Urteil: VKI-Erfolg beim OLG Wien bei Fondsgebundener Lebensversicherung
Das OLG Wien beurteilt Vertragsbestimmungen der Skandia Versicherung zu Kostenabzügen und zum Rückkaufswert bei Lebensversicherungen als intransparent und gesetzwidrig.
Das OLG Wien beurteilt Vertragsbestimmungen der Skandia Versicherung zu Kostenabzügen und zum Rückkaufswert bei Lebensversicherungen als intransparent und gesetzwidrig.
Das Oberlandesgericht Wien beurteilt Regelungen in fondsgebundenen Lebensversicherungen der Finance Life als intransparent und somit gesetzwidrig.
Das OLG Wien beurteilt Vertragsbestimmungen der Finance Life Lebensversicherung zu Kostenabzügen und zum Rückkaufswert bei Lebensversicherungen als intransparent und gesetzwidrig.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich eingehend mit der Frage, wann einer Bank einem kreditsuchenden Kunden gegenüber aufklärungspflichtig wird über spezielle Risken der zu finanzierenden Kapitalanlage.
Verbandsklage im Auftrag der AK Vorarlberg: Von 24 eingeklagten Vertragsklauseln erklärt das Handelsgericht Wien 16 Klauseln für gesetzwidrig.
Stellungnahme der Konsumentenschutzsektion im BMSG zu einem
überarbeiteten Präsidentenvorschlag vom Juni 2006 für eine Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt.
Im Streit wegen unklarer Lebensversicherungen beurteilt das Oberlandesgericht Wien Verträge der Generali und der Vorsorge Luxemburg als intransparent und somit gesetzwidrig.
Versicherungsvermittler geben Kunden das Gefühl, gut betreut zu sein - mit den gesetzlichen Informationsvorschriften nehmen sie es nicht so genau
Laut OLG Hamburg hat eine Bank gegen eine Kontoinhaberin einen Rückforderungsanspruch, wenn die Kontoinhaberin ihr Konto für Überweisungen nach einer Phishing-Attacke zur Verfügung stellt.
Ist Oberösterreich anders? "Oberösterreichische Banken haben bei der Berechnung der Sparzinsen anscheinend ein anderes Rechtsverständnis"
Der VKI hatte - im Auftrag der AK Vorarlberg - die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) bezüglich insgesamt 44 Klauseln abgemahnt. Nachdem die BTV gleich zu Beginn hinsichtlich 32 dieser 44 Klauseln eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, hat sie nun auch für die übrigen 12 Klauseln die Unterlassungserklärung unterzeichnet.
Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes können als Konkretisierungsmaßstab zur dafür dienen, welche Bestimmungen auch außerhalb des Anwendungsbereiches des Konsumentenschutzgesetzes als ungültig erachtet werden, wenn einander ungleich starke Vertragspartner einander gegenüberstehen.
Versicherungsbedingungen gelten nur dann, wenn sie in den Vertrag einbezogen wurden. Dies stellt das Handelsgericht Wien klar. Fehlt eine Einbeziehung, dann gilt die Versicherung ohne die Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen.
Im Streit wegen intransparenter Rückkaufswerte und unklarer Kostenregelungen bei Lebensversicherungen hat das Handelsgericht Wien Versicherungsverträge der Wr. Städtischen und der Finance Life beurteilt. Die beanstandeten Vertragsbestimmungen sind gesetzwidrig.
Das HG Wien beurteilt Vertragsbestimmungen der Wiener Städtischen Versicherung in der klassichen und in der fondsgebundenen Lebensversicherung als intransparent und gesetzwidrig.
Das HG Wien beurteilt Vertragsbestimmungen der Finance Life Lebensversicherung zu Kostenabzügen und zum Rückkaufswert bei Lebensversicherungen als intransparent und gesetzwidrig.
Im Folgenden finden Sie Tipps für einen sicheren Umgang mit Ihrer Bankomatkarte.
Angemessene Ermäßigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Finanzierungsleasingvertrages
Auch in einem Unternehmerkredit hat eine Zinsanpassungsklausel zweiseitig zu erfolgen. Ebenso hat die Bank auch bei einem Unternehmerkredit inhaltliche Schranken bei einer Zinsänderung zu beachten.
Rechtsstreit zwischen Konsumentenschutzministerium und VAV Versicherung gütlich beigelegt
Die Einlösung eines Schecks kann mit Tücken verbunden sein. Wir geben Tipps wie man richtig vorgeht.
Kriminelle haben Bankomatdaten ausgespäht - Kunden haften beim Einsatz von Doubletten nicht für den Schaden. Der VKI informiert, wie man sich als Geschädigter verhalten muss.
Bankengipfel von Staatssekretär Dolinschek bringt Zusage der Banken, bis spätestens 1.1.2007 die Abrechnung von Sparbüchern prüfen und vorenthaltene Zinsen auszahlen zu wollen.
Das Handelsgericht Wien hat als Berufungsgericht in einem Verfahren über den Rückforderungsanspruch wegen einer unkorrekten Zinsanpassungsklausel festgehalten, dass das Wissen einer Stelle, die für den Kreditnehmer den Zinsschaden berechnet, nicht dem Kreditnehmer zugerechnet werden kann. Dies ist für den Verjährungsbeginn einer Schadenersatzpflicht von großer Bedeutung.
