Gerichte belastet - Gerichte entlasten
In den Verfahren rund um die Anlageskandale "Madoff", "MEL - Meinl" und "Immofinanz - AWD" tun die Beklagten alles, um die Verfahren aufzublähen, zu verteuern und die Justiz lahm zu legen.
In den Verfahren rund um die Anlageskandale "Madoff", "MEL - Meinl" und "Immofinanz - AWD" tun die Beklagten alles, um die Verfahren aufzublähen, zu verteuern und die Justiz lahm zu legen.
Der VKI brachte - im Auftrag des BMASK - gegen die Hypo-Leasing Kärnten GmbH & Co KG und die Hypo Alpe-Adria-Leasing GmbH Verbandsklage wegen Verwendung rechtwidriger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein und bekam für 26 von 29 Klauseln Recht. Der OGH bestätigte nun die Urteile der Vorinstanzen weitgehend.
Wie bereits im März letzen Jahres berichtet, brachte der VKI - im Auftrag des BMASK - gegen die Hypo-Leasing Kärnten GmbH & Co KG und die Hypü Alpe-Adria-Leasing GmbH Verbandsklage wegen Verwendung rechtwidriger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein und bekam für 26 von 29 Klauseln Recht. Der OGH bestätigte nun die Urteile der Vorinstanzen (dazu siehe News vom 14.3.2008), außer betreffend zwei Klauseln:
Das OLG Celle bestätigte nun die verbraucherfreundliche Ansicht in einer Diskussion, die bereits seit Mitte der 90er Jahre geführt wird: Es stellte klar, dass Anlageberater der Bank den Kunden über interne Provisionen (sog Kick-Back-Zahlungen) informieren müssen.
Das OLG Celle bestätigte nun die verbraucherfreundliche Ansicht in einer Diskussion, die bereits seit Mitte der 90er Jahre geführt wird: Es stellte klar, dass Anlageberater der Bank den Kunden über interne Provisionen (sog Kick-Back-Zahlungen) informieren müssen.
Das OLG Celle bestätigte nun die verbraucherfreundliche Ansicht in einer Diskussion, die bereits seit Mitte der 90er Jahre geführt wird: Es stellte klar, dass Anlageberater der Bank den Kunden über interne Provisionen (sog Kick-Back-Zahlungen) informieren müssen.
OGH spricht sich gegen die Zulässigkeit der sog "absoluten Berechnungsmethode" bei Zinsanpassungsklauseln in Sparbüchern aus: eine - bei dieser Berechnung mögliche - "Nullverzinsung" widerspreche diametral den elementaren Zwecken einer Spareinlage.
OGH spricht sich gegen die Zulässigkeit der sog "absoluten Berechnungsmethode" bei Zinsanpassungsklauseln in Sparbüchern aus: eine - bei dieser Berechnung mögliche - "Nullverzinsung" widerspreche diametral den elementaren Zwecken einer Spareinlage.
Beschluss des Handelsgerichtes ist nicht anfechtbar und Ansprüche der Geschädigten im Rahmen der Sammelklage gegen Verjährung sicher.
Das OLG Graz bestätigt nun die Entscheidung des Erstgerichts gegen die Contectum (vormals Ariconsec) Investment-Consulting GmbH in einem Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMASK): Zertifikate der Meinl European Land (MEL) waren einem - bis zu dieser Investition - völlig unerfahrenen Anleger von seinem Anlageberater als "sichere Investiton" verkauft worden. Das Gericht verneinte eine seriöse Aufklärung durch den Anlageberater und bestätigte damit das Ersturteil.
In einem Musterprozess, den der VKI gegen die Ariconsec - nunmehr Contectum - Investment GmbH wegen unzureichender Anlageberatung führte, erging nun das Urteil in zweiter Instanz. Der Berufung der Gegenseite wurde keine Folge gegeben, die ordentliche Revision wurde mangels erheblicher Rechtsfrage nicht zugelassen. Das OLG Graz bestätigt damit die Entscheidung des Erstgerichts: Zertifikate der Meinl European Land (MEL) waren einem - bis zu dieser Investition - völlig unerfahrenen Anleger von seinem Anlageberater als "sichere Investiton" verkauft worden. Das Gericht verneinte eine seriöse Aufklärung durch den Anlageberater und bestätigte damit das Ersturteil.
