OGH zur Haftung des Anlageberaters
Der OGH hat in seinem Urteil vom 22. November 2011 (Az. 4 Ob 70/11i) seine Rechtsprechung zum Rechtswidrigkeitszusammenhang weiter präzisiert.
Der OGH hat in seinem Urteil vom 22. November 2011 (Az. 4 Ob 70/11i) seine Rechtsprechung zum Rechtswidrigkeitszusammenhang weiter präzisiert.
In zwei Musterprozessen gegen die Imperial KapitalbeteiligungsGmbH & Co KG haben die Gerichte mit Teilurteilen entschieden, dass die außerordentlichen Kündigungen der Konsumenten zu spät erfolgt seien. Die fristlosen Kündigungen hätten sofort nach Erhalt des Schreibens von Imperial, dass die gewinnunabhängige Ausschüttung eines 6%igen Vorwegbezuges künftig wegfallen werde, erklärt werden können und müssen.
In zwei Musterprozessen gegen die Imperial KapitalbeteiligungsGmbH & Co KG haben die Gerichte mit Teilurteilen entschieden, dass die außerordentlichen Kündigungen der Konsumenten zu spät erfolgt seien. Die fristlosen Kündigungen hätten sofort nach Erhalt des Schreibens von Imperial, dass die gewinnunabhängige Ausschüttung eines 6%igen Vorwegbezuges künftig wegfallen werde, erklärt werden können und müssen.
Eine Unterlassungserklärung, die vorsieht, dass erst bei späterem Zuwiderhandeln eine Vertragsstrafe zu bezahlen ist, ist keine uneingeschränkte Unterlassungserklärung und beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Konsumenten-schutzministeriums - neben 5 Sammelklagen (rund 2500 Geschädigte und rund 40 Mio Streitwert) auch zahlreiche Musterprozesse gegen den AWD. Der Vorwurf: Der AWD habe einfache Sparbuchsparer beim Erwerb von Immofinanz- und Immoeast-Aktien systematisch falsch beraten. Nun hat das Oberlandesgericht Wien ein Urteil des Handelsgerichtes Wien bestätigt, wonach in einem Musterfall die AWD-Kundin "grob sorgfaltswidrig" falsch beraten wurde und daher Schadenersatz zusteht. Die Einwendungen des AWD, der Anspruch sei verjährt bzw die Kundin treffe ein Mitverschulden wurden verworfen. Die ordentliche Revision ist nicht zulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums in 2 Musterprozessen gegen Anlageberater beim HG Wien Recht bekommen: Die "EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG" in Salzburg und die "KK Marketing GmbH" in Wien (ehemals "Contectum Investment-Consulting GmbH" in Graz) haben Kleinanlegern, die einem Risiko völlig abgeneigt waren, MEL-Zertifikate als "sicheres" Investment angeboten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums in 2 Musterprozessen gegen Anlageberater beim HG Wien Recht bekommen: Die "EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG" in Salzburg und die "KK Marketing GmbH" in Wien (ehemals "Contectum Investment-Consulting GmbH" in Graz) haben Kleinanlegern, die einem Risiko völlig abgeneigt waren, MEL-Zertifikate als "sicheres" Investment angeboten.
Wiener Privatbank SE (ehemals Kapital & Wert) verrechnete trotz eines Urteils Provisionen auf der Basis einer rechtswidrigen Berechnungsformel.
Wiener Privatbank SE (ehemals Kapital & Wert) verlangte bei dem Vermögensverwaltungsvertrag "Masterplan" unzulässiger Weise Provisionen.
Medien berichten heute über ein erfreuliches neues Gutachten und über eine erste Teilanklage gegen Verantwortliche. Es gilt freilich die Unschuldsvermutung.
Das HG Wien erklärte zwei Bestimmungen zur Verzinsung von Kapitalsparbüchern der Bawag P.S.K. als unzulässig. Der VKI geht im Auftrag der AK Tirol gegen diese Klauseln, die beide den Kunden gröblich benachteiligen, vor.
Gewagte Fremdwährungskredit-Konzepte führen zu Schadenersatz.
