AvW-Genuss-Scheine - Ausschluss der Kündigung erscheint gesetzwidrig
In den Genuss-Scheinen der AvW ist das Recht auf eine ausserordentliche Kündigung ausgeschlossen. Im Lichte der Rechtsprechung des OGH erscheint dies gesetzwidrig und unwirksam.
In den Genuss-Scheinen der AvW ist das Recht auf eine ausserordentliche Kündigung ausgeschlossen. Im Lichte der Rechtsprechung des OGH erscheint dies gesetzwidrig und unwirksam.
In einem Musterprozess des VKI im Auftrag des BMSK wurde erkannt: Versicherungsbedingungen können Risikoausschlüsse vorsehen. Diese müssen jedoch für einen Versicherungsnehmer klar erkennbar sein. Widersprechende Aussagen in einem umfangreichen Versicherungsregelwerk über eine zeitliche Beschränkung des Verscherungsschutzes, die nur für einen Juristen auflösbar sind, werden gegenüber einem juristischen Laien nicht wirksam.
Der VKI ging im Auftrag des BMSK gegen die R-Quadrat Capital Gamma GmbH mit Verbandsklage vor. Diese Gesellschaft emittierte Teilschuldverschreibungen, denen rechtswidrige Klauseln zugrunde gelegt wurden. Der VKI klagte erfolgreich auf Unterlassung.
Der VKI ging im Auftrag des BMSK gegen die R-Quadrat Capital Gamma GmbH mit Verbandsklage vor. Diese Gesellschaft emittierte Teilschuldverschreibungen, denen rechtswidrige Klauseln zugrunde gelegt wurden. Der VKI klagte - im Auftrag des BMSK - erfolgreich auf Unterlassung.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilt einen möglichen Beratungsfehler bei der Vermittlung eines endfälligen Fremdwährungskredites. Für die Verjährung von Ansprüchen kommt es dabei darauf an, wann die Risikoträchtigkeit des Gesamtkonzeptes (Kredit und Tilgungsträger) erkennbar war.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung kann erst in dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, in dem die Risikoträchtigkeit des Gesamtfinanzierungskonzept erkennbar ist. Soweit ein Anspruch auf Rückabwicklung besteht, bleibt kein Raum für eine Feststellungsklage.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Zinsanpassungsklausel in einer variabel verzinsten Wandelanleihe der BA-CA Wohnbaubank - im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) - mit Verbandsklage bekämpft und in erster Instanz Recht bekommen. Demnach müssen Zinsanpassungen nach relativer Berechnungsmethode vorgenommen werden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Zinsanpassungsklausel in einer variabel verzinsten Wandelanleihe der BA-CA Wohnbaubank - im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) - mit Verbandsklage bekämpft und in erster Instanz Recht bekommen. Demnach müssen Zinsanpassungen nach relativer Berechnungsmethode vorgenommen werden.
Der VKI hat im Auftrag des BMSK 4 Klauseln der AGB der Bausparkasse Wüstenrot abgemahnt. Eine Klausel war bereits von der Bausparkasse als rechtswidrig erkannt und rechtzeitig geändert worden. Drei Klauseln konnten erfolgreich bekämpft werden: Gröbliche Benachteiligung, Intransparenz und eine unzulässige Zugangsfiktion konnten beseitigt werden.
Der VKI hat im Auftrag des BMSK 4 Klauseln der AGB der Bausparkasse Wüstenrot abgemahnt. Eine Klausel war bereits von der Bausparkasse als rechtswidrig erkannt und rechtzeitig geändert worden. Drei Klauseln konnten erfolgreich bekämpft werden: Gröbliche Benachteiligung, Intransparenz und eine unzulässige Zugangsfiktion konnten beseitigt werden.
Das OLG Wien sieht 7 Klauseln in den AGB zu Teilschuldverschreibungen der Firma R-Quadrat Capital Gamma GmbH als gesetzwidrig an.
In einer Verbandsklage des VKI gegen die R-Quadrat Capital Gamma GmbH sieht das OLG Wien sieben Klauseln einer Teilschuldverschreibung als gesetzwidrig an.
