Urteil: "Massenschadensklausel" bei Rechtsschutzversicherung hält
Im Bereich des Anlegerschutzes häufen sich die Skandale und damit auch die Massenschäden. Rechtsschutzversicherer behalten sich bei Massenschäden vor, den Anwalt vorzugeben. Der Österreichische Rechtsanwaltsverein sah darin einen Gesetzesverstoss. Der OGH folgt dem nicht; die Verwendung der Klausel ist kein Gesetzesverstoß nach dem UWG.