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Allgemeines Konsumentenrecht

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Arbeiterkammer AK

Die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte ist die gesetzliche Interessensvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Eur-Lex

Europäische Rechtsnormen

Gesetzesvorschläge auf Homepage des Parlaments

Auf der Seite www.parlinkom.gv.at finden sich sowohl Regierungsvorlagen als auch Begutachtungsentwürfe von Gesetzen, die von einzelnen Ministerien erarbeitet worden sind. Dabei sind auch die Stellungnahmen im Zuge einer Begutachtung einsehbar.

Info: Deutschland plant Einführung von Sammelklagen

Verbraucherschutzministerin Künast kündigt an, dass - im Lichte eines brandneuen Gutachtens - in Deutschland verbesserter Rechtsschutz für Verbraucher diskutiert werden soll und insbesondere auch die Einführung von Sammel- oder Gruppenklagen erwogen wird.

Urteil: BGH - Unzulässigkeit einer Haftungsbeschränkung für Autowaschanlage

Der BGH erklärte die in den AGB des Betreibers einer Autowaschanlage begründete Haftungsbeschränkungen, mit denen der Betreiber seine Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken und sich auch für sämtliche Folgeschäden - unabhängig von der Art des unmittelbaren Schadens - von leichter Fahrlässigkeit freizeichnen wollte, unwirksam.

Info: Umtausch - Rücktritt - Wandlung

Ein altes germanisches Rechtsprichwort sagt: "Augen auf, Kauf ist Kauf"; will sagen: Von einem gültig geschlossenen Kaufvertrag kann man nicht einfach wieder zurücktreten. Man kann also nicht davon ausgehen, dass man eine Kaufsache einfach wieder zurückgeben bzw. umtauschen kann.

Urteil: Superlook

Von einem Model-Seminar kann man analog § 3 Abs 2 KSchG zurücktreten, wenn man in die Räume der Agentur über Inserate zu Castings gelockt wurde und bei der Terminvereinbarung keine Aufklärung erfolgt ist.

Info: Rechberger in Festschrift Welser

Einen interessanten Artikel über Verbandsklagen, Musterprozesse und "Sammelklagen" - und damit über die Kerntätigkeit des VKI Bereich Recht - veröffentlichte Rechberger in der soeben erschienenen FS Welser. Rechberger, Verbandsklagen, Musterprozesse und "Sammelklagen", FS Welser (2004)

Urteil: Rücktritt von gefaxtem Vertrag

Hatte der OGH im Jahre 1992 noch ausgesprochen, dass ein Verbraucher, welcher seine Vertragserklärung selbst zu Papier bringt und dieses Schriftstück (per Post oder Telefax) dem Unternehmer übersendet, so zu behandeln sei, als hätte er die Vertragserklärung in den Geschäftsräumen des Unternehmers abgegeben (OGH 10.3.1992, 5 Ob 509/92 KRES 1b/31), erfährt diese Rechtsprechung nun mehr eine Richtungsänderung.

Nachruf auf Helmut Waldert

Helmut Waldert - langjähriger Ö1 Journalist und Autor - ist am 16. August an Herzversagen gestorben.

Urteil: Zulässigkeit der "Sammelklagen"

In einem Verfahren der BAK wegen zuviel bezahlter Zinsen bejahte das OLG Wien abermals die Zulässigkeit der "Sammelklage nach österreichischem Recht" und behob somit einen Beschluss des Erstgerichtes. Das HG Wien als Erstgericht hatte all jene Ansprüche, welche nicht die Wertzuständigkeitsgrenze des Gerichtes erreichten, zurückgewiesen.

Stellungnahme zur Zivilverfahrens-Novelle 2004

Stellungnahme des Vereins für Konsumenteninformation zur Begutachtung der Zivilverfahrens-Novelle 2004 sowie ein Nachtrag zur Erleichterung von "Sammelklagen" im Wortlaut.

Urteil: Modellausbildung - Rücktritt vom Vertrag

Wenn eine Modellagentur mit Modellaufträgen wirbt, in den Geschäftsräumen dann aber die Kunden zum Vertragsabschluß für ein Modellseminar überrumpelt, dann kann man davon analog § 3 Abs 2 KSchG zurücktreten.

Info:

Eine Novelle der Zivilverfahrensgesetze steht an. Der VKI schlägt vor, Sammelklagen ausdrücklich zu regeln. Ein - verfehlter - Beschluss des HG Wien zeigt, dass dies dringend nötig ist.

Urteil: Gewinnzusagen

Irreführende Gewinnzusage - Schlank und Schick muss € 3.571 an Konsumentin zahlen. Der vertragliche Anspruch auf Leistung des versprochenen Gewinnes bleibt 30 Jahre lang klagbar.

Urteil: Vertragsübernahme - KSchG

Wird ein Vertrag zwischen Unternehmern abgeschlossen, der Vertrag aber auf einer Seite von einem Verbraucher übernommen, dann gelten ab der Vertragsübernahme die Regeln des Konsumentenschutzgesetzes.

Info: Manz-KSchG-Kommentar

Wer mit Verbrauchern zu tun hat, kommt am KSchG nicht vorbei. Darüber hinaus gelten zahlreiche Bestimmungen nicht nur bei Verbrauchergeschäften: Insbesondere die Geltungs- und Inhaltskontrolle von AGB hat Bedeutung für Verträge zwischen Unternehmern.

Info: KRES bei Manz

Der VKI ist mit MANZ eine Kooperation eingegangen und MANZ übernimmt den Vertrieb der Konsumentenrecht-Entscheidungssammlung.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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