Urteil: Info: Umgang mit Schadenersatzforderungen bei Konkurs des Anspruchsgegners
Im Konkurs des Unternehmers haben Geschädigte hinsichtlich ihrer Schadenersatzforderungen einen Absonderungsanspruch nach § 157 VersVG, soweit eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht.
