AMIS-Pleite: Schadenersatz gegen Vermittler - Mitverschulden Anleger
Laut OGH haben auf ein Mitverschulden des Anlegers nicht nur die Informationen des Vermögensberater Einfluss, sondern auch die vor Vertragsschluss dem Anleger ausgehändigten schriftlichen Unterlagen, aus deren Inhalt der Anleger auf die Risikoträchtigkeit der von ihm gewählten Anlageformen hätte schließen müssen.