemäßer Reinigung besteht ein Anspruch auf Wandlung des Werkvertrages und Schadenersatz.
Der BGH erklärte die in den AGB des Betreibers einer Autowaschanlage begründete Haftungsbeschränkungen, mit denen der Betreiber seine Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken und sich auch für sämtliche Folgeschäden - unabhängig von der Art des unmittelbaren Schadens - von leichter Fahrlässigkeit freizeichnen wollte, unwirksam.
Utl.: Betrag geht im Namen der Klägerin an St. Anna Kinderspital.
In Schweden gibt es seit 1.1.2003 ein Gesetz über Gruppenverfahren und in Deutschland wird ein Gesetz für Musterprozesse von Kapitalanlegern vorbereitet.
Ein altes germanisches Rechtsprichwort sagt: "Augen auf, Kauf ist Kauf"; will sagen: Von einem gültig geschlossenen Kaufvertrag kann man nicht einfach wieder zurücktreten. Man kann also nicht davon ausgehen, dass man eine Kaufsache einfach wieder zurückgeben bzw. umtauschen kann.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: