BGH: Käufer muss bei einem Rücktritt vom Autokauf Wertersatz für die Nutzung leisten
Der BGH geht davon aus, dass bei der Rückabwicklung des Kaufes Nutzungsentgelt für die Benützung der Ware verlangt werden kann.
Der BGH geht davon aus, dass bei der Rückabwicklung des Kaufes Nutzungsentgelt für die Benützung der Ware verlangt werden kann.
Der OGH zur "kongruenten Anbahnung", die einen Rücktritt beim Haustürgeschäft ausschließt.
Bei Rücksendung der Ware darf der Händler keine Kosten für Wertminderung verlangen, wenn die Ware nur zwecks Funktionsprüfung kurzfristig in Gebrauch genommen wurde.
Der Oberste Gerichtshof äußerte sich kürzlich zum Ausschluss des Rücktrittsrechts im Fall, dass der Verbraucher das Geschäft kongruent angebahnt hat.
Der Oberste Gerichtshof äußerte sich kürzlich zum Ausschluss des Rücktrittsrechts im Fall, dass der Verbraucher das Geschäft kongruent angebahnt hat.
Wenn zugesicherte Eigenschaft fehlt und Mangel wirtschaftlich nicht behebbar kommt es zur Wandlung.
Das Konsumentenschutzministerium hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und das Sozialforschungsinstitut SORA mit einer Evaluierung der bisher in Österreich geführten Sammelklagen beauftragt. Die Studie steht nunmehr online zum Download bereit.
Freie Meinungsäußerung steht höher als Unternehmerinteressen.
Der Beklagte darf zur Kennzeichnung seiner Website (eine Informations- und Diskussionsplattform betreffend die Wirksamkeit der Mauertrockenlegungsmethode der Klägerin) den Namensbestandteil "aquapol" verwenden; es werden dadurch keine Markenrechte, Namensrechte oder Persönlichkeitsrechte des Unternehmens verletzt - so der OGH. Das Informationsinteresse sei höher zu bewerten als das Interesse des Namensträgers, nicht im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen genannt zu werden. Der Gebrauch des Firmenschlagwortes "aquapol" als Bestandteil der Domain ist durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt.
Ein neues Sachbuch - gerade zum richtigen Zeitpunkt.
In einem Musterprozess des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) hat der Oberste Gerichtshof nun erstmals entschieden: Jeder Betroffene hat ein Recht auf unbegründeten Widerspruch gegen die Verarbeitung und Verwendung von Daten von Kreditauskunfteien. Solche Daten sind in der Folge binnen 8 Wochen zu löschen.
In einem Musterprozess des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) hat der Oberste Gerichtshof nun erstmals entschieden: Jeder Betroffene hat ein Recht auf unbegründeten Widerspruch gegen die Verarbeitung und Verwendung von Daten von Kreditauskunfteien. Solche Daten sind in der Folge binnen 8 Wochen zu löschen.
Die Zusage eines "Neuwagens" bedeutet, dass das Fahrzeug fabriksneu ist. Ein fabriksneues Fahrzeug darf nach der einschlägigen Ö-Norm bei der Übergabe nicht älter als 11 bzw. 13 Monate sein.
Der VKI hat - im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) - eine Verbandsklage gegen die Kreditauskunftei Fa. Josef Hirnschall, Kreditinform, eingebracht und Recht bekommen.
Der VKI hat - im Auftrag des BMSK - eine Verbandsklage gegen die Kreditauskunftei Fa. Josef Hirnschall, Kreditinform, eingebracht und Recht bekommen.
Der OGH sieht zwar im Anspruch nach § 5j KSchG auf Herausgabe eines irreführend zugesagten Gewinnes einen Anspruch sui generis, bejaht aber dennoch die Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung nach dem "allgemeinen Vertragsrechtsschutz".
Wenn ein Wirtschaftsdatendienst Daten eines Inkassobüros in die Datenbank aufnimmt, und dem Betroffenen davon keine Mitteilung macht, dann verstößt diese Datensammlung gegen Treu und Glauben und macht schadenersatzpflichtig.
Das OLG Wien bestätigt ein Urteil in einem Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMSK) gegen den Wirtschaftsdienst Deltavista: Wer Bonitätsdaten sammelt muss Betroffenen darauf hinweisen, sonst droht Schadenersatz.
Ansprüche auf Herausgabe irreführend zugesagter Gewinne (§ 5j KSchG) sind zwar weder vertragliche oder vorvertragliche noch Schadenersatzansprüche, dennoch hat die Rechtsschutzversicherung (auf Basis der ARB/GEN 2002) Deckung für Klagen zu gewähren.
Ansprüche auf Herausgabe irreführend zugesagter Gewinne (§ 5j KSchG) sind zwar weder vertragliche oder vorvertragliche noch Schadenersatzansprüche, dennoch hat die Rechtsschutzversicherung (auf Basis der ARB/GEN 2002) Deckung für Klagen zu gewähren.
Der Betreiber eines Spiel- bzw Sportgerätes wie einer Trampolinanlage verletzt nach dem BGH seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er nicht darauf hinweist, dass es bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch - wozu hier auch Saltosprünge gehören - zu lebensgefährlichen Verletzungen kommen kann.
