OGH: Rechtsschutzversicherung muss Klage gegen irreführende Gewinnzusagen decken
Ansprüche auf Herausgabe irreführend zugesagter Gewinne (§ 5j KSchG) sind zwar weder vertragliche oder vorvertragliche noch Schadenersatzansprüche, dennoch hat die Rechtsschutzversicherung (auf Basis der ARB/GEN 2002) Deckung für Klagen zu gewähren.
