Lufthansa-Kunden müssen Flug-Tickets komplett nutzen
Die Lufthansa darf ihren Kunden vorschreiben, dass sie gebuchte Flüge komplett und in der vorgesehenen Reihenfolge in Anspruch nehmen müssen.
Die Lufthansa darf ihren Kunden vorschreiben, dass sie gebuchte Flüge komplett und in der vorgesehenen Reihenfolge in Anspruch nehmen müssen.
Das Landgericht Dortmund hat die Fluggesellschaft Germanwings zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt, weil sie im Internet gebuchte Flüge zu Unrecht storniert hatte. Laut Urteil darf eine Fluggesellschaft einen gebuchten Flug nicht ohne Vorwarnung stornieren, wenn die Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift nicht geklappt hat oder der Kunde die Zahlungsfrist nicht eingehalten hat.
In einem vom VKI im Auftrag des BMASK geführten Musterprozess bejaht das Berufungsgericht ebenfalls einen Anspruch auf Reisepreisminderung, wenn der Reisende aufgrund einer Verschmutzung des Meeres und Strandes nicht wie vereinbart baden kann.
Der VKI hat im Auftrag des BMASK mehrere Verbandverfahren gegen Leasingunternehmen geführt. Nun ist das erste letztinstanzliche Urteil im Verfahren gegen die Hypo-Süd Leasing GmbH eingelangt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilt insgesamt 21 der 30 Klauseln als gesetzwidrig.
Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums Musterprozesse gegen Vermittler von MEL-Zertifikaten. Es wird Schadenersatz wegen falscher Anlageberatung verlangt. Nun liegt das erste Urteil vor. Das Gericht verurteilt den Vermittler (Ariconsec Investment GmbH) zum Schadenersatz.
Beherrschung durch Swiss Life und hierarchischer Strukturvertrieb vertragen sich nicht mit Unabhängigkeit.
50 Prozent des Vermögens auf Immofinanz ist keine sachgerechte Streuung eines Portfolios.
Der VKI hat im Auftrag des BMASK eine Verbandsklage eingebracht. Die Bank hat sich sofort dazu verpflichtet, dass es für Kunden zu keiner Verschlechterung kommen darf.
Eine Versicherung darf keinen Dauerrabatt verrechnen, wenn es nach der Dauerrabattklausel im Vertrag Fälle gibt, bei denen die Kündigung der Versicherung teurer kommt als das Weiterlaufenlassen der Versicherung. Damit gibt es - neben der Judikatur zu intransparenten Vereinbarungen von Dauerrabatten - weitere gute Gründe gegen die Zulässigkeit von Dauerabattforderungen.
Klauseln angeblich nicht gesetzwidrig. VKI geht in Berufung. Sammelklage wird wie geplant Ende Juni 09 eingebracht und behandelt ganz andere Fragen.
HG Wien gibt Verbandsklage des VKI statt. Zins- und Kündigungsklauseln in Bankschuldverschreibung sind gesetzwidrig.
Ein Gerichtsverfahren um die Devisenabrechnung endet mit Zahlung durch Visa. Der Konsument erhält eine Refundierung auf Basis des Devisenmittelkurses.
Wenn zugesicherte Eigenschaft fehlt und Mangel wirtschaftlich nicht behebbar kommt es zur Wandlung.
Reisende, die sich am Flughafen in der Warteschlange zum Check-In Schalter anstellen, finden sich rechtzeitig zur Abfertigung iSd Fluggastrechte-VO 261/2004 ein.
Die Werbung der Generali Versicherung für "Premium Edition 168" war irreführend; die Versicherung haftet für die Garantiezusagen.
Wenn eine mitvermietete Therme ausfällt und repariert oder erneuert werden muss, stellt sich die Frage, wer diesen Aufwand zahlen soll: Der Mieter oder der Vermieter? Nach den Entscheidungen des OGH in AK Verbandsklagen gegen Mietvertragsklauseln konnte man davon ausgehen, dass der Vermieter dazu verpflichtet sei. Nun sagt der OGH in einem Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMASK) das Gegenteil: Der Vermieter sei gesetzlich nicht zur Erhaltung der Therme verpflichtet. Nachsatz: Wenn durch die fehlende Therme das Mietobjekt unbrauchbar würde (Ausfall in der kalten Jahreszeit), dann könne der Mieter aber seinen Mietzins mindern. Kann also der Mieter durch Frieren und Mietzinsmindern den Ersatz der Therme durch den Vermieter doch erzwingen?
