Rückforderung von "Dauerrabatten" kann unzulässig sein
Eine Versicherung darf keinen Dauerrabatt verrechnen, wenn es nach der Dauerrabattklausel im Vertrag Fälle gibt, bei denen die Kündigung der Versicherung teurer kommt als das Weiterlaufenlassen der Versicherung. Damit gibt es - neben der Judikatur zu intransparenten Vereinbarungen von Dauerrabatten - weitere gute Gründe gegen die Zulässigkeit von Dauerabattforderungen.