Deutschland: Schadenersatzanspruch eines Anlegers gegen finanzierende Bank bei verbundenen Geschäften
Anleger können laut deutschem Bundesgerichtshof gegen eine finanzierende Bank wegen Wissensvorsprungs einen Schadenersatzanspruch haben, wenn die außerhalb des Verbunds stehenden Initiatoren des Veranlagungsproduktes eine Täuschung begangen haben und die Bank mit ihnen in institutionalisierter Art und Weise zusammengewirkt hat.