Urteil: Erfolg gegen Fitnessstudio Lady Fit GmbH
In einem - im Auftrag des BMSG geführten - Verbandsverfahren beanstandete der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zum einen die von der Beklagten verwendeten Werbeblätter als zur Irreführung geeignet und zum andern drei gesetzwidrige Klauseln im Trainingsvertrag.