Info: Was gibt es Neues im Jahr 2004?
Konsumentenrelevante Gesetzesänderungen im Jahr 2004. Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG:
Konsumentenrelevante Gesetzesänderungen im Jahr 2004. Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG:
Im Streit um einen Partnervermittlungsvertrag stellte das LG Feldkirch fest, dass auch wenn das Entgelt für die Vermittlung in 18 Monatsraten geleistet wird, eine Kündigung des Vertrages gem § 15 KSchG nicht zulässig ist.
In einem Verfahren der AK Steiermark gegen die Bank für Kärnten und Steiermark, in welchem überhöhte Zinsforderungen für über dreißig Konsumenten gegenüber der Bank geltend gemacht werden, wurde abermals - Entscheidungen des HG Wien (17.1.2003, 1 R 511/02x; VRInfo 3/2003) und des OLG Wien (17.1.2003, 4 R 269/02m; VRInfo 3/2003) folgend - die Zulässigkeit der "Sammelklage" ausgesprochen. Eine abschließende Beurteilung durch den OGH ist demnächst zu erwarten.
Die BAK hat einem Musterprozess um einen (alten) Vertrag des Institutes 2 F gewonnen: Verkürzung über die Hälfte liegt vor.
Verkauft ein Autohändler ein Fahrzeug mit einem groben Mangel und ist das Fahrzeug in der Folge nicht fahrbereit, so hat der Verkäufer nach § 933a ABGB auch die Abschleppkosten zu ersetzen.
Bei beschädigten und reparierten Sachen steht die Abgeltung für das Misstrauen möglicher Käufer zu.
Ein Alpinverein muss auch bei einem unentgeltlichen Event alle zum Schutz der Teilnehmer erforderlichen Vorkehrungen treffen und mit unbedachten Handlungen der Teilnehmer rechnen.
VKI und Linde-Verlag haben - in Kooperation mit dem ORF - einen großen Rechtsberater herausgebracht. Peter Resetarits und Peter Kolba sowie eine Gruppe junger JuristInnen haben für alle Bereiche des täglichen Lebens unzählige Rechtstipps zusammengefasst.
Schlank & Schick GmbH verurteilt
VKI und Linde-Verlag haben - in Kooperation mit dem ORF - einen großen Rechtsberater herausgebracht. Peter Resetarits und Peter Kolba sowie eine Gruppe junger JuristInnen haben für alle Bereiche des täglichen Lebens unzählige Rechtstipps zusammengefasst.
EVD sieht zu Unrecht ihren guten Ruf beschädigt - AK Salzburg gewinnt Rufschädigungsprozess in zwei Instanzen.
Laut OGH sind Ausbildungsverträge mit deutscher Paracelsus Schule in Österreich nichtig.
Die Rechtsabteilung des VKI macht auf dieser Plattform seine Link-Sammlung für Recherchen zum Verbraucherrecht zugänglich.
Die ZPO Novelle 2002 (BGBl 2002/76) soll eine Verfahrensbeschleunigung bringen. Sie gilt für alle Klagen, die nach dem 31.12.2002 bei Gericht einlangen.
Devisen, Schulden, Spesen, sparen
Verbandsklagen, die auf Unterlassung gesetzwidriger Klauseln gerichtet sind, können auch dann gemäß Art 5 Z 3 EuGVÜ bei einem österreichischen Gericht eingebracht werden, wenn das beklagte Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat.
Die Firma Prince of Wales bewirbt in Zeitungsinseraten den Verkauf von - nach den Maßen des Kunden - umgearbeitete Konfektionsware in irreführender Weise so, wie wenn es sich tatsächlich um Maßanzüge handeln würde. Der VKI klagt nach dem UWG auf Unterlassung. Das Verfahren ist anhängig.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat einer Besucherin eines Popkonzertes Schmerzengeld in Höhe von € 3.430 zugesprochen.
