Dolinschek präsentiert Studie zu "Versicherungsvermittlern"
Versicherungsvermittler geben Kunden das Gefühl, gut betreut zu sein - mit den gesetzlichen Informationsvorschriften nehmen sie es nicht so genau
Versicherungsvermittler geben Kunden das Gefühl, gut betreut zu sein - mit den gesetzlichen Informationsvorschriften nehmen sie es nicht so genau
Laut OLG Hamburg hat eine Bank gegen eine Kontoinhaberin einen Rückforderungsanspruch, wenn die Kontoinhaberin ihr Konto für Überweisungen nach einer Phishing-Attacke zur Verfügung stellt.
Ist Oberösterreich anders? "Oberösterreichische Banken haben bei der Berechnung der Sparzinsen anscheinend ein anderes Rechtsverständnis"
Der VKI hatte - im Auftrag der AK Vorarlberg - die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) bezüglich insgesamt 44 Klauseln abgemahnt. Nachdem die BTV gleich zu Beginn hinsichtlich 32 dieser 44 Klauseln eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, hat sie nun auch für die übrigen 12 Klauseln die Unterlassungserklärung unterzeichnet.
Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes können als Konkretisierungsmaßstab zur dafür dienen, welche Bestimmungen auch außerhalb des Anwendungsbereiches des Konsumentenschutzgesetzes als ungültig erachtet werden, wenn einander ungleich starke Vertragspartner einander gegenüberstehen.
Versicherungsbedingungen gelten nur dann, wenn sie in den Vertrag einbezogen wurden. Dies stellt das Handelsgericht Wien klar. Fehlt eine Einbeziehung, dann gilt die Versicherung ohne die Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen.
Im Streit wegen intransparenter Rückkaufswerte und unklarer Kostenregelungen bei Lebensversicherungen hat das Handelsgericht Wien Versicherungsverträge der Wr. Städtischen und der Finance Life beurteilt. Die beanstandeten Vertragsbestimmungen sind gesetzwidrig.
Das HG Wien beurteilt Vertragsbestimmungen der Wiener Städtischen Versicherung in der klassichen und in der fondsgebundenen Lebensversicherung als intransparent und gesetzwidrig.
Das HG Wien beurteilt Vertragsbestimmungen der Finance Life Lebensversicherung zu Kostenabzügen und zum Rückkaufswert bei Lebensversicherungen als intransparent und gesetzwidrig.
Im Folgenden finden Sie Tipps für einen sicheren Umgang mit Ihrer Bankomatkarte.
Angemessene Ermäßigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Finanzierungsleasingvertrages
Auch in einem Unternehmerkredit hat eine Zinsanpassungsklausel zweiseitig zu erfolgen. Ebenso hat die Bank auch bei einem Unternehmerkredit inhaltliche Schranken bei einer Zinsänderung zu beachten.
Rechtsstreit zwischen Konsumentenschutzministerium und VAV Versicherung gütlich beigelegt
Die Einlösung eines Schecks kann mit Tücken verbunden sein. Wir geben Tipps wie man richtig vorgeht.
Kriminelle haben Bankomatdaten ausgespäht - Kunden haften beim Einsatz von Doubletten nicht für den Schaden. Der VKI informiert, wie man sich als Geschädigter verhalten muss.
Bankengipfel von Staatssekretär Dolinschek bringt Zusage der Banken, bis spätestens 1.1.2007 die Abrechnung von Sparbüchern prüfen und vorenthaltene Zinsen auszahlen zu wollen.
Das Handelsgericht Wien hat als Berufungsgericht in einem Verfahren über den Rückforderungsanspruch wegen einer unkorrekten Zinsanpassungsklausel festgehalten, dass das Wissen einer Stelle, die für den Kreditnehmer den Zinsschaden berechnet, nicht dem Kreditnehmer zugerechnet werden kann. Dies ist für den Verjährungsbeginn einer Schadenersatzpflicht von großer Bedeutung.
