VKI-Erfolg beim OLG Wien bei Fondsgebundener Lebensversicherung
Im Streit wegen intransparenter Rückkaufswerte und unklarer Kostenregelungen bei Lebensversicherungen hat das Oberlandesgerichtes Wien (OLG Wien) erstmals eine fondsgebundene Lebensversicherung beurteilt. Vertragsbestimmungen der Aspecta Versicherung sind demnach intransparent und somit gesetzwidrig.