Fernsehen ohne Grenzen
Im Rahmen einer AK Veranstaltung Anfang Mai diskutierten Konsumentenschützer und Branchenvertreter über die geplante Neuregelung von Fernsehwerbung.
Im Rahmen einer AK Veranstaltung Anfang Mai diskutierten Konsumentenschützer und Branchenvertreter über die geplante Neuregelung von Fernsehwerbung.
Das EU-Parlament stimmte am 16.5.2006 strengeren und europaweit einheitlichen Regeln für die Lebensmittel-Kennzeichnung zu. Zwei unmittelbar anwendbare Verordnungen betreffen Nährwert- und Gesundheitsangaben, wie "ohne Zuckerzusatz" oder "gut für Ihr Herz", sowie die Kennzeichnung von Vitamin- oder Mineralzusätzen. Verbraucherschützer begrüßen den Kompromiss. Die neuen Regeln der sog "Health Claims"-Verordnung gelten (mit Übergangsbestimmungen) voraussichtlich ab Frühjahr 2007.
Auch die zweite Instanz hat nun die Rechtsansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) bestätigt und Premiere in einem - im Auftrag des BMSG geführten - Verbandsverfahren zur Unterlassung verurteilt.
Der VKI konnte in Verbandsklagen - im Auftrag des BMSG - gegen Lebensversicherungen eine Reihe von positiven Urteilen des Oberlandesgerichtes Wien (OLG Wien) erzielen.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Ansicht des klagenden Vereins für Konsumenteninformation, dass bei einer gesetzwidrigen Zinsanpassungsklausel zur Berechnung des Zinsschadens die neue Zinsglietklausel der Bank (der Mittelwert von SMR und VIBOR/EURIBOR) herangezogen werden kann.
Tipps gegen die Werbeflut.
Der VfGH hat die Bestimmung des Postgesetzes, die den Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, auf eigene Kosten eine neue Brieffachanlage bis zum 01.07.2006 zu errichten (§ 14 Abs 1 erster Satz und Abs 5 Postgesetz), als verfassungswidrig aufgehoben.
Die österreichische Bestimmung, die dem Verbraucher einen Anspruch auf einen zugesagten Gewinn gewährt (§ 5j KSchG) ist eine international zwingende Norm!
Anbot der BAWAG P.S.K. an Arbeiterkammer (AK), Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Konsumentenschutzministerium (BMSG)
Bei drei Bombenanschlägen im ägyptischen Ferienort Dahab kamen mindestens 23 Menschen ums Leben. Mindestens 60 Menschen wurden verletzt. Wer aus Angst vor weiteren Terroranschlägen seine gebuchte Reise nicht antreten will, stellt sich die Frage: Kann ich vom Vertrag kostenlos zurücktreten?
Der VKI hat im Auftrag der AK Vorarlberg beim Obersten Gerichtshof (OGH) den Streit mit Premiere Fernsehen um eine Kündigungsklausel bei Fernseh-Abos gewonnen.
Wie in Österreich ist auch in Spanien die Praxis von Telefonienabietern gängig, für Anrufe die erste Minute voll und danach im 30-Sekunden-Takt zu verrechnen. Für den Konsumenten heißt das, dass für jeden (noch so kurzen) Anruf eine volle Minute verrechnet wird, aber auch danach jeder angefangene Block á 30 Sekunden pauschal verrechnet wird, egal ob man nun 2 oder 29 Sekunden telefoniert.
Die spanische Verbraucherorganisation OCU (www.ocu.org) brachte eine Unterlassungsklage gegen diese Praxis der Telefonieanbieter ein und bekam Recht.
VKI gewinnt Musterprozess im Auftrag des BMSG
Ab 1.1.2007 soll es zu einer Erhöhung der Rückkaufswerte kommen, wenn eine Lebensversicherung vorzeitig aufgelöst wird. Die lange diskutierten gesetzlichen Änderungen haben nun den Ministerrat passiert.
