Urteil: Neue Höchstwerte beim Schmerzensgeld
Der OGH hat einem schwerstgradig körperlich und seelisch beeinträchtigten Mann einen Betrag von rund 218.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Der OGH hat einem schwerstgradig körperlich und seelisch beeinträchtigten Mann einen Betrag von rund 218.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Am 1.8.2002 ist eine Novelle zur Gewerbeordnung in Kraft getreten, die etwa Änderungen für Direct Marketing bringt. Auch das Konsumentenschutzgesetz wurde novelliert.
Bei Verzug des Partnervermittlungsinstitutes kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachfristsetzung ist dabei nicht erforderlich.
Die AK Salzburg hat einen Musterprozess rund um ein Brautkleid gewonnen.
EVD hat im Verfahren gegen den Rechtsanwaltsverein eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Die Fa. Goldadler hat nach einer Abmahnung von 54 Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Die Firma Prantl will eine OGH-Entscheidung in einem Musterprozess des VKI außergerichtlich nicht akzeptieren. Klagt man, dann wird gezahlt.
Eine zehnbändige Enzyklopädie ist eine unteilbare Leistung.
In einem Vorabentscheidungsverfahren des EuGH hat der Generalanwalt dafür plädiert, dass Klagen gegen missbräuchliche Vertragsklauseln gemäß Art. 5 Z 3 EuGVÜ von der Verbraucherschutzorganisation im Heimatstaat eingebracht werden können.
Einspruch eines Unternehmers gegen eine Musterklage (in Form eines Zahlungsbefehles) des VKI:
Mit 1. März 2002 tritt die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (VO 44/2001) in Kraft; wir stellen die Neuerungen für Verbraucher vor.
Der OGH bejaht bei grober Fahrlässigkeit auch Schmerzengeld für Seelenschmerzen, wenn diese keinen Krankheitswert erreichen.
Ein Ratgeber von "Konsument"-Extra
Das Basiswerk "Ihre Rechte als Konsument" wurde aktualisiert und neu aufgelegt.
Am 1.1.2002 trat das Gewährleistungsänderungsgesetz in Kraft. Näheres zu den Neuerungen siehe Verbraucherrecht 12/2001
Am 1.1.2002 trat das E-Commerce-Gesetz (kurz ECG) in Kraft, welches die Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Rechtsverkehr umsetzt.
Das Basiswerk "Ihre Rechte als Konsument" wurde aktualisiert und neu aufgelegt.
Am 1.1.2002 wird eine Novelle zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und zum Konsumentenschutzgesetz in Kraft treten. Damit wird die Richtlinie 1999/44/EG "Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie" umgesetzt und darüber hinausgehend Änderungen im Recht der Gewährleistung vorgenommen.
Der Handel versucht den Eindruck zu erwecken, dass mit diversen "Garantien" die ab 1.1.2002 geltenden Regelungen zur Gewährleistung vorweggenommen würden. Davor ist zu warnen. Der VKI rät daher: Entweder der Händler vereinbart das neue Gewährleistungsrecht freiwillig mit dem Kunden, oder man kauft erst im Jänner 2002.
Die Rechtsabteilung befindet sich nun in der VKI-Zentrale am Wiener Naschmarkt
"Kollektiver Rechtsschutz im Zivilprozessrecht"
Am 1.1.2002 wird eine Novelle zum ABGB und zum KSchG in Kraft treten, mit der die Richtlinie 1999/44/EG "Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie" umgesetzt wird. Gleichzeitig werden darüber hinausgehende Änderungen im Recht der Gewährleistung vorgenommen.
Der VKI klagt Landmaschinenhändler
In einer Verbandsklage gegen einen Wohnwagen-Verkäufer konnte eine rechtspolitisch interessante Entscheidung erwirkt werden.
Die Altersgrenze für die Erreichung der Volljährigkeit wird auf das 18. Lebensjahr herabgesetzt.
Die Ankündigung von Sammelklagen durch den VKI (Informationen zum Verbraucherrecht 11/2000) hat viel Aufsehen und Resonanz von seiten der Verbraucher gefunden.
Der VKI geht mit dem Modell "Sammelklage" nach österreichischem Recht einen neuen Weg in der Durchsetzung von Rechtsansprüchen von Verbrauchern.
Eine Konsumentin antwortet auf ein Privatinserat, gerät an ein Partnerinstitut, unterschreibt vorschnell einen Vermittlungsvertrag, tritt davon fristgerecht zurück und muss - mit Hilfe des VKI - um die Rückzahlung des Entgeltes streiten.
In einem spanischen Vorabentscheidungsverfahren nimmt der EuGH zu missbräuchlichen Gerichtsstandsklauseln Stellung.
Eine OGH-Entscheidung zur Geltendmachung von Ansprüchen aus irreführenden Gewinnversprechen mit einer Verbandsklage nach § 55 Abs 4 JN.
Der VKI klagte einen Unternehmer mit Sitz in München auf Unterlassung der Verwendung gesetzwidriger Klauseln. Der OGH fragt nun den EuGH, ob eine Klage in Österreich möglich ist.
Ein mangelhafter Motor führte zu einem Gewährleistungsstreit zwischen zwei Unternehmern und zu einer Klarstellung zum Thema Gewährleistung.
Die AK Wien hat in einem Musterprozess klarstellen können: Wenn der Unternehmer über das Rücktrittsrecht falsch oder unvollkommen belehrt, dann kann der Verbraucher bis ein Monat nach beiderseitiger Vertragserfüllung zurücktreten.
Wenn ein Unternehmer mit Sitz im Ausland gesetzwidrige AGB in Österreich verwendet, dann kann er - so das nicht rechtskräftige Urteil - ebenso wie bei UWG-Verstößen in Österreich geklagt werden.
Das KSchG und damit auch das Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG ist auch auf den Beitritt zu gemeinnützigen Vereinen anzuwenden, wenn den Mitgliedern nur eingeschränkte Mitgliedschaftsrechte eingeräumt werden.
Am 1.1.2000 trat das neue Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) in Kraft und brachte zahlreiche Neuerungen.
Das Gesetz versucht den Spendenkeilern Regeln zu setzen. Bleibt abzuwarten, ob diese in der Praxis Wirkung zeigen.
Die Verjährung des Anspruches des Werkbestellers auf Ersatz des Erfüllungsinteresses wird erst dann in Gang gesetzt, wenn für ihn feststeht, dass die Verbesserung durch den Dritten misslungen ist.
Wenn rund um die Verbesserung Unklarheiten herrschen, kann man auch auf Feststellung des Bestehens der Gewährleistung klagen, um Fristen zu wahren.
Die Zeit des Kaufes von Weihnachtsgeschenken aktualisiert Probleme rund um Umtausch und Gewährleistung. Ein vorweihnachtlicher Beitrag zur Klärung der Rechtsgrundlagen.
Klärt der Unternehmer den Verbraucher nicht über die Nachfristzeit auf, ist der Rücktritt auch ohne Nachfristsetzung wirksam.
Wäschesparverträge der Firma Prantl in Lustenau sind im Beratungszentrum des VKI Quelle für laufende Beschwerden. Verbraucher haben sich das Sparen auf ein bestimmtes Wäschepaket aufschwatzen lassen und wollen - oft auch nach einiger Zeit der Ratenzahlung - vom Vertrag zurücktreten.
Neuartiges Verfahren zur Mauertrockenlegung versagte. Verbraucher forderte 25-jährigen Garantieanspruch ein.
Neue Datenbank des BMJ
Wer seinen Namen oder seine Marke auf einem Produkt angibt, haftet nach dem PHG als Anscheinsproduzent.
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