LGZ Graz - Ja zu Erhaltungspflicht des Vermieters
Neben dem OLG Linz bejaht auch das LGZ Graz als Berufungsgericht die Erhaltungspflicht des Vermieters gemäß § 1096 ABGB für eine Heiztherme im Vollanwendungsbereich des MRG bzw WGG. Dieses Ergebnis brachten zwei - mit Unterstützung der AK Graz - geführte Musterprozesse gegen eine Genossenschaft.