Der OGH hat dem EuGH zur Frage der Verbrauchereigenschaft im Sinn des § 13 EuGVÜ einige Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Es ist keine Anbahnung, wenn ein Unternehmer den Hausbesuch von sich aus ankündigt. Mündlicher Rücktritt reicht aus, wenn Unternehmer unmissverständlich damit einverstanden scheint.
Durch das ZinsRÄG 2002 (BGBl Nr. 199/2002) kommt es zu wesentlichen Neuerungen betreffend die Ersatzfähigkeit der Kosten eines Inkassobüros.
Sagt der Händler eine Garantie zu und wird in der Folge eine Garantieurkunde einer Garantieversicherung übergeben, bleibt trotzdem die Garantieverpflichtung des Händlers aufrecht.
Der OGH hat einem schwerstgradig körperlich und seelisch beeinträchtigten Mann einen Betrag von rund 218.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Am 1.8.2002 ist eine Novelle zur Gewerbeordnung in Kraft getreten, die etwa Änderungen für Direct Marketing bringt. Auch das Konsumentenschutzgesetz wurde novelliert.
Bei Verzug des Partnervermittlungsinstitutes kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachfristsetzung ist dabei nicht erforderlich.
Die AK Salzburg hat einen Musterprozess rund um ein Brautkleid gewonnen.
EVD hat im Verfahren gegen den Rechtsanwaltsverein eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Die Fa. Goldadler hat nach einer Abmahnung von 54 Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Die Firma Prantl will eine OGH-Entscheidung in einem Musterprozess des VKI außergerichtlich nicht akzeptieren. Klagt man, dann wird gezahlt.
Eine zehnbändige Enzyklopädie ist eine unteilbare Leistung.
In einem Vorabentscheidungsverfahren des EuGH hat der Generalanwalt dafür plädiert, dass Klagen gegen missbräuchliche Vertragsklauseln gemäß Art. 5 Z 3 EuGVÜ von der Verbraucherschutzorganisation im Heimatstaat eingebracht werden können.
Einspruch eines Unternehmers gegen eine Musterklage (in Form eines Zahlungsbefehles) des VKI:
Mit 1. März 2002 tritt die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (VO 44/2001) in Kraft; wir stellen die Neuerungen für Verbraucher vor.
Der OGH bejaht bei grober Fahrlässigkeit auch Schmerzengeld für Seelenschmerzen, wenn diese keinen Krankheitswert erreichen.
Ein Ratgeber von "Konsument"-Extra
Das Basiswerk "Ihre Rechte als Konsument" wurde aktualisiert und neu aufgelegt.
Am 1.1.2002 trat das Gewährleistungsänderungsgesetz in Kraft. Näheres zu den Neuerungen siehe Verbraucherrecht 12/2001
Am 1.1.2002 trat das E-Commerce-Gesetz (kurz ECG) in Kraft, welches die Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Rechtsverkehr umsetzt.
Das Basiswerk "Ihre Rechte als Konsument" wurde aktualisiert und neu aufgelegt.
Am 1.1.2002 wird eine Novelle zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und zum Konsumentenschutzgesetz in Kraft treten. Damit wird die Richtlinie 1999/44/EG "Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie" umgesetzt und darüber hinausgehend Änderungen im Recht der Gewährleistung vorgenommen.
Der Handel versucht den Eindruck zu erwecken, dass mit diversen "Garantien" die ab 1.1.2002 geltenden Regelungen zur Gewährleistung vorweggenommen würden. Davor ist zu warnen. Der VKI rät daher: Entweder der Händler vereinbart das neue Gewährleistungsrecht freiwillig mit dem Kunden, oder man kauft erst im Jänner 2002.
Die Rechtsabteilung befindet sich nun in der VKI-Zentrale am Wiener Naschmarkt
"Kollektiver Rechtsschutz im Zivilprozessrecht"
Am 1.1.2002 wird eine Novelle zum ABGB und zum KSchG in Kraft treten, mit der die Richtlinie 1999/44/EG "Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie" umgesetzt wird. Gleichzeitig werden darüber hinausgehende Änderungen im Recht der Gewährleistung vorgenommen.
Der VKI klagt Landmaschinenhändler
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