Handelsgericht Wien prüft nun VKI-Vorwurf der systematischen Fehlberatung von Anlegern durch AWD-Berater.
Verbandsklage des VKI - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg - bringt Klärung für typische Klausel in Kreditformularen vieler Banken.
Das Landesgericht Feldkirch beurteilt die vielfach verwendete 10 % Klausel als gesetzwidrig. Nach dieser Klausel wäre die Bank berechtigt bei einer nachteiligen Währungsänderung von 10 % eine uU komplette Rückführung des Kredites zu verlangen.
Zins- und Kündigungsklauseln in den Bankschuldverschreibungen der Erste Bank wurden vom VKI mit Verbandsklage bekämpft. Das OLG Wien bestätigte die Entscheidung des Handelsgerichts Wien hinsichtlich der Kündigungsklausel. Die Zinsklausel sah das OLG allerdings nur im Falle des "Snowball-Bond X" als für den Konsumenten gröblich benachteiligend an.
Zins- und Kündigungsklauseln in den Bankschuldverschreibungen der Erste Group Bank AG wurden vom VKI mit Verbandsklage bekämpft. Das OLG Wien bestätigte die Entscheidung des Handelsgerichts Wien hinsichtlich der Kündigungsklausel. Die Verzinsungsklausel sah das OLG allerdings nur im Falle des "Snowball-Bond X" als für den Konsumenten gröblich benachteiligend an, und gab damit der Berufung teilweise statt.
"Strafgebühren" für jene, die Zahlscheine nutzen und sich weigern dem Vertragspartner direkten Zugriff auf das Konto zu geben (Einzugsermächtigung, Lastschrift), sind seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes verboten.
Mit 1.11.2009 bringt das neue Zahlungsdienstege-setz (ZaDiG) zahlreiche Neuerungen. Wir zeigen diese auf und haben uns auch die darauf basierenden neuen AGB Banken kritisch angesehen.
Mit 1.11.2009 bringt das neue Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) zahlreiche Neuerungen. Wir zeigen diese auf und haben uns auch die darauf basierenden neuen AGB Banken kritisch angesehen.
Der VKI war - im Auftrag des BMASK - gegen die Werbung und gegen Klauseln in Werbebroschüren für Wertpapiere vorgegangen und bekam nun in wesentlichen Punkten in erster Instanz Recht: Wie im Fall der Generali Versicherung (Premium Edition 168%) beurteilte das Handelsgericht Wien auch die Werbung der Constantia Bank für ein Lehman Garantieprodukt als irreführend.
Der VKI war - im Auftrag des BMASK - gegen die Werbung und gegen Klauseln in Werbebroschüren für Wertpapiere vorgegangen und bekam nun in wesentlichen Punkten in erster Instanz Recht: Wie im Fall der Generali Versicherung (Premium Edition 168%) beurteilte das Handelsgericht Wien auch die Werbung der Constantia Bank für ein Lehman Garantieprodukt als irreführend.
Nach einem Urteil des Handelsgerichts Wien haftet der Vermittler für den Schaden, der sich aus der Veruntreuung von AMIS Kundengeldern ergibt. Der Vermittler hätte seinen Kunden auf das hohe Risiko beim AMIS Generationsplan und die Möglichkeit eines Kapitalverlustes hinweisen müssen.
Der Vermittler haftet auf Grund seines wirtschaftlichen Eigeninteresses selbst für den Schaden durch die fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit dem AMIS Generationsplan. Er hätte auf das hohe Risiko und auf die Gefahr eines Kapitalverlustes hinweisen müssen.
Warten auf schriftliche Entscheidung des Gerichtes. AWD setzt weiter auf Flucht aus der Verwantwortung.
Am Donnerstag 22.10.2009 findet um 12.00 am Handelsgericht Wien (1010 Wien, Marxergasse 1a) im Saal 708 (7.Stock) die erste Verhandlung in der ersten Sammelklage des VKI gegen den AWD statt.
