Urteil: VKI gewinnt Verbandsklage gegen AvW
Ausschluss des Rechtes zur außerordentlichen Kündigung und auch der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes in Genussscheinbedingungen ist rechtswidrig.
Ausschluss des Rechtes zur außerordentlichen Kündigung und auch der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes in Genussscheinbedingungen ist rechtswidrig.
HG Wien verpflichtet FUNDPROMOTOR für grob sorgfaltswidrige MEL-Vermittlung zum Schadenersatz.
HG Wien verpflichtet FUNDPROMOTOR für grob sorgfaltswidrige MEL-Vermittlung zum Schadenersatz.
In den Medien wird über das Ausspähen von Millionen Kreditkartendaten in den USA berichtet. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und wann bzw in welcher Höhe der Kunde für mißbräuchliche Kartennutzungen haftet?
Die Meinl Bank haftet für die irreführenden Angaben im MEL Verkaufsprospekt. Die Bank muss daher das investierte Kapital an den Anleger zurückzahlen.
Die Meinl Bank haftet für die irreführenden Angaben im Verkaufsprospekt zu den MEL Zertifikaten. Die Veranlagung kann daher erfolgreich wegen Irrtums angefochten werden. Der Anleger erhält sein Geld zurück.
Nach einem Urteil des Handelsgerichts Wien ist die geförderte staatliche Zukunftsvorsorge jährlich kündbar. Steuerrechtliche Vorschriften stehen der Kündbarkeit nicht entgegen.
Nach einem rechtskräftigen Urteil des HG Wien ist die prämienbegünstigte staatliche Zukunftsvorsorge jährlich kündbar. Die steuerlichen Bindungsfristen des § 108g EStG stehen einer Auflösung nicht entgegen.
Der Verkaufsprospekt des Dragon FX Garant wird vom Handelsgericht Wien als irreführend beurteilt. Die Constantia Privatbank muss das investierte Kapital zurückzahlen.
Die Constantia Privatbank haftet für den durch den irreführenden Verkaufsprospekt veranlassten Irrtum. Sie muss im Wege der Naturalrestitution das investierte Kapital zurückzahlen.
Der VKI hat im Auftrag des BMASK mehrere Verbandverfahren gegen Leasingunternehmen geführt. Nun ist das erste letztinstanzliche Urteil im Verfahren gegen die Hypo-Süd Leasing GmbH eingelangt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilt insgesamt 21 der 30 Klauseln als gesetzwidrig.
Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums Musterprozesse gegen Vermittler von MEL-Zertifikaten. Es wird Schadenersatz wegen falscher Anlageberatung verlangt. Nun liegt das erste Urteil vor. Das Gericht verurteilt den Vermittler zum Schadenersatz.
Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums Musterprozesse gegen Vermittler von MEL-Zertifikaten. Es wird Schadenersatz wegen falscher Anlageberatung verlangt. Nun liegt das erste Urteil vor. Das Gericht verurteilt den Vermittler (Ariconsec Investment GmbH) zum Schadenersatz.
Beherrschung durch Swiss Life und hierarchischer Strukturvertrieb vertragen sich nicht mit Unabhängigkeit.
50 Prozent des Vermögens auf Immofinanz ist keine sachgerechte Streuung eines Portfolios.
Der VKI hat - mit Unterstützung des Prozessfinanzierers FORIS AG - eine erste Sammelklage gegen den AWD eingebracht. 125 Kläger und ein Streitwert von rund 2 Mio Euro. Das System AWD steht zur gerichtlichen Prüfung an. Informationen aus der Pressekonferenz des VKI und FORIS.
Der VKI hat im Auftrag des BMASK eine Verbandsklage eingebracht. Die Bank hat sich sofort dazu verpflichtet, dass es für Kunden zu keiner Verschlechterung kommen darf.
Eine Versicherung darf keinen Dauerrabatt verrechnen, wenn es nach der Dauerrabattklausel im Vertrag Fälle gibt, bei denen die Kündigung der Versicherung teurer kommt als das Weiterlaufenlassen der Versicherung. Damit gibt es - neben der Judikatur zu intransparenten Vereinbarungen von Dauerrabatten - weitere gute Gründe gegen die Zulässigkeit von Dauerabattforderungen.
Klauseln angeblich nicht gesetzwidrig. VKI geht in Berufung. Sammelklage wird wie geplant Ende Juni 09 eingebracht und behandelt ganz andere Fragen.
HG Wien gibt Verbandsklage des VKI statt. Zins- und Kündigungsklauseln in Bankschuldverschreibung sind gesetzwidrig.
HG Wien gibt Verbandsklage des VKI statt. Zins- und Kündigungsklauseln in Bankschuldverschreibung sind gesetzwidrig.
Ein Gerichtsverfahren um die Devisenabrechnung endet mit Zahlung durch Visa. Der Konsument erhält eine Refundierung auf Basis des Devisenmittelkurses.
Eine Dauerrabattklausel ist gesetzwidrig, wenn die Dauerrabattrückforderung nach Kündigung eines Versicherungsvertrages teurer kommen kann als das Weiterbezahlen der Prämie bei Weiterlaufenlassen des Vertrages.
