WEB - Vergleich: Überwältigende Zustimmung der Betroffenen
Überwältigende Zustimmung der WEB-Geschädigten zum Vergleich mit der Salzburger Sparkasse. Eine (1) Ablehnung, 3.245 Zustimmungen!
Überwältigende Zustimmung der WEB-Geschädigten zum Vergleich mit der Salzburger Sparkasse. Eine (1) Ablehnung, 3.245 Zustimmungen!
Die österreichische Fa. Schauer EDV-Systeme (www.schauer.net) - die insb Computerhardware preiswert im Internet angeboten hatte - ist in Konkurs. Insb ehemalige Kunden sollten ihre Kreditkartenabrechnung im Auge behalten.
Der "Traum vom eigenen Haus" zerbricht - so der Fall in Help-TV am 18.1.2006 - manchmal an der Realität. Der VKI gibt Verbrauchern eine Reihe von Tipps, was beim Hausbau - insbesondere auch beim Bau eines Fertigteilhauses - zu beachten ist:
Der VKI geht - im Auftrag der AK Vorarlberg - erfolgreich gegen gesetzwidrige Klauseln des Pay-TV-Kanals Premiere vor.
Bei Lebensversicherungen sind Rückkaufswerte und Kostenabzüge nach Einschätzung des VKI oft undeutlich dargestellt. Der VKI führt daher im Auftrag des BMSG mehr als 10 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Lebensversicherungen.
Der VKI führt - im Auftrag des BMSG - eine Verbandsklage gegen den Energielieferanten Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation. Das Erstgericht beurteilt die von der Salzburg AG verwendete Preisanpassungsklausel als gesetzwidrig.
In Verbandsverfahren des VKI im Auftrag des BMSG wurden Klauseln der AGB von Hutchison in erster Instanz vom HG Wien und von ONE in zweiter Instanz vom OLG Wien für rechtswidrig erkannt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
VKI gewinnt gegen Kapital und Wert Schadenersatzprozess wegen falscher Anlageberatung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Finanzdienstleistungsanbieter hat keine Konzession.
Die Arbeiterkammer hatte mit zwei Klagen gegen ein Unternehmen Erfolg, das irreführende Gewinnversprechen machte.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Verordnung zu den Fluggastrechten bestätigt. Die Klagen der Luftfahrtverbände wurden abgewiesen.
Ein altes Rechtsprichwort sagt: "Augen auf, Kauf ist Kauf"; will sagen: Von einem gültig geschlossenen Kaufvertrag kann man nicht einfach wieder zurücktreten. Man kann also nicht davon ausgehen, dass man eine Kaufsache einfach wieder zurückgeben bzw. umtauschen kann.
VKI gewinnt - im Auftrag des BMSG - UWG-Klage gegen Danone. Werbung für Fruchtzwerge ist irreführend.
In der Zeitung DER STANDARD finden sich zwei interessante Beiträge zum Thema Sammelklagen und zur Frage, ob der Vergleich im WEB-Verfahren als Beweis dienen kann, dass rechtspolitische Aktivitäten nötig oder überflüssig sind.
Zum Fernabsatzgesetz gibt es noch wenig Judikatur. Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - einen Musterprozess zum OGH geführt; der BGH hat ebenfalls eine beachtenswerte Entscheidung getroffen.
Der VKI hat die Bank Austria - im Auftrag des BMSG - auf Unterlassung geklagt, weil an den Bargeldautomaten in den Selbstbedienungsfoyers der Bank den Kunden - vor der Behebung vor Bargeld - ein Kontostand angezeigt wird, in dem auch noch nicht wertgestellte Buchungen aufscheinen. Das HG Wien gab dem VKI Recht.
Soeben ist die 2. aktualisierte und erweiterte Auflage des Buches "Mein großer Rechts-Berater" im Linde-Verlag und in Kooperation von VKI und ORF erschienen.
Die beiden flüchtigen AMIS-Manager wurden von örtlichen Behörden festgenommen. Die venezolanische Staatsanwaltschaft verhängte sofort die Auslieferungshaft.