Auf www.verbraucher-gegen-spam.de können sich Verbraucher seit kurzem umfassend über das Thema Spam informieren - inklusive Anleitungen im Umgang mit Spam, Musterschreiben und rechtliche Grundlagen. "Nur aufgeklärte und im Umgang mit E-Mails umsichtige Internetnutzer werden weniger leicht zum Spamming-Opfer", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.
Das BGHS Wien hält in einem aktuellen Urteil fest, dass der Kontoinhaber nicht für die Schäden innerhalb der ersten 15 Minuten nach dem Diebstahl einer Bankomatkarte haftet, wenn die Behebungen mit dem PIN erfolgten.
Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften, die nur auf den Minutenpreis hinweist, ist wettbewerbswidrig, so der deutsche BGH.
Die Versicherung warb für ihre Altersvorsorge im Fernsehen mit dem 101-jährigen Johannes Heesters und "unglaublichen" 0,5 % mehr Garantiezins. Der VKI klagte im Auftrag des BMSG wegen irreführender Werbung und bekam nun Recht.
17 Wiener Studios auf dem Prüfstand - Verträge enthalten im Schnitt fünf unrechtmäßige Bestimmungen.
Auf eine Klage des vzbv hin erklärte jetzt das Landgericht München I Allgemeine Geschäftsbedingungen von Premiere für unwirksam. Der Bezahlsender hatte sich vorbehalten, seine Leistungen und Preise zum Teil beliebig zu ändern.
Am Nachmittag des 27.3.2006 ist beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz der Konkursantrag der insolventen Regionalfluglinie Styrian Airways (Markenname "Styrian Spirit") eingelangt.
Der Streit um die Verrechnung überhöhter Kreditzinsen bei Verbraucherkrediten mit gesetzwidrigen Zinsanpassungsklauseln aus der Zeit von 1.3.1997 währt nun schon seit Jahren. Umso erfreulicher, dass sich die "Nebel lichten" und die Judikatur Schritt für Schritt die Positionen der Konsumentenschützer bestätigt. Wir können über zwei top-aktuelle Entscheidungen des OGH sowie eine Entscheidung des BGHS Wien berichten.
Bedienen sich eine Anlagegesellschaft und eine Bank derselben Vertriebsorganisation, stellen der Abschluss des Anlagegeschäftes und der Abschluss des finanzierenden Kreditgeschäftes ein verbundenes Geschäft dar, das einen Einwendungsdurchgriff und einen Schadenersatzanspruch des Anlegers gegenüber der Bank rechtfertigt.
Luftfahrtunternehmen, die aus Sicherheitsgründen keine Flughäfen in EU-Ländern nutzen dürfen, werden erstmals nach einheitlichen Standards erfasst. Die EU-Staaten hatten dies im Dezember vereinbart.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weist in einem aktuellen Beschluss darauf hin, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben bei Lebensversicherungen nur dann gewahrt sind, wenn Konsumenten die Höhe der Abschlusskosten erkennen können und wenn sie im Fall einer vorzeitigen Beendigung der Lebensversicherung eine angemessene Entschädigung erhalten.
Das HG Wien entschied am 2.2.2006, dass die Werbung für die "Dr.Rath Zellular-Medizin" -Vitaminpräparate, diese könnten Krebs und andere schwerste Erkrankungen heilen, irreführend ist.
Gewinnscheine der Imperial Immobilienanlagen AG sahen einen weitgehenden Ausschluss der Möglichkeit zur Kündigung und eine Vertragsbindung des Anlegers bis 31.12.2025 (!) vor. Zu Unrecht, wie der OGH aufgrund einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSG - nunmehr feststellt.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) will mehr Transparenz bei der Gewinnbeteiligung von Lebensversicherungen. Eine neue Verordnung soll ab 1.1.2007 die Berechnung der Gewinnbeteiligung für Konsumenten verständlich und nachvollziehbar machen.
In den vergangenen Wochen wurden auf La Réunion, den Sychellen und Mauritius vermehrt Fälle der Chikungunya Krankheit gemeldet. Das Aussenministerium rät von Reisen in die betroffenen Gebiete ab, hat aber keine offizielle Reisewarnung ausgesprochen. Es stellt sich die Frage, ob man von einem Pauschalreisevertrag in diese Gebiete zurücktreten kann?