Seit Mitte letzter Woche (Mitte Juni 2008) gilt die neue EU Verbraucherkredit-Richtlinie, die allerdings erst ab 12.Mai 2010 in den Mitgliedstaaten anzuwenden ist.
Erfolgreiche Klagsaktion gegen Lebensversicherer
Wir berichten über zwei Entscheidungen rund um Anlagebetrugsfälle.
Wir berichten über zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zum Schutz von Interzedenten (ds. Personen, die für eine fremde Schuld eine persönliche Haftung übernehmen).
Die vereinbarte Gebühr bei vorzeitiger Kündigung des Vermögensverwaltungsvertrages "Masterplan Monatssparer", ursprünglich von "Kapital & Wert", im Moment vom Vermögensverwalter "Wiener Privatbank Immobilieninvest AG" ist unzulässig.
Der OGH beurteilt acht Klauseln bei Lebensversicherungen der BA CA Versicherung als gesetzwidrig, vor allem jene zu Kostenabzügen und Rückkaufswerten.
Der OGH beurteilt acht Klauseln bei Lebensversicherungen der BA CA Versicherung als gesetzwidrig, vor allem jene zu Kostenabzügen und Rückkaufswerten.
Wird in einem Bankfoyer die Bankomatkarte durch professionelles Ablenken entwendet und der PIN-Code ausgespäht, haften Konsumenten nicht für die missbräuchlich behobenen Beträge. Vielmehr hat die Bank den Schaden zu ersetzen.
Wird in einem Bankfoyer die Bankomatkarte durch professionelles Ablenken entwendet und der PIN-Code trotz Abdecken der Tatstatur ausgespäht, haften Konsumenten mangels Sorgfaltsverstoß nicht für die missbräuchlich behobenen Beträge.
Wird in einem Bankfoyer die Bankomatkarte durch professionelles Ablenken entwendet und der PIN-Code trotz Abdecken der Tatstatur ausgespäht, haften Konsumenten mangels Sorgfaltsverstoß nicht für die missbräuchlich behobenen Beträge.
Bei einer Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht kann das Wahlrecht in einem angemessenen Zeitraum nach Ende der Versicherung ausgeübt werden.
Ein Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMSK) ergibt: Das Rentenwahlrecht kann in einem angemessenen Zeitraum nach Ende einer Lebensversicherung ausgeübt werden, wenn es für den Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechtes keine Vereinbarung gibt.
Der VKI geht - im Auftrag des BMSK - gegen 9 Leasinggesellschaften mit Verbandsklage vor. Auf dem Prüfstand steht die Gesetzmäßigkeit zahlreicher Klauseln in Kfz-Leasingverträgen. Ein weiteres Verfahren wurde nunmehr in erster Instanz entschieden.
Das Handelsgericht Wien gab als erstinstanzliches Gericht dem Verbandsklagebegehren des VKI statt und sprach aus, dass die Vereinbarung und Verrechnung eines Entgeltes für die Übertragung eines Wertpapierdepots zu einer fremden Bank schon dem Grunde nach unzulässig ist.
Die Verrechnung eines Entgeltes für die Übertragung eines Wertpapierdepots auf eine fremde Bank ist schon dem Grunde nach unzulässig. Dies sprach das HG Wien in einem vom VKI im Auftrag des BMSK geführten Verfahrens aus.
Der VKI geht - im Auftrag des BMSK - gegen 9 Leasinggesellschaften mit Verbandsklage vor. Auf dem Prüfstand steht die Gesetzmäßigkeit zahlreicher Klauseln in Kfz-Leasingverträgen. Drei Verfahren wurden nunmehr in erster Instanz (nicht rechtskräftig) gewonnen.
Der VKI klagte im Auftrag von Konsumentenschutzminister Buchinger einen Wirtschaftsauskunftsdienst auf immateriellen Schadenersatz nach dem Datenschutzgesetz und bekam Recht.
Der VKI klagte im Auftrag von Konsumentenschutzminister Buchinger die R-Quadrat Capital Gamma GmbH, die Teilschuldverschreibungen emittiert, wegen gesetzwidriger Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der "Teilschuldverschreibung RQ REPO Bond 2007-2013.
