VKI Sieg gegen Imperial
Gewinnscheine der Imperial Immobilienanlagen AG sahen einen weitgehenden Ausschluss der Möglichkeit zur Kündigung und eine Vertragsbindung des Anlegers bis 31.12.2025 (!) vor. Zu Unrecht, wie der OGH aufgrund einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSG - nunmehr feststellt.