Urteil: EuGH: Rechtsschutzversicherer dürfen bei Massenschaden freie Anwaltswahl nicht beschränken
Rechtsschutzversicherte dürfen für ihre Vertretung in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens einen Anwalt auch dann frei wählen, wenn es sich um einen Massenschadensfall mit einer größeren Anzahl durch das dasselbe Schadensereignis betroffener Versicherungsnehmer handelt.