Der VKI hatte - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg - die DIALOG Telekom GmbH wegen der Verwendung gesetzwidriger Bedingungen in deren AGB abgemahnt. Im Zuge des Gerichtsverfahrens hat sich DIALOG nun im Rahmen eines Vergleichs zur Unterlassung der Verwendung (bzw Berufung ) der abgemahnten Klauseln verpflichtet.
Gemäß einer Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshof (BGH) dürfen die für die Freischaltung des Kartenvertrags anfallenden Aktivierungskosten im Rahmen des Angebots nicht zwischen untergeordneten Informationen versteckt sein. Dies stelle ansonsten eine Irreführung der Verbraucher dar.
In einem Vergleich mit dem Verein für Konsumenteninformation verpflichtete sich XXXLutz am 24.10.2005 zur Unterlassung irreführender Stattpreis-Werbung. Die UWG-Klage war im Auftrag des BMSG im August 2005 eingebracht worden.
Den Betreiber von Boxautomaten treffen gegenüber Benützern vertragliche Verkehrssicherungspflichten. Diese werden nicht überspannt, wenn vom Betreiber verlangt wird, dass durch eine spaltenlose Ausführung der Bodenplatte verhindert wird, dass der Benützer bei der Abgabe von Boxschlägen mit seinen Schuhen hängen bleibt und stürzt.
"Codice del consumo" seit 23.10.2005 in Kraft
Bei diesem Codex handelt es sich um einen Einheitstext, in dem die gesamte italienische Verbraucherschutzgesetzgebung gesammelt ist.
Die Bruttopreisauszeichnung von Flugtickets wird in Österreich Realität: Heute wurde die entsprechende Änderung des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG) in den Nationalrat eingebracht. Voraussichtlich Anfang 2006 müssen die Preise für Flugtickets in der Werbung mit allen Nebenkosten ausgewiesen werden.
Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - 12 Lebensversicherungen wegen intransparenter Klauseln zum Rückkaufswert geklagt. Nach positiven Urteilen gegen Uniqa und Beamtenversicherung liegt jetz auch ein klagsstattgebendes Urteil gegen die Victoria-Versicherung vor.
Den Medien ist zu entnehmen, dass 16.000 Anleger der Firma AMIS um rund 70 Mio Euro zittern müssten. Wir können das dzt nicht überprüfen, bieten aber das, was wir an Fakten recherchieren konnten als Information an.
Ärger vermeiden durch Information am 21.11.05 im Beratungszentrum Mariahilfer Straße
Dem gesteigerten Informationsbedürfnis von Ratsuchenden rund um das Thema "Kauf eines Dachbodens" will der VKI mit einem Informationsabend im Rahmen seiner Veranstaltungsserie "Orientierung am Wohnungsmarkt" jetzt nachkommen.
Kampagne "Consumer Digital Rights" zum Thema Konsumentenschutz und Digital Rights Management gestartet
VKI lädt Mitarbeiter sozialer Organisationen und nahestehender Beratungseinrichtungen ein Wissen über Konsumentenprobleme im Alltag zu tanken. Sie sind wichtige Multiplikatoren in Konsumentenangelegenheiten, da Sie oft von Ihren Klienten auch mit Konsumentenfragen konfrontiert werden;
Welche Rechte habe ich, wenn eine gekaufte Ware oder Dienstleistung mangelhaft ist? Wie reklamiere ich richtig oder was tun, bei übereilt abgeschlossenen Verträgen. Was ist zu beachten, wenn man eine Wohnung anmietet oder wie kann ich ein Projekt finanzieren und wo sind die Haken?
Der VKI ladet am 24. und 25.11.2005 dazu ein, das eigene Wissen über Konsumentenschutz aufzufrischen
Im größten Zivilprozess der Zweiten Republik wurde gestern zwischen den Anwälten der Klägergemeinschaft und der Salzburger Sparkasse eine Grundsatzeinigung geschlossen. Die Sparkasse zahlt 19,1 Mio Euro Schadenersatz und 600.000 Euro Beitrag zu den Prozesskosten der Kläger.
