OGH: Rückkaufswerte-Vereinbarung bei Lebensversicherungen gesetzwidrig
Im Streit wegen unklarer Rückkaufswerte bei Lebensversicherungen liegt endlich eine höchstgerichtliche Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof (OGH) vor: Rückkaufswert-Regeln sind gesetzwidrig, wenn sie nicht deutlich auf die Nachteile bei einem vorzeitigen Ausstieg hinweisen.