Das HG Wien erklärte zwei Bestimmungen zur Verzinsung von Kapitalsparbüchern der Bawag P.S.K. als unzulässig. Der VKI geht im Auftrag der AK Tirol gegen diese Klauseln, die beide den Kunden gröblich benachteiligen, vor.
OLG Wien: "Auch erfahrenere Anleger können über die Sicherheit von "Immobilienaktien" in Irrtum geführt worden sein." - und bestätigt Rückabwicklung des Kaufs von CA Immo-Aktien.
Die Zusammenlegung der Konkursmassen der Mutter AvW Gruppe AG und der Tochter AvW Invest AG ist rechtswidrig.
Das OLG Innsbruck erkannte vier eingeklagte Klauseln in (Fremdwährungs)krediten als unzulässig. Hierbei geht es vor allem um die Besicherungslage des Kredites, die Folgen einer Kursverschlechterung beim Fremdwährungskredit, die Vereinbarung des Zinssatzes und die Folgen einer vorzeitigen Rückzahlung.
Das OLG Innsbruck erkannte vier eingeklagte Klauseln in (Fremdwährungs-)Krediten als unzulässig. Hierbei geht es um die Besicherungslage des Kredites, die Folgen einer Kursverschlechterung beim Fremdwährungskredit, die Vereinbarung des Zinssatzes und die Folgen einer vorzeitigen Rückzahlung.
Klagen gegen die Bank of Bermudas-Cayman mit Sitz auf den Cayman Islands (Fondsverwalterin) in Sachen Madoff sind in Österreich zulässig.
Weiterer Einwand des AWD gegen Sammelklagen abgewiesen.
Geschädigte MEL-Anleger haben vor dem OGH nicht Recht bekommen: Die Meinl-Bank hat kein Aliud ("falsches Produkt") geliefert und den Vertrag deshalb erfüllt.
Eine Rechtsschutzversicherung muss keine Deckung gewähren, wenn der Rechtsstreit auf gesetzwidrige Vertragsklauseln zurückzuführen ist, welche vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung vereinbart wurden. Der Versicherungsfall ist dann nämlich vor Versicherungsbeginn eingetreten.
Eine Rechtsschutzversicherung muss keine Deckung gewähren, wenn der Rechtsstreit auf gesetzwidrige Vertragsklauseln zurückzuführen ist, welche vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung vereinbart wurden.
Die Bawag PSK verpflichtet sich, in ihrer Werbung zu Sparprodukten in Zukunft nicht mehr den unrichtigen Eindruck zu erwecken, günstig scheinende Zinsen anzubieten, wenn diese nur für eine außergewöhnlich kurze Dauer gelten.
Nun soll der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob Österreich die Einhebung von Zusatzentgelten für Bezahlung von Rechnungen per Zahlschein oder Onlinebanking gesetzlich verbieten darf.
Forderungen der Geschädigten vom Masseverwalter bestritten - Gericht ermöglicht Musterprozesse
Die im EStG für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge vorgesehenen Kündigungsbeschränkungen derogieren die Kündigungsrechte nach § 165 VersVG. Eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist daher innerhalb der ersten 10 Jahre nicht vorzeitig kündbar.
Die Kündigungsbeschränkungen im Einkommenssteuergesetz gehen den sonst bei Lebensversicherungen bestehenden Kündigungsrechten vor. Für den Obersten Gerichtshof ist eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge innerhalb der ersten 10 Jahre nicht vorzeitig kündbar
Im Unterschied zu mehreren anderen vorangegangenen Verfahren, waren von dieser Klage sowohl das Operatingleasing (eigentlich ein Mietvertrag) als auch das Finanzierungsleasing umfasst.
Die Bundesarbeiterkammer klagte die Porsche Bank AK wegen der Verwendung gesetzwidriger Klauseln in deren Allgemeinen Leasingbedingungen.
Erkundigungspflicht der Konsumentin über das Anlageprodukt darf nicht überspannt werden.