Zwei Konferenzen zu einem Thema: Wie können Verbraucherrechte effektiv durchgesetzt werden?
In seiner Vorabentscheidung vom 23.2.2006 (C-441/04) erklärte der EuGH das Verbot der österreichischen Gewerbeordnung, Silberschmuck auf "Schmuckparties" (dh im Direktvertrieb) zu verkaufen, als EU-rechtskonform.
Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSG - beim HG Wien ein Verfahren gegen die Vorsorge Luxemburg zur Frage der Kostenabzüge und Rückkaufswerte.
Die AK hat die Geld-zurück-Garantie bei Actimel etwas genauer unter die Lupe genommen und war mit dem Ergebnis nicht immer zufrieden.
In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH klargestellt, dass außergerichtliche Betreibungs- und Eintreibungskosten - jedenfalls solange der Hauptanspruch besteht - auch nach Inkrafttreten des § 1333 Abs 3 ABGB (BGBl I 2002/118, ab 01.08.2002) als vorprozessuale Kosten in das Kostenverzeichnis aufgenommen werden müssen.
Im heutigen (16.2.06) Plenum stimmten die EU-Abgeordneten unter anderem über das umstrittene Herkunftslandprinzip ab. Es sieht vor, dass Firmen, die in einem anderen Staat Dienstleistungen erbringen, dem Recht ihres Herkunftslandes unterliegen, was zu Verschlechterungen in dem Zielstaat führen kann, der derzeit noch strengere Maßstäbe anlegt.
Die Oberösterreichische Versicherung lenkt als erste Lebensversicherung ein: Die Versicherung zahlt - nach Klage - einen höheren Rückkaufswert aus.
Wie andere Dauerschuldverhältnis auch, können Time-Sharing-Verträge jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Das Landgerichts München hat den Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys in einem aktuellen Urteil für rechtswidrig erkannt. Das Urteil ist noch nicth rechtskräftig
Am 14. Jänner 2006 trat trat die Bruttopreisauszeichnungspflicht für Luftverkehrsunternehmen in Kraft.
Die Bausparkasse Wüstenrot verlangt bei laufenden Bausparkrediten von ihren Kunden Umstellungsgebühren für die Senkung des Zinssatzes. Möchte der Kunde statt eines Zinssatzes von 6 % einen niedrigeren Zinssatz, so muss er eine Gebühr von 1 % der offenen Kreditsumme bezahlen.
Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - gegen die Werbung der PSK für Ihren "Kreditkoffer" geklagt und in erster Instanz Recht bekommen.
Das LG Innsbruck untersagte der Firma Profil Trading am 27.1.2006, Personen zu Werbezwecken für Lottospielsysteme anzurufen, ohne dass diese ihre ausdrückliche Zustimmung dazu gegeben haben.
Der VKI sowie die Arbeiterkammern führen um die Verrechnung von Zinsen bei variabel verzinsten Verbraucherkrediten aus der Zeit vor 1.3.1997 seit Jahren einen erbitterten Streit vor den Gerichten. Nun kündigt der BAWAG-Chef - laut APA - ein Einlenken im Sinn der Lösung mit den Sparkassen an.
Der OGH erklärt - aufgrund einer Verbandsklage des VKI gegen die BAWAG - deren Zinsänderungsklausel in den AGB für Sparbücher für unwirksam. Die Banken werden nunmehr gezwungen verzinste Sparbücher so transparent zu gestalten, dass Zinssenkungen nachvollziehbar und auch Zinserhöhungen wirksam werden. Das gilt auch bei bestehenden Sparbüchern. Die Zinsgestaltung in der Vergangenheit wird - an der Messlatte der OGH-Entscheidung - zu überprüfen sein; den Banken drohen unter Umständen beachtliche Forderungen von Sparbuchinhabern.
Überwältigende Zustimmung der WEB-Geschädigten zum Vergleich mit der Salzburger Sparkasse. Eine (1) Ablehnung, 3.245 Zustimmungen!
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