Fluggesellschaft muss Kunden vor Stornierung warnen
Das Landgericht Dortmund hat die Fluggesellschaft Germanwings zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt, weil sie im Internet gebuchte Flüge zu Unrecht storniert hatte. Laut Urteil darf eine Fluggesellschaft einen gebuchten Flug nicht ohne Vorwarnung stornieren, wenn die Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift nicht geklappt hat oder der Kunde die Zahlungsfrist nicht eingehalten hat.
