Urteil: Ersatz sämtlicher Inkassokosten gesetzwidrig
Die Regelung, daß der Verbraucher im Fall des Zahlungsverzuges Verzugszinsen und Mahn- und Inkassokosten zahlen soll, findet sich in zahlreichen AGB von Unternehmern. DerVKI ist gegen eine solche typische Klausel in den AGB eines Versandhauses mit Verbandsklage vorgegangen und hat beim OGH Recht bekommen.