AMIS-Bosse verurteilt
Gestern endete der Strafprozess gegen leitende Mitarbeiter von AMIS. Die Haupttäter wurden zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Schadenersatz muss am Zivilrechtsweg gesucht werden.
Gestern endete der Strafprozess gegen leitende Mitarbeiter von AMIS. Die Haupttäter wurden zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Schadenersatz muss am Zivilrechtsweg gesucht werden.
Das Landesgericht Frankfurt stellt fest: Ein Rückflugticket behält seine Gültigkeit, selbst wenn der Hinflug aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch genommen wird.
Der Europäische Gerichtshof stellt klar, dass Geschädigte nach einem Autounfall im Ausland die ausländische Versicherung an ihrem Wohnsitz im Inland klagen können.
Gewinnscheine der Cordial Ferienclub AG, ein Unternehmen der Imperialgruppe, sehen eine Vertragsbindung bis zum 31.12.2025 (!) vor und einen weitgehenden Kündigungsausschluss. Zu Unrecht, wie das Erstgericht nunmehr aufgrund einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSK - feststellte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) äußerte sich jüngst zur Frage des Verbots der Tierhaltung in - deutschen - Wohnungen.
Reichen Erlöse aus der Abwicklung der Luxemburgischen Fonds, aus dem Konkursverfahren und aus der Anlegerentschädigung nicht aus, dann ist die Republik Österreich für Versäumnisse des Bundeswertpapieraufsicht haftbar.
Bewegung im Fall AMIS: Laut vWirtschaftsblatt sollen die Luxemburger Fonds verwertet werden - dies könnte eine Quote von 50-60% für die Geschädigten bedeuten!
Klausel zur Weiterzahlung der bisherigen Leasingraten nach automatischer Vertragsverlängerung ist gröblich benachteiligend und unwirksam.
Verbraucher dürfen nicht dazu gezwungen werden, Zahlungen mittels Einzugsermächtigung zu leisten. Andere Zahlungswege müssen offen bleiben.
In einem Musterprozess der AK um Kosten des Ausmalens bei Wohnungsrückgabe stellt das LGZ Wien klar, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Finanzierungsbeitrages nicht der kurzen Verjährung (3 Jahre) des § 27 Abs 3 MRG unterliegt.
Mehr Konsumentenschutz durch Gewerbeordnungsnovelle
Auch zweite Instanz bestätigt: Gesetzwidrige Klauseln im Vermögensverwaltungsvertrag von Kapital & Wert
Minister-Kampagne "Safer Internet" soll das Netz sicherer machen: Gruppenklagen, Gewinnabschöpfung und Information im Kampf gegen die "Internet-Abzocke".
Das Höchstgericht stellt klar: Lebensversicherungen haben zu wenig über wirtschaftliche Verluste bei einer vorzeitigen Kündigung infomiert. Höhere Rückkaufswerte sind realistisch.
Im Streit um unklare Vertragsklauseln bei Lebensversicherungen liegt ein weiteres Urteil vor: Das Oberlandesgericht Wien beurteilt 8 Klauseln der BA CA Versicherung - vormals Union Versicherung - als gesetzwidrig.
Der Mobilfunkanbieter "One" hatte vor einiger Zeit Aufsehen erregt, weil er in seiner Werbung für den "4 zu0"-Tarif unbegrenztes Telefonieren in alle Netze versprochen, Vieltelefonieren dann aber unter Berufung auf eine "fair use"-Vereinbarung mit Kündigung gedroht hatte. Einigen Kunden wurde mitgeteilt, dass sie in diesem Fall auch die gesamten Grundentgelte für die restliche Vertragslaufzeit zahlen müssten.
Der VKI mahnte - im Auftrag des BMSK - in der Folge 4 Klauseln der One-AGB ab, nachdem One sich aber nicht verpflichten wollte, diese Klauseln in Zukunft zu unterlassen, wurde die Verbandsklage eingebracht. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI nun Recht.
Die erste Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMSK) wurde soeben entschieden: Aspekte der neuen Zinsgleitklauseln für Sparbücher sind gesetzwidrig.
Der Nationalrat hat am 17.10.2007 die Novelle zum Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Die "kleine UWG - Novelle" setzt im Wesentlichen die Richtlinie des Rates Nr. 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken um: Schwarze Listen legen fest, welche Geschäftspraktiken jedenfall als irreführend bzw aggressiv gelten. Direkt an Kinder gerichtete Werbung wird als aggressive Werbung untersagt. Die Klagsbefugnis des VKI wird erweitert. Änderungen bei der Urteilsveröffentlichung sollen das Kostenrisiko der obsiegenden Partei senken. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie endet am 12.12.2007, bis dahin sollte die Novelle in Kraft treten. Gespräche über eine"Große UWG-Reform" sollen ab Herbst 2008 starten.
Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger (S) bezeichnete bei einer Pressekonferenz am Donnerstag das Ergebnis als "erschütternd", will aber in den "wenigsten Fällen an böse Absichten" glauben.
Das Europäische Parlament hat am 25.9.2007 das Dritte Eisenbahnpaket verabschiedet
Eine Waschmaschine mit Aquastopp muss nicht ständig beaufsichtigt werden. Eine Abwesenheit über zwei Stunden ist nicht vorwerfbar. Ein Wasserschaden ist von der Versicherung zu bezahlen.
Im Streit um unklare Vertragsklauseln bei vorzeitiger Auflösung von Lebensversicherungen liegt ein weiteres Urteil vor: Das Oberlandesgericht Wien beurteilt 5 Klauseln der Sparkassen Versicherung als gesetzwidrig.
Eine Klausel in einem Kreditvertrag, die dem Kreditnehmer bei vorzeitiger Kreditrückzahlung "die Kosten der Wiederveranlagung zum Geldmarktsatz" auferlegt, ist unwirksam. Die Folge: Der Kreditnehmer bekommt die bezahlte Gebühr zurück.
Das LG Wels untersagte der Firma BTM in einer Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMSK) die Werbung mit Krankheiten, die angeblich behandelt oder gelindert werden könnten, sowie die Aussage, dass eine Gewichtsabnahme - ohne körperliche Anstrengung oder Ernährungsumstellung - möglich sei.
Der OGH bestätigte ein Urteil des OLG Wien in einer Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMSK), wonach die Werbung, "Dr. Raths Zellular-Medizin-Formulas" könnten schwerste Krankheiten wie insbesondere Krebs heilen und/oder ihnen vor-beugen, unzulässig sei.
Misslingt bei einem mangelhaften Gegenstand der erste Reparaturversuch hat der Verbraucher Anspruch auf Vertragsaufhebung (Wandlung) oder Preisminderung. Er muss dem Unternehmer keinen zweiten Reparaturversuch erlauben.
Im Streit um unklare Vertragsklauseln bei vorzeitiger Auflösung von Lebensversicherungen liegen weitere Urteile vor: Der Oberste Gerichtshof beurteilt 13 Klauseln der Skandia Lebensversicherung, das Handelsgericht Wien 6 Klauseln der Raiffeisen Versicherung. Alle Klauseln sind gesetzwidrig
"Small claims" - Verordnung, mit der ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen eingeführt wird, trat mit 1.8.2007 in Kraft
Der VKI hat - im Auftrag des BMSK - Leasingfirmen auf Unterlassung zahlreicher gesetzwidriger Klauseln geklagt; ebenso hat die AK Klagen eingebracht.
Nach vierjährigem Verfahren gab der Bundesgerichtshof nun einer Klage des deutschen Verbraucherverbandes vzbv gegen Kelloggs statt. Er qualifizierte eine an Schulen durchgeführte Werbeaktion für die Kellogg´s Frosties als wettbewerbswidrig, weil sie geeignet sei, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen.
Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH haften Reiseveranstalter auch für vermittelte Fremdleistungen wie etwa einen erst am Urlaubsort gebuchten Zusatzausflug, wenn sie in Werbezetteln den Eindruck erwecken, dass es sich um Eigenleistungen handelt
Das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz SWRÄG 2006 trat mit 1.7.2007 in Kraft und bringt einige wesentliche Änderungen.
In einem Verbandsverfahren des VKI - im Auftrag des BMSK - hat der OGH die Verfallsregelung von ONE für zulässig erklärt. Demnach müssen allenfalls vorhandene Guthaben seit der letzten Aufladung binnen einer Frist von 7 Monaten rückgefordert werden, da sie andernfalls verfallen. Dies alles aber nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde rechtzeitig auf den Verfall hingewiesen wird.
Das Handelsgericht Wien gibt dem VKI in einem Musterprozess - im Auftrag des Konsumentenschutzministers Buchinger - Recht: Der Allgemeine Vertrags-Rechtsschutz deckt auch Klagen auf Herausgabe des (irreführend) zugesagten Gewinnes nach § 5j Konsumentenschutzgesetz.
