Zinsenstreit: SMR+VIBOR/EURIBOR/2 geeignete Ersatzklausel
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Ansicht des klagenden Vereins für Konsumenteninformation, dass bei einer gesetzwidrigen Zinsanpassungsklausel zur Berechnung des Zinsschadens die neue Zinsglietklausel der Bank (der Mittelwert von SMR und VIBOR/EURIBOR) herangezogen werden kann.