Die finanzierende Bank haftet für den Schaden aus einer Fehlberatung zu einem Fremdwährungskredit, wenn sie einem unbedarften Konsumenten nicht über die die massiven Risken aufklärt.
Die finanzierende Bank muss den Kreditnehmer über die Tücken der Gesamtkonstruktion von Fremdwährungskredit und Tilgungsträger aufklären, auch wenn der Tilgungsträger von dritter Seite vermittelt wird. Ansonsten haftet sie für den daraus entstehenden Schaden.
Das LGZ Graz beurteilt die Empfehlung eines mit einem Fremdwährungskredit finanzierten Pensionsmodelles an einen sicherheitsorientierten Verbraucher als eklatante Fehlberatung.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz beurteilt die Beratung zu einer Pensionsvorsorge: Die Empfehlung einen Fremdwährungskredit aufzunehmen und das Geld in Lebensversicherungen zu stecken, stellt bei einem sicherheits-orientierten Verbraucher eine eklatante Fehlberatung dar.
Gewerbeordnung und Wertpapieraufsichtsgesetz sollen novelliert werden. Man setzt auf mehr Ausbildung, aber wo bleibt mehr Transparenz bei Provisionen und eine Eindämmung von Strukturvertrieben?
Die Kündigung einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge ist mangels rechtzeitiger Zurückweisung der Kündigung durch die Versicherung wirksam.
Im Auftrag des BMASK hatte der VKI die UniCredit Bank Austria - stellvertretend für viele Banken - wegen Verstößen zahlreicher Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen das Zahlungsdienstegesetz (kurz: ZaDiG) mit Verbandsklage auf Unterlassung geklagt. Das ZaDiG ist seit 1.11.2009 in Kraft und regelt umfassend die Rechte und Pflichten der Zahlungsdienstleister bzw -dienstnutzer betreffend Zahlungsdiensten.
Der VKI klagte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums . gegen exeplamrisch die Bank Austria wegen 17 gesetzwidriger Klauseln. Das HG Wien gab der Klage statt. Das Berufungsgericht bestätigt die erstinstanzliche Entscheidung bezüglich der Unzulässigkeit zahlreicher Klauseln wegen Verstößen gegen ZaDiG.
Der OGH hat zwar ein Urteil gegen die Raiffeisenbezirksbank Klagenfurt aufgehoben, gleichzeitig aber klare Richtlinien gegeben, was vom Erstgericht nun zu prüfen ist. Eine Haftung der RBB erscheint durchaus denkbar und wird nun konkret zu prüfen sein.
Hat sich das Konkursrisiko verwirklicht, ist der Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der unterlassenen Aufklärung über die (allenfalls) fehlende (Bank-)Konzession und dem Eintritt der Insolvenz zu bejahen, weil das Risiko einer Insolvenz bei Vorhandensein einer Bankkonzession zweifellos geringer gewesen wäre, zumal Banken strengeren Geschäftsführungs- und Eigenkapitalvorschriften unterworfen sind als andere Unternehmen und zudem einer besonderen Aufsicht unterliegen.
Bei der Vermittlung von Secondhand Polizzen ist § 28 Z 2 MaklerG nicht direkt anwendbar. Die Beratung und Vermittlung ist anhand der Wohlverhaltensregeln zu prüfen. Demnach liegt im konkreten Fall mangels Kausalzusammenhang kein Beratungsfehler vor.
Der Oberste Gerichtshof sieht keine Haftung eines Vermittlers für Schäden im Zusammenhang mit der der Insolvenz eines kanadischen Anbieters von Secondhand Polizzen.
Eine auf unbestimmte Zeit abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung kann von der Versicherung nicht nach § 8 Abs 2 VersVG gekündigt werden. Eine exzessive Inanspruchnahme der Switch-Möglichkeiten rechtfertigt auch keine Kündigung aus wichtigem Grund.
Ein Versicherer kann eine auf unbestimmte Zeit abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung nicht vorzeitig kündigen. Auch eine exzessive Inanspruchnahme der Switch-Möglichkeiten durch Konsumenten rechtfertigt eine vorzeitige Kündigung nicht.
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