Der OGH führt seine - in vom VKI betriebenen Verfahren begründete - Rechtsprechung fort, dass der Mittelwert von SMR und VIBOR/EURIBOR eine geeignete Ersatzklausel für gesetzwidrige Zinsanpassungsklauseln in Kreditverträgen ist. Erstmals hat er dies nun auch in einem Verfahren ausgesprochen, das von der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte geführt wurde.
Wien (OTS) - Der VKI hatte im Auftrag von Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek unter anderem die Aspecta Lebensversicherung AG wegen undeutlicher Bestimmungen in Lebensversicherungsverträgen geklagt. "Es freut mich, dass das Gericht wiedereinmal im Sinne der Konsumenten geurteilt hat", sagte heute Staatssekretär Dolinschek.
Das OLG Wien beurteilt Vertragsbestimmungen der Aspecta Versicherung zu Kostenabzügen und zum Rückkaufswert bei Lebensversicherungen als intransparent und gesetzwidrig.
Im Streit wegen intransparenter Rückkaufswerte und unklarer Kostenregelungen bei Lebensversicherungen hat das Oberlandesgerichtes Wien (OLG Wien) erstmals eine fondsgebundene Lebensversicherung beurteilt. Vertragsbestimmungen der Aspecta Versicherung sind demnach intransparent und somit gesetzwidrig.
Die Uniqa Versicherung hat im Zusammenhang mit ihren Versicherungsbedingungen zur Krankenversicherung eine Unterlassungserklärung zu vier dort enthaltenen Klauseln abgegeben.
Bank muss eingehobene Gebühr für vorzeitige Kreditrückzahlung zurückzahlen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) sieht für Kunden von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in wichtigen Bereichen keinen Schutz des Konsumentenschutzgesetzes.
Der Oberste Gerichtshof sprach einem Bankkunden einen Schadenersatzanspruch zu, da dieser in eine Gläubigerwarnliste aufgenommen wurde, ohne vorher entsprechend benachrichtigt worden zu sein.
Der OGH sprach einem Bankkunden einen Ersatzanspruch auf materiellen und immateriellen Schaden zu, da dieser in eine Gläubigerwarnliste aufgenommen wurde, ohne vorher entsprechend benachrichtigt worden zu sein.
Weiterer Erfolg eines effektiven Konsumentenschutzes
Der VKI konnte in Verbandsklagen - im Auftrag des BMSG - gegen Lebensversicherungen eine Reihe von positiven Urteilen des Oberlandesgerichtes Wien (OLG Wien) erzielen.
Das OLG Wien beurteilt Vertragsbestimmungen der Uniqa Personenversicherung, der Victoria Volksbanken Versicherung und der Österreichischen Beamtenversicherung zum Rückkaufswert bei Lebensversicherungen als intransparent im Sinn des § 6 Abs 3 KSchG.
Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSG - beim HG Wien ein weiteres Verfahren gegen eine Lebensversicherung. Regelungen zu Kostenabzügen und Rückkaufswerten der Zürich Versicherung sind gesetzwidrig.
Neben der Wiederholung einiger zentraler Eckpunkte der Zinsenstreit-Judikatur, bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Ansicht des klagenden Vereins für Konsumenteninformation (VKI), dass bei einer gesetzwidrigen Zinsanpassungsklausel zur Berechnung des Zinsschadens die neue Zinsglietklausel der Bank (=der Mittelwert von SMR und VIBOR/EURIBOR) herangezogen werden kann.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Ansicht des klagenden Vereins für Konsumenteninformation, dass bei einer gesetzwidrigen Zinsanpassungsklausel zur Berechnung des Zinsschadens die neue Zinsglietklausel der Bank (der Mittelwert von SMR und VIBOR/EURIBOR) herangezogen werden kann.