Beim VKI häufen sich Beschwerden über eine Konditionenänderung der BAWAG-PSK. Die Bank läßt neue Konditionen ab 1.7.2009 in Kraft treten, es sei den der Kunde widerspricht. In der Information wird das neue Konto als für den Kunden günstiger dargestellt. Das ist in vielen Fällen einfach falsch. Der VKI warnt und hat - im Auftrag des BMASK - Verbandsklage gegen diese Irreführung eingebracht.
Das OLG Wien bringt im Rahmen einer Ver-bandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) die "Überlegungsfrist" für den Telekom-Betreiber im Fall einer Änderung seiner AGB und einer nach-folgenden Kündigung des Kunden zu Fall. Der entstehende Schwebezustand ist für den Kunden nicht zumutbar.
Konsumenten fragen, ob sie von bereits gebuchten Reisen nach Mexiko kostenlos zurücktreten können. Der VKI verweist auf die Ergebnisse der Gerichtsentscheidungen in seinen Musterprozessen.
Freie Meinungsäußerung steht höher als Unternehmerinteressen.
Neben dem OLG Linz bejaht auch das LGZ Graz als Berufungsgericht die Erhaltungspflicht des Vermieters gemäß § 1096 ABGB für eine Heiztherme im Vollanwendungsbereich des MRG bzw WGG. Dieses Ergebnis brachten zwei - mit Unterstützung der AK Graz - geführte Musterprozesse gegen eine Genossenschaft.
Rechtsanwalt Dr. Christian Haas hat den VKI auf Unterlassung der Ankündigung von "Sammelklagen" im Zusammenhang mit behaupteten fehlerhaften Anlageberatungen des AWD im Zusammenhang mit Immofinanz und Immoeast geklagt und die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung (EV) begehrt. Das Handelsgericht Wien hat den Antrag auf EV abgewiesen und die Zulässigkeit von Sammelklagen bestätigt.
Ein neues Sachbuch - gerade zum richtigen Zeitpunkt.
Geschädigte Anleger aus dem "AMIS-Skandal" behaupten Fehler der Bundeswertpapieraufsicht (BWA) bzw der Finanzmarktaufsicht (FMA) und klagen die Republik Österreich auf Amtshaftung. Zwei Instanzen gaben Ihnen Recht; nun hat der OGH die Urteile aufgehoben und die Sache zur weiteren Beweisaufnahme an die erste Instanz verwiesen.
Die Wohnrechtsnovelle 2009 wurde in der Sitzung des Nationalrats vom 11.3.2009 einstimmig verabschiedet. Die Wohnrechtsnovelle wird in ihren wesentlichen Teilen am 1.April in Kraft treten. Die Anpassung der Richtwerte erfolgt nicht mehr jedes Jahr, sondern nur noch jedes zweite Jahr. Weiters wurde eine gesetzliche Kautionsregelung im Voll- und Teilanwendungsbereich geschaffen sowie eine Klarstellung der Kostentragung des Energieausweises in den Wohnrechtsmaterien verankert.
VKI im Auftrag der AK Vorarlberg gegen intransparente Klauseln erfolgreich.
Im Interesse einer anleger- und objektgerechten Beratung müssen Anleger in die Lage versetzt werden, das Umsatzinteresse des Beraters einschätzen zu können. Sonst droht Schadenersatz.
Aussagen in Werbeprospekten sind irreführend - Oberster Gerichtshof erlässt einstweilige Verfügung
Vier Klagen in Sachen systematischer Beratungsfehler beim Verkauf von Immoaktien anhängig. Zeitungsmeldung, dass erste Klage abgewiesen, ist falsch.
Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) gegen Zinsänderungs- und Kündigungsklausel in erster Instanz erfolgreich. Je komplexer das Finanzprodukt, desto gewissenhafter muss die Aufklärung sein.
