BGH - Kurze Verfallsklausel in Flugprämienprogramm unzulässig
Eine Klausel in einem Flugprämienprogramm, wonach bei Kündigung durch die Airline oder Beendigung des Prämienprogramms bis dahin erworbene und innerhalb von fünf Jahren nach Flugdatum einlösbare Bonuspunkte innerhalb von sechs Monaten ab Zugang der Kündigung verfallen sollen ist gröblich benachteiligend und daher unwirksam.