Das HG Wien beurteilt Klauseln zum Rückkaufswert und zu Kostenabzügen bei fondsgebundenen Lebensversicherungen der Skandia als gesetzwidrig. Die Klauseln verstoßen gegen § 6 Abs 3 KSchG.
Anbot der BAWAG P.S.K. an Arbeiterkammer (AK), Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Konsumentenschutzministerium (BMSG)
In den letzten Monaten sind die Zinsen gestiegen: gut für Sparer, schlecht für Kreditnehmer. Denn auch laufende Kredit- und Darlehensverträge werden teurer, wenn die Leitzinsen in die Höhe gehen, an die auch die Euro-Kreditzinsen geknüpft sind. Die AK rät daher, die im Kreditvertrag vereinbarte Zinsgleitklausel zu prüfen, wann und wie hoch Zinsänderungen sein können.
Weiterer Erfolg unseres efektiven Konsumentenschutzes
Das BGHS Wien hält in einem aktuellen Urteil fest, dass der Kontoinhaber nicht für die Schäden innerhalb der ersten 15 Minuten nach dem Diebstahl einer Bankomatkarte haftet, wenn die Behebungen mit dem PIN erfolgten.
Die Versicherung warb für ihre Altersvorsorge im Fernsehen mit dem 101-jährigen Johannes Heesters und "unglaublichen" 0,5 % mehr Garantiezins. Der VKI klagte im Auftrag des BMSG wegen irreführender Werbung und bekam nun Recht.
Als Ersatz für eine unwirksamen Zinsanpassungsklausel ist das arithmetische Mittel zwischen 3-Monats-VIBOR/EURIBOR und der Sekundärmarktrendite Emittenten das vernünftigste Mittel. Dies sogar dann, wenn das Gericht feststellt, dass dieser Parameter für die beklagte Bank betriebswirtschaftlich keinen sinnvollen Ausgleich darstellt.
Der Streit um die Verrechnung überhöhter Kreditzinsen bei Verbraucherkrediten mit gesetzwidrigen Zinsanpassungsklauseln aus der Zeit von 1.3.1997 währt nun schon seit Jahren. Umso erfreulicher, dass sich die "Nebel lichten" und die Judikatur Schritt für Schritt die Positionen der Konsumentenschützer bestätigt. Wir können über zwei top-aktuelle Entscheidungen des OGH sowie eine Entscheidung des BGHS Wien berichten.
Der OGH nahm in einer Entscheidung über eine Zinsanpassungsklausel erneut Stellung zu unzulässigen Parametern und zum Beginn der Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen des Kreditnehmers.
Zum Schadensatzanspruch des Kreditnehmers gegenüber einer Bank, die eine unzulässige Preisanpassungsklausel verwendet hat, lässt der OGH wieder den Verjährungsbeginn des Schadenersatzes mit ausreichender Verdichtung der Medieninformationen beginnen. Das arithmetische Mittel aus SMR und VIBOR/Euribor ist zur Nachkontrolle keinesfalls abzulehnen, sondern entspricht möglicherweise dem Parteiwillen am ehesten.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weist in einem aktuellen Beschluss darauf hin, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben bei Lebensversicherungen nur dann gewahrt sind, wenn Konsumenten die Höhe der Abschlusskosten erkennen können und wenn sie im Fall einer vorzeitigen Beendigung der Lebensversicherung eine angemessene Entschädigung erhalten.
Gewinnscheine der Imperial Immobilienanlagen AG sahen einen weitgehenden Ausschluss der Möglichkeit zur Kündigung und eine Vertragsbindung des Anlegers bis 31.12.2025 (!) vor. Zu Unrecht, wie der OGH aufgrund einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSG - nunmehr feststellt.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) will mehr Transparenz bei der Gewinnbeteiligung von Lebensversicherungen. Eine neue Verordnung soll ab 1.1.2007 die Berechnung der Gewinnbeteiligung für Konsumenten verständlich und nachvollziehbar machen.
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