Urteil: OGH - Keine geltungserhaltende Reduktion bei missbräuchlicher Klausel
In einem obiter dictum hat sich der OGH nun erstmals ausdrücklich auf den Standpunkt gestellt, dass innerhalb des Anwendungsbereiches des Transparenzgebot (§ 6 Abs 3 KSchG) für die geltungserhaltende Reduktion kein Platz ist.