Sieg gegen Imperial
Imperial wehrte sich gegen die Exekution des Verbotes der Berufung auf eine gesetzwidrige Klausel. Im Oppositionsprozess gehen die Gerichte davon aus, dass die Angemessenheit einer Klausel nach § 879 ABGB im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geprüft wird und nachträgliche Änderungen in der Abwicklung des Vertrages nichts an einer so festgestellten Gesetzwidrigkeit der Klausel ändern.