Regelung über die neuen Brieffächer ist verfassungswidrig
Der VfGH hat die Bestimmung des Postgesetzes, die den Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, auf eigene Kosten eine neue Brieffachanlage bis zum 01.07.2006 zu errichten (§ 14 Abs 1 erster Satz und Abs 5 Postgesetz), als verfassungswidrig aufgehoben.