Urteil: Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge jährlich kündbar
Nach einem rechtskräftigen Urteil des HG Wien ist die prämienbegünstigte staatliche Zukunftsvorsorge jährlich kündbar. Die steuerlichen Bindungsfristen des § 108g EStG stehen einer Auflösung nicht entgegen.