Airline muss eilige Gäste beim Check-In vorziehen
Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Erding (Bayern) muss eine Fluggesellschaft aus einer langen Warteschlange jene Passagiere herausrufen, deren Abflug bevorsteht. Verabsäumt dies die Airline, haben Fluggäste, die nicht mehr an Bord dürfen unter Umständen einen Entschädigungsanspruch.
