Urteil: Zahlreiche unzulässige Klauseln eines Vermögensverwalters
Der VKI hatte in erster Instanz hinsichtlich 12 von 14 Klauseln der IMB Vermögensverwaltung GmbH obsiegt. Das Berufungsgericht änderte nun die Entscheidung auch hinsichtlich der letzten beiden Klauseln im Sinn des VKI, indem es auch diese Klauseln als unzulässig ansah.