Kika "0% Zinsen" - OLG: "Gratis" muss tatsächlich gratis sein
In seinem Urteil vom 16.11.2009 bestätigte das OLG Wien die Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI),
dass es wettbewerbswidrig ist, mit Finanzierungsangeboten zu "0% Zinsen" zu werben, wenn tatsächlich Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren verrechnet werden und es dadurch zu einem Effektivzinssatz von 1,9% oder 5,02% kommt. Die ordentliche Revision an den OGH ist zugelassen.