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Geld & Versicherungen

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Weitere Urteile zur Lebensversicherung: Skandia und Raiffeisen

Im Streit um unklare Vertragsklauseln bei vorzeitiger Auflösung von Lebensversicherungen liegen weitere Urteile vor: Der Oberste Gerichtshof beurteilt 13 Klauseln der Skandia Lebensversicherung, das Handelsgericht Wien 6 Klauseln der Raiffeisen Versicherung. Alle Klauseln sind gesetzwidrig

VKI und AK klagen Leasingfirmen

Der VKI hat - im Auftrag des BMSK - Leasingfirmen auf Unterlassung zahlreicher gesetzwidriger Klauseln geklagt; ebenso hat die AK Klagen eingebracht.

Gesetzwidrige Klauseln im Vermögensverwaltungsvertrag von Kapital & Wert

Der VKI ging - im Auftrag des BMSK - gegen AGB von Kapital und Wert vor. Eine Klausel, nach der der Unternehmer bei vorzeitiger Kündigung seitens des Anlegers eine Vertriebsprovision für die nicht verbrauchte Laufzeit verlangen darf, ist nach dem Urteil des HG Wien unwirksam, wenn dem Anleger nicht die wirtschaftliche Tragweite der Klausel bzw die finanzielle Belastung erkennbar ist. Ebenso eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel, wonach der Unternehmer einen Vermögensverwaltungsvertrag an "ein österreichisches Kreditinstitut" übertragen darf.

News: VKI erfolgreich gegen Inkassobüro

Das OLG Wien hat dem Inkassobüro Inforscore Austria GmbH die Verwendung folgender Klausel in ihrem Vertragsformblatt "Ratenansuchen/Stundung" untersagt: Der Zahlungspflichtige ist einverstanden, dass die oben angeführten Gebühren und Kosten ihm in Rechnung gestellt werden, sofern diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind, berechnet laut Verordnung des BM f wirtschaftliche Angelegenheiten BGBl Nr 141/1996 idgF und verpflichtet sich diese Inkassokosten, welche ebenfalls mit umseitigem Zinssatz zu verzinsen sind, zu bezahlen."

Riegerbank-Konkurs: Abschlussprüfer-Haftung erneut bejaht

Ein Abschlussprüfer, der sich keine Saldenbestätigungen im Original durch den Schuldner vorlegen lässt, sondern seiner Abschlussprüfung nur eine von der geprüften Bank ausgehändigte Kopie zugrundelegt, handelt dem Grundsatz ordnungsgemäßer Prüfung zuwider. Dies stellt nach Ansicht des OGH eine gravierende Sorgfaltspflichtverletzung dar, die auch eine Haftung gegenüber Dritten begründet.

Über Imperial wurde eine Geldstrafe verhängt

Eine vom VKI eingeleitete Unterlassungsexekution war erfolgreich- das Landesgericht Linz verhängte über die Imperial Immobilienanlagen AG aufgrund eines Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtung eine Geldstrafe von € 10.000,--

41 gesetzwidrige Klauseln bei GE Money Bank

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem von der Bundesarbeiterkammer geführten Verfahren 41 Klauseln der GE Money Bank als gesetzwidrig erachtet, da sie gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und/oder das Transparenzgebot verstoßen. Die GE Money Bank hat es zu unterlassen, diese Klauseln zu verwenden und sich auf diese zu berufen, soweit sie in bereits beschlossenen Verträge unzulässigerweise vereinbart wurden.

Anklage im AMIS-Skandal

Gegen die beiden AMIS-Gründer, einen Ex-Vorstand und zwei Ex-AMIS-Fondsmanager wurde die Anklage wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs eingebracht. Die Schadenssumme beträgt laut Anklageschrift über 62 Millionen Euro.

OGH: Auch Rückkaufswerte-Vereinbarung bei UNIQA und ÖBV gesetzwidrig

Im Streit wegen unklarer Rückkaufswerte bei Lebensversicherungen bestätigt der Oberste Gerichtshof (OGH) eine kürzlich ergangene Entscheidung: Rückkaufswert-Regeln sind gesetzwidrig, wenn sie nicht deutlich auf die Nachteile bei einem vorzeitigen Ausstieg hinweisen.

OGH: Rückkaufswerte-Vereinbarung bei Lebensversicherungen gesetzwidrig

Im Streit wegen unklarer Rückkaufswerte bei Lebensversicherungen liegt endlich eine höchstgerichtliche Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof (OGH) vor: Rückkaufswert-Regeln sind gesetzwidrig, wenn sie nicht deutlich auf die Nachteile bei einem vorzeitigen Ausstieg hinweisen.

Urteil: Aufrundungsklausel bei Bauspardarlehen - gesetzwidrig

In einem vom VKI geführten Verfahren um die Unzulässigkeit einer einseitigen Aufrundungsklausel sprach der OGH nun aus, dass dem Verwender unzulässiger Klauseln nach § 28 Abs 1 KSchG nur die Verwendung solcher Klauseln untersagt werden könne, die er tatsächlich verwendete oder zu verwenden beabsichtigte. Sind aber ebenfalls in der Klage geltend gemachte Klauseln mit den tatsächlich verwendeten Klauseln sinngleich, ist dem Unterlassungsbegehren in Bezug auf die Verwendung dieser sinngleicher Klauseln stattzugeben.

FMA warnt vor "Grundbuchzertifikat Ltd."

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt Anleger öffentlich vor einem unseriösen Anbieter von Finanzdienstleistungen. Wie die FMA am 02.02.07 mitteilte, ist die Firma "Grundbuchzertifikat Ltd., mit angeblichem Geschäftssitz in 95 Wilton Road, London, nicht berechtigt in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte auszuüben.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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