Urteil: Reisebüro: Aufklärung über Einreisebestimmungen
Ein Reisebüro muss bei Buchung den Kunden umfassend über die Einreisebestimmungen aufklären, so das BG für Handelssachen Wien in einem AK-Musterverfahren. Als allgemein bekannt wird nur, dass für Reisen ins Ausland ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Über die darüber hinaus gehenden ausländischen Pass- und Visavorschriften ist aber zu informieren. Das Reisebüro wurde daher wegen mangelnder Information zu einer Schadenersatzzahlung an den Kunden verpflichtet.
