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OLG bestätigt Urteil gegen MEL-Vermittler

Das OLG Graz bestätigt nun die Entscheidung des Erstgerichts gegen die Contectum (vormals Ariconsec) Investment-Consulting GmbH in einem Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMASK): Zertifikate der Meinl European Land (MEL) waren einem - bis zu dieser Investition - völlig unerfahrenen Anleger von seinem Anlageberater als "sichere Investiton" verkauft worden. Das Gericht verneinte eine seriöse Aufklärung durch den Anlageberater und bestätigte damit das Ersturteil.

Gesetzwidrige Klauseln in "Snowball Bond"-Schuldverschreibungen

Zins- und Kündigungsklauseln in den Bankschuldverschreibungen der Erste Bank wurden vom VKI mit Verbandsklage bekämpft. Das OLG Wien bestätigte die Entscheidung des Handelsgerichts Wien hinsichtlich der Kündigungsklausel. Die Zinsklausel sah das OLG allerdings nur im Falle des "Snowball-Bond X" als für den Konsumenten gröblich benachteiligend an.

OGH zu Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude

Der OGH korrigiert die bisherige Rechtsprechung, wonach vielfach als Voraussetzung für einen Anspruch auf entgangene Urlaubsfreude eine Untergrenze an Preisminderung von 50% für vorhandene Mängel angenommen wurde.

Zahlscheingebühren - seit ZaDiG - verboten

"Strafgebühren" für jene, die Zahlscheine nutzen und sich weigern dem Vertragspartner direkten Zugriff auf das Konto zu geben (Einzugsermächtigung, Lastschrift), sind seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes verboten.

VKI Sieg gegen Constantia Privatbank - Dragon FX

Der VKI war - im Auftrag des BMASK - gegen die Werbung und gegen Klauseln in Werbebroschüren für Wertpapiere vorgegangen und bekam nun in wesentlichen Punkten in erster Instanz Recht: Wie im Fall der Generali Versicherung (Premium Edition 168%) beurteilte das Handelsgericht Wien auch die Werbung der Constantia Bank für ein Lehman Garantieprodukt als irreführend.

VKI gewinnt gegen AMIS-Vermittler

Nach einem Urteil des Handelsgerichts Wien haftet der Vermittler für den Schaden, der sich aus der Veruntreuung von AMIS Kundengeldern ergibt. Der Vermittler hätte seinen Kunden auf das hohe Risiko beim AMIS Generationsplan und die Möglichkeit eines Kapitalverlustes hinweisen müssen.

VKI - AWD: 22.10.2009 Lostag für Sammelklage

Am Donnerstag 22.10.2009 findet um 12.00 am Handelsgericht Wien (1010 Wien, Marxergasse 1a) im Saal 708 (7.Stock) die erste Verhandlung in der ersten Sammelklage des VKI gegen den AWD statt.
Das Gericht wird vorweg entscheiden müssen, ob eine Rechtsdurchsetzung durch Sammelklage in den vorliegenden Fällen zulässig ist.

Irreführende Werbung für Mauerentfeuchtung

Deutscher Wettbewerbsverband klagt erfolgreich auf Unterlassung - Wirkung des sog. Hydrosan-Gerätes zur Trockenlegung von Mauern ist durch gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht bestätigt, so das Oberlandesgericht Naumburg. Werbeaussagen, die den Hydrosan-Geräten eine bestimmte Funktionsweise und einen nachhaltigen Trockenlegungseffekt zuschreiben, sind irreführend und zu unterlassen.

VKI - Erfolg bei Lehman-Garantie-Produkt

Auch das OLG Wien bestätigt: Die Generali Versicherung hat irreführend für das Anlageprodukt "Premium Edition 168" geworben und ihre Haftung für den Kapitalverlust in den AGB gesetzwidrigerweise ausgeschlossen

EuGH: Kein Wertersatz beim Rücktritt vom Notebook-Kauf

Der EuGH entschied letzte Woche in einem mit Spannung erwarteten Urteil, dass ein Verbraucher, der von seinem Widerrufsrecht im Fernabsatz Gebrauch macht, nicht generell dazu verpflichtet werden darf, dem Verkäufer Wertersatz für die Nutzung der Ware zu leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich wenn er die Ware auf eine mit den Grundsätzen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, kann er durchaus zum Wertersatz verpflichtet werden.

Haftung von Rating-Agenturen für Schäden der Anleger

Wenn ein Rating durch eine Rating-Agentur fahrlässig erstellt wurde, ein Anleger nachweislich auf Grund des Ratings eine Kaufentscheidung getroffen hat und ihm dadurch in der Folge ein Schaden entstanden ist, haftet die Rating-Agentur nach deutschem und österreichischem Recht für den gesamten Schaden.

VKI-Sieg gegen gesetzwidrige Klauseln im Heimvertrag

Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in einem weiteren - im Auftrag des BMASK geführten- Verbandverfahren gegen gesetzwidrige AGB - Klauseln in einem Heimvertrag Recht und untersagte der Einrichtung Humanocare die Verwendung von 7 Klauseln. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

VKI gewinnt Verbandsklage gegen AvW

Ausschluss des Rechtes zur außerordentlichen Kündigung und auch der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes in Genussscheinbedingungen ist rechtswidrig

VKI: Regelung der Haftung des Kunden bei Kreditkarten

In den Medien wird über das Ausspähen von Millionen Kreditkartendaten in den USA berichtet. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und wann bzw in welcher Höhe der Kunde für mißbräuchliche Kartennutzungen haftet?

Irreführende Werbung von T- Mobile

Das Wiener Handelsgericht gibt einer UWG -Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) gegen irreführende Werbung von T -Mobile statt. Fazit: Wird ein Tarif als "unbegrenzt" beworben, darf er nicht begrenzt sein.

EuGH erleichtert Fluggästen die Durchsetzung ihrer Ansprüche

Passagiere eines Fluges innerhalb der EU mit einer Fluglinie mit Sitz in einem anderen EU Mitgliedstaat können ihre Klage auf Ausgleichsleistung im Fall einer Annullierung/Überbuchung wahlweise auch beim Gericht des Abflugortes oder des Ankunftsortes einbringen.

Gesetzwidrige Klauseln in Heimverträgen

Der Oberste Gerichtshof bestätigte in einem Verbandsverfahren des VKI - im Auftrag des BMASK- die Gesetzwidrigkeit und damit Nichtigkeit mehrerer Klauseln in Verträgen von Alten- und Pflegeheimen in Schärding.

OGH zum Rücktrittsrecht von Immobiliengeschäften

§ 30a KSchG gewährt ein Rücktrittsrecht bei Immobiliengeschäften, wenn der Verbraucher am selben Tag der erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjekts die Vertragserklärung unterzeichnet. Nach dem OGH ist unter dem Begriff "am selben Tag" grundsätzlich der Kalendertag (und nicht eine 24 Stunden Frist) zu verstehen.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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