VKI gewinnt (im Auftrag des BMSG) Verbandsklagen gegen Uniqa und Beamtenversicherung. Intransparente Klauseln zu Abschlusskosten und "Stornoabzügen" sind gesetzwidrig.
Der BGH hat ein Preisänderungsklausel als unwirksam erklärt, da diese dem Unternehmer eine Preisänderung unter für den Verbraucher nicht voraussehbaren und nicht nachvollziehbaren Voraussetzungen ermöglicht hätte.
Die Firma Netzwerk24Marketing GmbH verpflichtete sich nun in einem Vergleich mit dem VKI zur Unterlassung unerbetener Telefonwerbung für Lotto-Spielgemeinschaften. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des BMSG im August 2005 auf Unterlassung geklagt.
Nachdem "Wilma" eine Spur der Verwüstung auf der Halbinsel Yucatan und im US-Bundesstaat Florida hinterlassen hat, wütet bereits der mittlerweile 22. Tropensturm des Jahres 2005 names "Alpha" in der Karibik. Auch österreichische Urlauber wurden von "Wilma" überrascht. Für diese, aber auch für jene, die in der nächsten Zeit in betroffene Gebiete reisen wollen, stellen sich eine Reihe von Rechtsfragen:
Das HG Wien untersagt - aufgrund einer Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMSG) - der Pharmafirma Wyeth Lederle die Laienwerbung für einen Pneumokokkenimpfstoff.
Staatssekretär Dolinschek hat heute eine Studie des BMSG zum Thema "Grundsätzliche Organisationsform des Konsumentenschutzes in Österreich" vorgestellt.
Für die Urteilsveröffentlichung auf der Webseite des Beklagten kommt es nicht darauf an, wer aktueller Betreiber der Webseite ist.
Der VKI klagt - im Auftrag des BMSG - Londoner Firma wegen unerbetener Telefonanrufe.
Der VKI hat die Weinviertler Sparkasse - im Auftrag des BMSG - wegen einer einseitigen Einführung einer "Gestionsgebühr" bei Fremdwährungskrediten abgemahnt. Die Sparkasse hat sich zur Unterlassung verpflichtet und den Kunden mitgeteilt, dass die Gebühr nicht verrechnet wird.
Das LG Klagenfurt gab einer Berufung der Bundesarbeitskammer gegen ein abweisendes erstinstanzliches Urteil im Zinsenstreit statt. Das Erstgericht hatte den Anspruch auf Rückzahlung zuviel bezahlter Zinsen sowohl bereicherungsrechtlich als auch schadenersatzrechtlich als verjährt betrachtet. Das Berufungsgericht beanstandete jedoch die Rechtsansicht des Erstgerichtes und verwies die Sache zur Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurück.
In einer aktuellen Entscheidung wird der Klage eines Internetnutzers auf Rückzahlung der von der Telekom eingehobenen Verbindungsentgelte für die Überschreitung des Donwload-Volumens statt gegeben. Es wäre von der Telekom zu beweisen gewesen, welcher Downloadtraffic tatsächlich vom Nutzer verursacht wurde.
Der BGH hat in seiner jüngsten (mündlich verkündeten) Entscheidung zum einen bestätigt, dass intransparente Klauseln zur Tragung von Abschlusskosten bzw zum Stornoabzug unwirksam sind. Zum anderen hat er Kriterien erstellt, wie der Rückkaufswert im Lichte der Unwirksamkeit der Klauseln (mindestens) zu berechnen ist.
Heute fand beim Gerichtshof erster Instanz eine Verhandlung betreffs des Lombard-Klubs statt. In dem Verfahren soll über die Richtigkeit der Entscheidung der Kommission aus dem Jahre 2002 aufgrund von Kartellabsprachen österreichischer Banken im Rahmen des "Lombard-Klubs" entschieden werden; allenfalls aber auch über die Höhe der verhängten Geldstrafe von € 124 Mio.
Die Firma bewirbt etwa einen MP3-Player zum Preis von € 199 statt € 499. Klein gedruckt der Zusatz: + € 18 Urheberrechtsabgabe. Der VKI brachte im Auftrag des BMSG Klage auf Unterlassung irreführender Werbung gemäß § 2 UWG ein.
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