Verbot der Gesundheitswerbung für Krebs-Wunder-Mittel
Der OGH bestätigte ein Urteil des OLG Wien in einer Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMSK), wonach die Werbung, "Dr. Raths Zellular-Medizin-Formulas" könnten schwerste Krankheiten wie insbesondere Krebs heilen und/oder ihnen vor-beugen, unzulässig sei.