Urteil: Unzulässige Unterlassungserklärung
Das Oberlandesgericht Wien hat einer Berufung des VKI - in einer Verbandsklage im Auftrag des BMSK - Folge gegeben und führte aus, dass es unzulässig sei, wenn sich eine Unterlassungserklärung zwar auf sinngleiche, aber nicht auf "gesetzlich zulässige" und daher "nicht sinngleiche Klauseln" beziehe.