Die Werbung der Generali Versicherung für "Premium Edition 168" war irreführend; die Versicherung haftet für die Garantiezusagen.
Beim VKI häufen sich Beschwerden über eine Konditionenänderung der BAWAG-PSK. Die Bank läßt neue Konditionen ab 1.7.2009 in Kraft treten, es sei den der Kunde widerspricht. In der Information wird das neue Konto als für den Kunden günstiger dargestellt. Das ist in vielen Fällen einfach falsch. Der VKI warnt und hat - im Auftrag des BMASK - Verbandsklage gegen diese Irreführung eingebracht.
Der VKI (beauftragt vom BMASK) gewinnt Verbandsklage gegen intransparente Klauseln in Spar AGB der Hypo Tirol.
Geschädigte Anleger aus dem "AMIS-Skandal" behaupten Fehler der Bundeswertpapieraufsicht (BWA) bzw der Finanzmarktaufsicht (FMA) und klagen die Republik Österreich auf Amtshaftung. Zwei Instanzen gaben Ihnen Recht; nun hat der OGH die Urteile aufgehoben und die Sache zur weiteren Beweisaufnahme an die erste Instanz verwiesen.
Utl.: 2.300 Teilnehmer - geschätzter Streitwert über 40 Millionen Euro.
VKI im Auftrag der AK Vorarlberg gegen intransparente Klauseln erfolgreich.
Im Interesse einer anleger- und objektgerechten Beratung müssen Anleger in die Lage versetzt werden, das Umsatzinteresse des Beraters einschätzen zu können. Sonst droht Schadenersatz.
Aussagen in Werbeprospekten sind irreführend - Oberster Gerichtshof erlässt einstweilige Verfügung
Vier Klagen in Sachen systematischer Beratungsfehler beim Verkauf von Immoaktien anhängig. Zeitungsmeldung, dass erste Klage abgewiesen, ist falsch.
Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) gegen Zinsänderungs- und Kündigungsklausel in erster Instanz erfolgreich. Je komplexer das Finanzprodukt, desto gewissenhafter muss die Aufklärung sein.
Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) gegen Zinsänderungs- und Kündigungsklausel in erster Instanz erfolgreich.
Der VKI ist - im Auftrag des BMASK - gegen die führenden Kfz-Leasinggesellschaften wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsklauseln mit Verbandsklage vorgegangen. Nunmehr liegen von allen Oberlandesgerichten Berufungsentscheidungen dazu vor.
Das Landesgericht Klagenfurt gibt dem VKI Recht: Der Ausschluß des Rechtes zur ausserordentlichen Kündigung in den Genuss-Scheinbedingungen ist gesetzwidrig.
FORIS finanziert Sammelklagen. Kein Prozesskostenrisiko für Geschädigte.
3.000 Beschwerden mit Schadenersatzansprüchen um die 30 Millionen Euro eingelangt. VKI organisiert Sammelklagen.
Der VKI wird von Beschwerden über angeblich falsche Beratungen von AWD Beratern beim Vertrieb von Immofinanz Aktien überschwemmt. Rechtsanwalt Dr. Benedikt Wallner hat - für einen Geschädigten in einem exemplarischen Fall - soeben ein erstes Urteil erzielt: Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien geht von falscher Beratung aus und spricht Schadenersatz zu.
Der VKI hat - im Auftrag des BMSK - gegen AvW Verbandsklage gegen den Ausschluß der ordentlichen und der ausserordentlichen Kündigung in den AGB erhoben.
Nun liegt - in erster Instanz und nicht rechtskräftig - ein erstes Urteil zu falscher Beratung des AWD im Zusammenhang mit Immofinanzaktien vor. Der Fall ist exemplarisch für die vielen Beschwerden, die beim VKI eingelangt sind.
Die Stichworte WEB, AMIS, MEL, Immofinanz und AvW stehen für Massenschäden von Anlegern. Rechtsschutzversicherungen versuchen mit der "Massenschadensklausel" solche Fälle zu managen. Rechtsanwälte, die nicht zum Zug gekommen sind, haben unter dem Vorwand des "Konsumentenschutzes" - für die eigenen Interessen - gegen die Klausel geklagt und verloren.
Im Bereich des Anlegerschutzes häufen sich die Skandale und damit auch die Massenschäden. Rechtsschutzversicherer behalten sich bei Massenschäden vor, den Anwalt vorzugeben. Der Österreichische Rechtsanwaltsverein sah darin einen Gesetzesverstoss. Der OGH folgt dem nicht; die Verwendung der Klausel ist kein Gesetzesverstoß nach dem UWG.
Die "Finanzmarktkrise" ist für manche Banken Anlass oder Vorwand, von Kreditnehmern Vertragsänderungen zu verlangen. Dafür herangezogene Vertragsklauseln erscheinen dem VKI als gesetzwidrig.
Im Zusammenhang mit falscher Anlageberatung kommt es häufig vor, dass der Anlageberater einem Schadenersatzanspruch entgegenhält, in einem Formblatt sehr wohl richtig aufgeklärt zu haben. Wir prüfen, ob das ausreicht?
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