Das Gericht wird vorweg entscheiden müssen, ob eine Rechtsdurchsetzung durch Sammelklage in den vorliegenden Fällen zulässig ist.
Schadenersatzansprüche in Sammelklagen-Aktion des VKI betragen alleine rund 30 Mio Euro.
Auch das OLG Wien bestätigt: Die Generali Versicherung hat irreführend für das Anlageprodukt "Premium Edition 168" geworben und ihre Haftung für den Kapitalverlust in den AGB gesetzwidrigerweise ausgeschlossen.
Auch das OLG Wien bestätigt: Die Generali Versicherung hat irreführend für das Anlageprodukt "Premium Edition 168" geworben und ihre Haftung für den Kapitalverlust in den AGB gesetzwidrigerweise ausgeschlossen
Auch das OLG Wien bestätigt: Die Generali Versicherung hat irreführend für das Anlageprodukt "Premium Edition 168" geworben und ihre Haftung für den Kapitalverlust in den AGB gesetzwidrigerweise ausgeschlossen.
Erste Verhandlung am 22.10.2009 am Handelsgericht Wien.
Das Landesgericht Klagenfurt beanstandet gesetzwidrige Klauseln bei Fremdwährungskrediten der Sparda-Bank, vor allem zu Konvertierungsmöglichkeiten und Kostenüberwälzungen seitens der Bank.
Erstmals liegt eine gerichtliche Einscheidung zu problematischen Klauseln bei Fremdwährungskrediten vor.
Rechtsschutzversicherte dürfen für ihre Vertretung in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens einen Anwalt auch dann frei wählen, wenn es sich um einen Massenschadensfall mit einer größeren Anzahl durch das dasselbe Schadensereignis betroffener Versicherungsnehmer handelt.
OLG Wien bestätigt: Die Sammelklage nach österreichischem Recht ist in Lehre und Judikatur anerkannt.
Der AWD bestreitet alle Fehlberatungen und begehrt die Abweisung der Sammelklage. Das Gericht jedoch schreibt eine erste Verhandlung aus.
Das Landgericht Hamburg verurteilt eine Bank zur Haftung für falsche Anlageberatung bei Lehman-Anleihe, weil Kunde nicht über die eigene Gewinnmarge aufgeklärt hat.
Wenn ein Rating durch eine Rating-Agentur fahrlässig erstellt wurde, ein Anleger nachweislich auf Grund des Ratings eine Kaufentscheidung getroffen hat und ihm dadurch in der Folge ein Schaden entstanden ist, haftet die Rating-Agentur nach deutschem und österreichischem Recht für den gesamten Schaden.
Ausschluss des Rechtes zur außerordentlichen Kündigung und auch der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes in Genussscheinbedingungen ist rechtswidrig
Ausschluss des Rechtes zur außerordentlichen Kündigung und auch der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes in Genussscheinbedingungen ist rechtswidrig.
HG Wien verpflichtet FUNDPROMOTOR für grob sorgfaltswidrige MEL-Vermittlung zum Schadenersatz.
HG Wien verpflichtet FUNDPROMOTOR für grob sorgfaltswidrige MEL-Vermittlung zum Schadenersatz.
In den Medien wird über das Ausspähen von Millionen Kreditkartendaten in den USA berichtet. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und wann bzw in welcher Höhe der Kunde für mißbräuchliche Kartennutzungen haftet?
Die Meinl Bank haftet für die irreführenden Angaben im MEL Verkaufsprospekt. Die Bank muss daher das investierte Kapital an den Anleger zurückzahlen.
Die Meinl Bank haftet für die irreführenden Angaben im Verkaufsprospekt zu den MEL Zertifikaten. Die Veranlagung kann daher erfolgreich wegen Irrtums angefochten werden. Der Anleger erhält sein Geld zurück.
Nach einem Urteil des Handelsgerichts Wien ist die geförderte staatliche Zukunftsvorsorge jährlich kündbar. Steuerrechtliche Vorschriften stehen der Kündbarkeit nicht entgegen.
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