Mehr Rechte für Wohnungskäufer: BTVG-Novelle ab Juli in Kraft
Die im März 2008 beschlossene Novelle des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) gilt ab 1. Juli 2008,
Käufer erhalten mehr Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Die neuen Regeln gelten für Verträge, die nach dem
30. Juni 2008 abgeschlossen werden.