Urteil: BGH: Kurze Verfallsklausel in Flugprämienprogramm unzulässig
Eine Klausel in den Teilnahmebedingungen eines Flugprämienprogrammes, wonach bei der Kündigung des Teilnehmervertrages durch das Luftfahrtunternehmen oder bei Beendigung des Prämienprogramms erworbene und bis dahin innerhalb von fünf Jahren nach Flugdatum gegen Prämienflüge einlösbare Bonuspunkte ihre Gültigkeit sechs Monate nach Zugang der Kündigung verlieren sind gröblich benachteiligend und damit unwirksam.
