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Geld & Versicherungen

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Urteil: "Absolute" Zinsanpassung bei Wohnbau-Anleihe gesetzwidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Zinsanpassungsklausel in einer variabel verzinsten Wandelanleihe der BA-CA Wohnbaubank - im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) - mit Verbandsklage bekämpft und in erster Instanz Recht bekommen. Demnach müssen Zinsanpassungen nach relativer Berechnungsmethode vorgenommen werden.

Wüstenrot AG muss die Verwendung gesetzwidriger Klauseln unterlassen

Der VKI hat im Auftrag des BMSK 4 Klauseln der AGB der Bausparkasse Wüstenrot abgemahnt. Eine Klausel war bereits von der Bausparkasse als rechtswidrig erkannt und rechtzeitig geändert worden. Drei Klauseln konnten erfolgreich bekämpft werden: Gröbliche Benachteiligung, Intransparenz und eine unzulässige Zugangsfiktion konnten beseitigt werden.

Urteil: Wüstenrot muss die Verwendung gesetzwidriger Klauseln unterlassen

Der VKI hat im Auftrag des BMSK 4 Klauseln der AGB der Bausparkasse Wüstenrot abgemahnt. Eine Klausel war bereits von der Bausparkasse als rechtswidrig erkannt und rechtzeitig geändert worden. Drei Klauseln konnten erfolgreich bekämpft werden: Gröbliche Benachteiligung, Intransparenz und eine unzulässige Zugangsfiktion konnten beseitigt werden.

Neue Verbraucherkredit-Richtlinie in Kraft

Seit Mitte letzter Woche (Mitte Juni 2008) gilt die neue EU Verbraucherkredit-Richtlinie, die allerdings erst ab 12.Mai 2010 in den Mitgliedstaaten anzuwenden ist.

Schutz von Bürgen

Wir berichten über zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zum Schutz von Interzedenten (ds. Personen, die für eine fremde Schuld eine persönliche Haftung übernehmen).

Masterplan Monatssparer: unzulässige Gebühr bei Kündigung

Die vereinbarte Gebühr bei vorzeitiger Kündigung des Vermögensverwaltungsvertrages "Masterplan Monatssparer", ursprünglich von "Kapital & Wert", im Moment vom Vermögensverwalter "Wiener Privatbank Immobilieninvest AG" ist unzulässig.

Bank haftet für Kartenmissbrauch im Foyer

Wird in einem Bankfoyer die Bankomatkarte durch professionelles Ablenken entwendet und der PIN-Code ausgespäht, haften Konsumenten nicht für die missbräuchlich behobenen Beträge. Vielmehr hat die Bank den Schaden zu ersetzen.

Trickdiebstahl und Bankomatmissbrauch - Kunde haftet nicht

Wird in einem Bankfoyer die Bankomatkarte durch professionelles Ablenken entwendet und der PIN-Code trotz Abdecken der Tatstatur ausgespäht, haften Konsumenten mangels Sorgfaltsverstoß nicht für die missbräuchlich behobenen Beträge.

Urteil: Kfz-Leasing - Weitere Vertragsklauseln gesetzwidrig

Der VKI geht - im Auftrag des BMSK - gegen 9 Leasinggesellschaften mit Verbandsklage vor. Auf dem Prüfstand steht die Gesetzmäßigkeit zahlreicher Klauseln in Kfz-Leasingverträgen. Ein weiteres Verfahren wurde nunmehr in erster Instanz entschieden.

Wertpapiergeschäfte: Depotübertragungsgebühr ist unzulässig!

Das Handelsgericht Wien gab als erstinstanzliches Gericht dem Verbandsklagebegehren des VKI statt und sprach aus, dass die Vereinbarung und Verrechnung eines Entgeltes für die Übertragung eines Wertpapierdepots zu einer fremden Bank schon dem Grunde nach unzulässig ist.

Kfz-Leasing: Vertragsklauseln gesetzwidrig

Der VKI geht - im Auftrag des BMSK - gegen 9 Leasinggesellschaften mit Verbandsklage vor. Auf dem Prüfstand steht die Gesetzmäßigkeit zahlreicher Klauseln in Kfz-Leasingverträgen. Drei Verfahren wurden nunmehr in erster Instanz (nicht rechtskräftig) gewonnen.

VKI Erfolg gegen unfaire Klauseln in Teilschuldverschreibung

Der VKI klagte im Auftrag von Konsumentenschutzminister Buchinger die R-Quadrat Capital Gamma GmbH, die Teilschuldverschreibungen emittiert, wegen gesetzwidriger Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der "Teilschuldverschreibung RQ REPO Bond 2007-2013.
Hierbei ging es etwa um eine Klausel, nach der die Emittentin ein zusätzliches Kündigungsrecht der Teilschuldverschreibung hat, während dem Anleihegläubiger ein solches nicht zusteht.

VKI gegen Wüstenrot erfolgreich

Das Oberlandesgericht Linz hat als Berufungsgericht in einem Verfahren in einem Verfahren des VKI (im Auftrag des BMSK) gegen die Bausparkasse Wüstenrot drei Klauseln als gesetzwidrig eingestuft.

OGH bestätigt ständige Rechtsprechung zu Lebensversicherungen

Der OGH beurteilt 8 Vertragsklauseln der Vorsorge Luxemburg Lebensversicherung als gesetzwidrig. Er bestätigt damit seine ständige Rechtsprechung zu Kostenabzügen und Rückkaufswerten bei Lebensversicherungen. Die Sammelaktion zum Rückkauf von Lebensversicherungen verläuft erfolgreich.

Urteil: OGH zu Lebensversicherungen der Vorsorge Luxemburg - Kostenabzüge gesetzwidrig

Der VKI hatte im Auftrag des BMSK die Vorsorge Luxemburg Lebensversicherung S.A. wegen unklarer Bestimmungen bei Lebensversicherungen geklagt. Für Konsumenten blieb nämlich unklar, welche Kostenabzüge erfolgen und mit welchen Rückkaufswerten man im Fall einer vorzeitigen Auflösung rechnen kann. Niedrige Auszahlungen bei einem vorzeitigen Ausstieg waren für viele Kunden eine böse Überraschung.

Sieg gegen Imperial

Imperial wehrte sich gegen die Exekution des Verbotes der Berufung auf eine gesetzwidrige Klausel. Im Oppositionsprozess gehen die Gerichte davon aus, dass die Angemessenheit einer Klausel nach § 879 ABGB im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geprüft wird und nachträgliche Änderungen in der Abwicklung des Vertrages nichts an einer so festgestellten Gesetzwidrigkeit der Klausel ändern.

Aufklärungspflicht der Bank bei Interzession und Pfandbestellung

Die Aufklärungspflicht der Bank nach § 25c KSchG bestehe - so das OLG Graz - zwar bei der Übernahme der persönlichen Garantie, nicht aber bei der Verpfändung einer Eigentumswohnung. Nun liegt es bei OGH zu klären, ob diese Aufspaltung eines Geschäftes zulässig ist.

AMIS-Bosse verurteilt

Gestern endete der Strafprozess gegen leitende Mitarbeiter von AMIS. Die Haupttäter wurden zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Schadenersatz muss am Zivilrechtsweg gesucht werden.

VKI -Sieg gegen Cordial AG

Gewinnscheine der Cordial Ferienclub AG, ein Unternehmen der Imperialgruppe, sehen eine Vertragsbindung bis zum 31.12.2025 (!) vor und einen weitgehenden Kündigungsausschluss. Zu Unrecht, wie das Erstgericht nunmehr aufgrund einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSK - feststellte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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