Der OGH führt seine - in vom VKI betriebenen Verfahren begründete - Rechtsprechung fort, dass der Mittelwert von SMR und VIBOR/EURIBOR eine geeignete Ersatzklausel für gesetzwidrige Zinsanpassungsklauseln in Kreditverträgen ist. Erstmals hat er dies nun auch in einem Verfahren ausgesprochen, das von der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte geführt wurde.
Wien (OTS) - Der VKI hatte im Auftrag von Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek unter anderem die Aspecta Lebensversicherung AG wegen undeutlicher Bestimmungen in Lebensversicherungsverträgen geklagt. "Es freut mich, dass das Gericht wiedereinmal im Sinne der Konsumenten geurteilt hat", sagte heute Staatssekretär Dolinschek.
Das OLG Wien beurteilt Vertragsbestimmungen der Aspecta Versicherung zu Kostenabzügen und zum Rückkaufswert bei Lebensversicherungen als intransparent und gesetzwidrig.
Im Streit wegen intransparenter Rückkaufswerte und unklarer Kostenregelungen bei Lebensversicherungen hat das Oberlandesgerichtes Wien (OLG Wien) erstmals eine fondsgebundene Lebensversicherung beurteilt. Vertragsbestimmungen der Aspecta Versicherung sind demnach intransparent und somit gesetzwidrig.
Die Uniqa Versicherung hat im Zusammenhang mit ihren Versicherungsbedingungen zur Krankenversicherung eine Unterlassungserklärung zu vier dort enthaltenen Klauseln abgegeben.
Bank muss eingehobene Gebühr für vorzeitige Kreditrückzahlung zurückzahlen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) sieht für Kunden von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in wichtigen Bereichen keinen Schutz des Konsumentenschutzgesetzes.
Der Oberste Gerichtshof sprach einem Bankkunden einen Schadenersatzanspruch zu, da dieser in eine Gläubigerwarnliste aufgenommen wurde, ohne vorher entsprechend benachrichtigt worden zu sein.
Der OGH sprach einem Bankkunden einen Ersatzanspruch auf materiellen und immateriellen Schaden zu, da dieser in eine Gläubigerwarnliste aufgenommen wurde, ohne vorher entsprechend benachrichtigt worden zu sein.
Weiterer Erfolg eines effektiven Konsumentenschutzes
Der VKI konnte in Verbandsklagen - im Auftrag des BMSG - gegen Lebensversicherungen eine Reihe von positiven Urteilen des Oberlandesgerichtes Wien (OLG Wien) erzielen.
Das OLG Wien beurteilt Vertragsbestimmungen der Uniqa Personenversicherung, der Victoria Volksbanken Versicherung und der Österreichischen Beamtenversicherung zum Rückkaufswert bei Lebensversicherungen als intransparent im Sinn des § 6 Abs 3 KSchG.
Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSG - beim HG Wien ein weiteres Verfahren gegen eine Lebensversicherung. Regelungen zu Kostenabzügen und Rückkaufswerten der Zürich Versicherung sind gesetzwidrig.
Neben der Wiederholung einiger zentraler Eckpunkte der Zinsenstreit-Judikatur, bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Ansicht des klagenden Vereins für Konsumenteninformation (VKI), dass bei einer gesetzwidrigen Zinsanpassungsklausel zur Berechnung des Zinsschadens die neue Zinsglietklausel der Bank (=der Mittelwert von SMR und VIBOR/EURIBOR) herangezogen werden kann.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Ansicht des klagenden Vereins für Konsumenteninformation, dass bei einer gesetzwidrigen Zinsanpassungsklausel zur Berechnung des Zinsschadens die neue Zinsglietklausel der Bank (der Mittelwert von SMR und VIBOR/EURIBOR) herangezogen werden kann.
Das HG Wien beurteilt Klauseln zum Rückkaufswert und zu Kostenabzügen bei fondsgebundenen Lebensversicherungen der Skandia als gesetzwidrig. Die Klauseln verstoßen gegen § 6 Abs 3 KSchG.
Anbot der BAWAG P.S.K. an Arbeiterkammer (AK), Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Konsumentenschutzministerium (BMSG)
In den letzten Monaten sind die Zinsen gestiegen: gut für Sparer, schlecht für Kreditnehmer. Denn auch laufende Kredit- und Darlehensverträge werden teurer, wenn die Leitzinsen in die Höhe gehen, an die auch die Euro-Kreditzinsen geknüpft sind. Die AK rät daher, die im Kreditvertrag vereinbarte Zinsgleitklausel zu prüfen, wann und wie hoch Zinsänderungen sein können.
Weiterer Erfolg unseres efektiven Konsumentenschutzes
Das BGHS Wien hält in einem aktuellen Urteil fest, dass der Kontoinhaber nicht für die Schäden innerhalb der ersten 15 Minuten nach dem Diebstahl einer Bankomatkarte haftet, wenn die Behebungen mit dem PIN erfolgten.
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