Hierbei ging es etwa um eine Klausel, nach der die Emittentin ein zusätzliches Kündigungsrecht der Teilschuldverschreibung hat, während dem Anleihegläubiger ein solches nicht zusteht.
Das Oberlandesgericht Linz hat als Berufungsgericht in einem Verfahren in einem Verfahren des VKI (im Auftrag des BMSK) gegen die Bausparkasse Wüstenrot drei Klauseln als gesetzwidrig eingestuft.
In einem Musterprozess des VKI im Auftrag des BMSK beurteilt das BGHS Wien die Aufwandsentschädigung eines Versicherungsmaklers als unzulässig.
In einem Musterprozess des VKI im Auftrag des BMSK beurteilt das BGHS Wien die Aufwandsentschädigung eines Versicherungsmaklers als unzulässig.
Der OGH beurteilt 8 Vertragsklauseln der Vorsorge Luxemburg Lebensversicherung als gesetzwidrig. Er bestätigt damit seine ständige Rechtsprechung zu Kostenabzügen und Rückkaufswerten bei Lebensversicherungen. Die Sammelaktion zum Rückkauf von Lebensversicherungen verläuft erfolgreich.
Der VKI hatte im Auftrag des BMSK die Vorsorge Luxemburg Lebensversicherung S.A. wegen unklarer Bestimmungen bei Lebensversicherungen geklagt. Für Konsumenten blieb nämlich unklar, welche Kostenabzüge erfolgen und mit welchen Rückkaufswerten man im Fall einer vorzeitigen Auflösung rechnen kann. Niedrige Auszahlungen bei einem vorzeitigen Ausstieg waren für viele Kunden eine böse Überraschung.
Imperial wehrte sich gegen die Exekution des Verbotes der Berufung auf eine gesetzwidrige Klausel. Im Oppositionsprozess gehen die Gerichte davon aus, dass die Angemessenheit einer Klausel nach § 879 ABGB im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geprüft wird und nachträgliche Änderungen in der Abwicklung des Vertrages nichts an einer so festgestellten Gesetzwidrigkeit der Klausel ändern.
Die Aufklärungspflicht der Bank nach § 25c KSchG bestehe - so das OLG Graz - zwar bei der Übernahme der persönlichen Garantie, nicht aber bei der Verpfändung einer Eigentumswohnung. Nun liegt es bei OGH zu klären, ob diese Aufspaltung eines Geschäftes zulässig ist.
Gestern endete der Strafprozess gegen leitende Mitarbeiter von AMIS. Die Haupttäter wurden zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Schadenersatz muss am Zivilrechtsweg gesucht werden.
Gewinnscheine der Cordial Ferienclub AG, ein Unternehmen der Imperialgruppe, sehen eine Vertragsbindung bis zum 31.12.2025 (!) vor und einen weitgehenden Kündigungsausschluss. Zu Unrecht, wie das Erstgericht nunmehr aufgrund einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSK - feststellte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Reichen Erlöse aus der Abwicklung der Luxemburgischen Fonds, aus dem Konkursverfahren und aus der Anlegerentschädigung nicht aus, dann ist die Republik Österreich für Versäumnisse des Bundeswertpapieraufsicht haftbar.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ Wien) gab einer Feststellungsklage eines AMIS-Geschädigten gegen die Republik Österreich statt; die Republik haftet für Schäden aus dem AMIS-Skandal. Die Finanzprokuratur hat Berufung angekündigt.
Bewegung im Fall AMIS: Laut vWirtschaftsblatt sollen die Luxemburger Fonds verwertet werden - dies könnte eine Quote von 50-60% für die Geschädigten bedeuten!
Verbraucher dürfen nicht dazu gezwungen werden, Zahlungen mittels Einzugsermächtigung zu leisten. Andere Zahlungswege müssen offen bleiben.
Für Verbaucher müssen neben der Einzugsermächtigung noch andere Zahlungswege offen bleiben. Die Rückkaufswerte-Vereinbarungen sind im Sinn der ständigen Rechtsprechung gesetzwidrig.
Auch zweite Instanz bestätigt: Gesetzwidrige Klauseln im Vermögensverwaltungsvertrag von Kapital & Wert
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