Der BGH bejahte eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage, weil dieser nicht darauf hingewiesen hatte, dass es bei Saltosprüngen zu lebensgefährlichen Verletzungen kommen kann.
Zur Rechswidrigkeit der beanstandeten Klauseln verwies das Berufungsgericht auf die Ausführungen im Ersturteil.
Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte im Juli 2008 eine Entscheidung der ersten Instanz, die die Brüder Schmidtlein, die zahlreiche "Internet-Abzocke"-Seiten betreiben, in einem VKI-Verfahren (im Auftrag des BMSK) zur Unterlassung mehrerer Klauseln in ihren AGB verurteilt hatte.
In der Mobilfunkbranche beginnen die Anbieter, die monatlichen Telefonrechnungen nur noch "elektronisch" auf Ihrem Internetportal "zuzustellen". Das birgt für Verbraucher Nachteile und Aufwand.
Recht auf Löschung von bonitätsrelevanten Daten bestätigt.
In einem - im Auftrag des BMSK - geführten Musterprozess des VKI bestätigt das Berufungsgericht eindeutig das Widerspruchsrecht eines Betroffenen gegen die Verwendung von bonitätsrelevanten Daten einer Kreditauskunftei.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) will einen international tätigen Telefonspammer gerichtlich zwingen, seine irreführende Werbung einzustellen. Es geht um den - unter verschiedenen Namen und Firmen tätigen - Österreicher Gerhard Bruckberger, der etwa auch unter dem Namen "Friedrich Müller" auftritt.
Im Auftrag des BMSK führte der VKI eine Verbandsklage auf Unterlassung der folgenden Betreibungskostenklausel in einem Vertragsformblatt "Ratenansuchen/Stundung" und bekam Recht.
Der VKI hat im Auftrag des BMSK eine Verbandsklage auf Unterlassung einer Betreibungskostenklausel des Inkassobüros Inforscore Austria GmbH eingebracht und Recht bekommen.
In einer Entscheidung zum Kreditzinsenstreit geht der OGH davon aus, dass das Wissen um den eingetretenen Zinsschaden, das die Konsumentenberatung hatte, dem Konsumenten zuzurechnen sei.
Das Oberlandesgericht Wien hat einer Berufung des VKI - in einer Verbandsklage im Auftrag des BMSK - Folge gegeben und führte aus, dass es unzulässig sei, wenn sich eine Unterlassungserklärung zwar auf sinngleiche, aber nicht auf "gesetzlich zulässige" und daher "nicht sinngleiche Klauseln" beziehe.
Das HG Wien hat kürzlich in einem Verbandsverfahren des VKI (im Auftrag des BMSK) eine weitere Internet-Abzocke-Firma zur Unterlassung irreführender Werbung gemäß § 2 UWG verurteilt.
Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSK - Verbandsklagen wegen irreführender Werbung und gesetzwidriger AGB gegen IS Internet Service AG und Schmidtlein GbR.
Das Oberlandesgericht Wien hat einer Berufung des VKI Folge gegeben und führte aus, dass es unzulässig sei, wenn sich die eine Unterlassungserklärung zwar auf sinngleiche, aber nicht auf gesetzliche zulässige und daher nicht sinngleiche Klauseln beziehe.
In seinem Urteil - über eine Verbandsklage des VKI im Auftrag des BMSK - erklärt das HG Wien 12 Klauseln in den Bedingungen der diversen Online-Dienste der GbR Schmidtlein für gesetzwirdrig. Wird das Urteil rechtskräftig, dürfen Schmidtleins diese Bedingungen weder verwenden noch sich darauf berufen. Zahlreiche betroffene Verbraucher, die die angebotenen Gratis-Angebote im Internet nutzen wollten, dann jedoch mit Mahnungen bedrängt wurden, können hoffentlich bald aufatmen.
Mit 1.3.2008 tritt eine Novelle zur Gewerbeordnung in Kraft. Aus verbraucherrechtlicher Sicht gibt es dabei -insbesondere im Zusammenhang mit Werbeveranstaltungen- einige interessante Neuerungen.
Reingefallen...? - Konsumentenschutzminister Buchinger startet am 26.2.2008 Info-Offensive zu Werbeveranstaltungen
Im Rahmen einer Pressekonferenz wurde heute von Justizministerin Dr. Maria Berger das neue Gütezeichen für Schuldnerberatungen präsentiert.
Der Aufnahme von bonitätsrelevanten Daten durch eine Kreditauskunftei liegt keine gesetzliche Anordnung zugrunde. Eine solche Datenbank ist als öffentlich zugängliche Datei zu qualifizieren. Daher hat ein Betroffener gemäß § 28 Abs 2 DSG einen Anspruch auf unbegründeten Widerspruch der Verwendung seiner Daten und auf Löschung binnen 8 Wochen.
Gratis-Webseiten, die versteckt eine Kostenpflicht vorsehen, sind irreführend. Die Arbeiterkammer hat ein Urteil des OLG Wien erwirkt, nach dem Webseiten mit versteckten Preisangaben unzulässig sind. Preis und Aufklärung über das Rücktrittsrecht müssen klar angegeben sein.
Ausschuss für Konsumentenschutz vertagt Anträge.
Mehr Konsumentenschutz durch Gewerbeordnungsnovelle
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