Urteil: OLG Wien verurteilt KFZ-Händler zur Preisminderung
Die Zusage eines "Neuwagens" bedeutet, dass das Fahrzeug fabriksneu ist. Ein fabriksneues Fahrzeug darf nach der einschlägigen Ö-Norm bei der Übergabe nicht älter als 11 bzw. 13 Monate sein.