Gemeinsamer Standpunkt des Rates zur "small claims" - Verordnung, mit der ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen eingeführt wird
Am 30.6.2007 ist die EU-Roamingverordnung (Nr. 717/2007) in Kraft getreten. Sie ist in allen 27 Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich und gilt für alle Anrufe, die man im EU-Ausland mit dem Mobiltelefon tätigt oder annimmt, und zwar unabhängig davon, ob man Vertrags- oder Prepaid-Kunde ist. Durch die Verordnung sollen die übermäßigen Roamingentgelte gesenkt werden, die Kunden bisher bei Telefonaten in andere EU-Länder in Kauf nehmen mussten. Die Verordnung legt nämlich Höchstpreise für ausgehende und eingehende Anrufe im Ausland fest. Allerdings soll die Verordnung nur bis 30.6.2010 gelten; die Europäische Kommission behält sich aber vor, die Geltungsdauer dieser Verordnung unter Berücksichtigung der Marktentwicklung und des Verbraucherschutzes allenfalls zu verlängern oder die Verordnung zu ändern.
Zwei verhinderte Autobombenanschläge und ein verhinderter Anschlag auf den Flughafen Glasgow haben in Großbritannien - so die Medien - wieder die höchste Terror-Warnstufe ausgelöst. Besorgte Touristen fragen an, ob man Reisen nach Großbritannien kostenlos stornieren kann. Der VKI appelliert an die Reiseveranstalter mit besorgten Kunden konsensuale Lösungen zu finden.
Der Reiseveranstalter Jumbo Touristik muss 40% Reisepreisminderung für verschiedene Ausstattungs- und Unterkunftsmängel in einem als renoviert angepriesenen Hotel bezahlen.
Der VKI geht - im Auftrag des BMSK - gegen intransparente Klauseln zu Rückkaufswerten bei Lebensversicherungen vor. Der OGH hat in seinen bisherigen Urteilen die Klauseln bei klassischen Lebensversicherungen für gesetzwidrig erklärt. Nun liegt seine erste Entscheidung zu einer fondgebundenen Lebensversicherung vor.
Der VKI ging - im Auftrag des BMSK - gegen AGB von Kapital und Wert vor. Eine Klausel, nach der der Unternehmer bei vorzeitiger Kündigung seitens des Anlegers eine Vertriebsprovision für die nicht verbrauchte Laufzeit verlangen darf, ist nach dem Urteil des HG Wien unwirksam, wenn dem Anleger nicht die wirtschaftliche Tragweite der Klausel bzw die finanzielle Belastung erkennbar ist. Ebenso eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel, wonach der Unternehmer einen Vermögensverwaltungsvertrag an "ein österreichisches Kreditinstitut" übertragen darf.
Der VKI führt - im Auftrag des BMSK - 2 Verbandsklagen gegen Klauseln einerseits in den AGB und andererseits in einem Anmeldeformular von Hutchinson und bekam von den Gerichten Recht.
Das BMJ hat eine Änderung der ZPO - Einführung von Gruppenklagen, Verbesserung von Musterprozessen - zur Begutachtung ausgesendet. Konsumentenschutzminister Buchinger begrüßt das Vorhaben.
Die Gebrüder Schmidtlein GbR wurde vom Landgericht Darmstadt wegen intransparenter Preisgestaltung nun zu einer hohen Vertragsstrafe verurteilt. Die deutsche Wettbewerbszentrale hat weitere Unterlassungsklagen eingereicht.
Auch in Österreich gehen Organisationen wie der VKI gegen Internet-Fallen vor: Ein update zu den anhängigen Verfahren.
Das OLG Wien hat dem Inkassobüro Inforscore Austria GmbH die Verwendung folgender Klausel in ihrem Vertragsformblatt "Ratenansuchen/Stundung" untersagt: Der Zahlungspflichtige ist einverstanden, dass die oben angeführten Gebühren und Kosten ihm in Rechnung gestellt werden, sofern diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind, berechnet laut Verordnung des BM f wirtschaftliche Angelegenheiten BGBl Nr 141/1996 idgF und verpflichtet sich diese Inkassokosten, welche ebenfalls mit umseitigem Zinssatz zu verzinsen sind, zu bezahlen."
Ein Abschlussprüfer, der sich keine Saldenbestätigungen im Original durch den Schuldner vorlegen lässt, sondern seiner Abschlussprüfung nur eine von der geprüften Bank ausgehändigte Kopie zugrundelegt, handelt dem Grundsatz ordnungsgemäßer Prüfung zuwider. Dies stellt nach Ansicht des OGH eine gravierende Sorgfaltspflichtverletzung dar, die auch eine Haftung gegenüber Dritten begründet.
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