Das Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht stellte nun eindeutig klar, dass die jährlichen Wartungsarbeiten einer Therme der Erhaltung dienen und daher rechtlich als Erhaltungsarbeiten zu qualifizieren sind und damit nicht auf den Mieter abgewälzt werden können. Die Entscheidung betrifft allerdings nur Wohnungen des Teilanwendungsbereiches des Mietrechtsgesetzes (im Wesentlichen frei finanzierte Neubauten, vermietete Eigentumswohnungen nach 1945 und Dachbodenausbauten).
In einem Verbandsverfahren des VKI - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg- wegen irreführender Werbung bestätigte das Wiener Oberlandesgericht nun die Ansicht der Verbraucherschützer, dass die Werbung " Nur 8 Cent in alle Netze" bzw. "Nur 1 Cent netzinern" irreführend ist, wenn in Takten zu 90/60 abgerechnet wird. Solcherart wird nämlich immer ein höherer als der beworbene Minutenpreis verrechnet.
In dem im Auftrag des BMASK vom VKI geführten Musterprozess bestätigte das Berufungsgericht die erstinstanzliche Entscheidung und verneinte einen Schadenersatzanspruch des Vermieters für die an Boden- und Wandbelegen festgestellten Schäden.
Der VKI ist - im Auftrag des BMASK - gegen die führenden Kfz-Leasinggesellschaften wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsklauseln mit Verbandsklage vorgegangen. Nunmehr liegen von allen Oberlandesgerichten Berufungsentscheidungen dazu vor.
Das Landesgericht Klagenfurt gibt dem VKI Recht: Der Ausschluß des Rechtes zur ausserordentlichen Kündigung in den Genuss-Scheinbedingungen ist gesetzwidrig.
In einem vom VKI im Auftrag des BMSK geführten Musterprozess bejaht das Gericht abermals einen Anspruch auf Reisepreisminderung, wenn der Reisende aufgrund einer Verschmutzung des Meeres und Strandes nicht wie vereinbart baden kann.
FORIS finanziert Sammelklagen. Kein Prozesskostenrisiko für Geschädigte.
Das Berufungsgericht bestätigt: Die Ausmalklausel in den Formularmieterverträgen der Genossenschaft "Niederösterreichisches Friedenswerk" ist unzulässig.
Mit Unterstützung des VKI - im Auftrag des BMSK - hat der EuGH festgestellt: Ein Luftfahrtunternehmen darf es in aller Regel nicht ablehnen, Fluggästen nach der Annullierung eines Fluges wegen technischer Probleme des Flugzeuges eine Ausgleichszahlung zu leisten.
Wurden die Sammelklagen des VKI bislang idR für die Geschädigten günstig verglichen, erging nunmehr - in einer Sammelklage gegen einen Reiseveranstalter wegen einer Brechdurchfall-Epidemie - erstmals in Österreich ein Urteil: Das Gericht spricht Schmerzengeld und Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zu.
3.000 Beschwerden mit Schadenersatzansprüchen um die 30 Millionen Euro eingelangt. VKI organisiert Sammelklagen.
Der VKI wird von Beschwerden über angeblich falsche Beratungen von AWD Beratern beim Vertrieb von Immofinanz Aktien überschwemmt. Rechtsanwalt Dr. Benedikt Wallner hat - für einen Geschädigten in einem exemplarischen Fall - soeben ein erstes Urteil erzielt: Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien geht von falscher Beratung aus und spricht Schadenersatz zu.
Da der Reiseveranstalter den Konsumenten keine außergerichtliche Preisminderung gewähren wollte, klagte der VKI im Auftrag des BMSK und bekam großteils Recht. Das Gericht sprach 35% Preisminderung, materiellen Schadenersatz und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von € 20,00 pro Person und Tag für die mängelbehaftete Zeit zu.
In einem Musterprozess des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) hat der Oberste Gerichtshof nun erstmals entschieden: Jeder Betroffene hat ein Recht auf unbegründeten Widerspruch gegen die Verarbeitung und Verwendung von Daten von Kreditauskunfteien. Solche Daten sind in der Folge binnen 8 Wochen zu löschen.
In einem mit Unterstützung des VKI - im Auftrag des BMSK - geführten Musterprozess einer Mieterin auf Feststellung, dass sie aufgrund der ursprünglichen Vereinbarung Hauptmieterin eines unbefristeten Mietverhältnisses ist, hat das Berufungsgericht nun den rechtswirksamen Rücktritt gem. § 3 KSchG bestätigt.
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