Verbandsklage gegen Tele2UTA
Die AK Vorarlberg hat den VKI beauftragt, Tele2UTA wegen irreführender Werbung für den Wertkartentarif "Champion" auf Unterlassung zu klagen.
Die AK Vorarlberg hat den VKI beauftragt, Tele2UTA wegen irreführender Werbung für den Wertkartentarif "Champion" auf Unterlassung zu klagen.
Mit Sammelklagen nach amerikanischem Vorbild will die Europäische Kommission den Verbraucherschutz stärken. Das Rechtsinstrument werde geprüft, kündigte Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva am Dienstag in Straßburg an.
Übelriechende und schadstoffhältige Rauchwolken über Ferien-Club-Anlage rechtfertigen eine Preisminderung um 50 Prozent, weil diese Ge-ruchsbelästigung weit über das - in der Frankfurter Liste angenommene - Durchschnittmaß hinausgeht. Auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist berechtigt.
Das BMSK teilt mit:
In einem Musterprozess des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministers - wurde die AUA in erster Instanz zu Schadenersatz wegen Verlust von Reisegepäck bzw wegen verspäteter Beförderung von Reisegepäck verurteilt.
Im Streit wegen unklarer Rückkaufswerte bei Lebensversicherungen liegt endlich eine höchstgerichtliche Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof (OGH) vor: Rückkaufswert-Regeln sind gesetzwidrig, wenn sie nicht deutlich auf die Nachteile bei einem vorzeitigen Ausstieg hinweisen.
Das Amtsgericht München bestätigt in seinem (rechtskräftigen) Urteil vom 16.01.2007 die Ansicht von Konsumentenschützern, dass der erstmalige Hinweis auf eine Kostenpflicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist.
Das OLG Wien bestätigte am 12.1.2007 die Entscheidung des Erstgerichts, die niederländische Dr. Rath Health Programs BV zur Unterlassung irreführender Werbung mit angeblich krebsheilender Wirkung ihrer Vitaminpräparate zu verpflichten. Der Beklagten steht dagegen nur mehr die außerordentliche Revision offen. Das Verfahren ist 2004 vom BMSK beauftragt worden.
Weiterer Erfolg im Kampf gegen intransparente Lebensversicherungen: Das Landesgericht Salzburg hält Vertragsbestimmungen der Nürnberger Versicherung für gesetzwidrig.
Der OGH hat eine Aufrundungsklausel in den Bauspardarlehen der ABV für gesetzwidrig erklärt; die ABV kündigt an, betroffene Verträge von sich aus nachzurechnen.
Der VKI hat nun nach Beschluss des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig das im Auftrag des BMSG geführte Verfahren gegen die Mobilkom Austria gewonnen, in dem es um Verfallsklauseln bei Wertkartentelefonen (B-Free) geht.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt Anleger öffentlich vor einem unseriösen Anbieter von Finanzdienstleistungen. Wie die FMA am 02.02.07 mitteilte, ist die Firma "Grundbuchzertifikat Ltd., mit angeblichem Geschäftssitz in 95 Wilton Road, London, nicht berechtigt in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte auszuüben.
Laut OGH haben auf ein Mitverschulden des Anlegers nicht nur die Informationen des Vermögensberater Einfluss, sondern auch die vor Vertragsschluss dem Anleger ausgehändigten schriftlichen Unterlagen, aus deren Inhalt der Anleger auf die Risikoträchtigkeit der von ihm gewählten Anlageformen hätte schließen müssen.
Angehörige von kürzlich verstorbenen Menschen erhielten Ende letzten Jahres die Aufforderung 69 Euro für den Eintrag in ein "Österreichisches Sterberegister - online /Diözesanes Totenbuch" zu bezahlen. Der Zahlschein lag praktischerweise gleich bei. Die Diözesen warnten vor Betrügern. Der VKI klagte im Auftrag des BMSK - erfolgreich - den Verantwortlichen. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet.
Anleger können laut deutschem Bundesgerichtshof gegen eine finanzierende Bank wegen Wissensvorsprungs einen Schadenersatzanspruch haben, wenn die außerhalb des Verbunds stehenden Initiatoren des Veranlagungsproduktes eine Täuschung begangen haben und die Bank mit ihnen in institutionalisierter Art und Weise zusammengewirkt hat.
Das Oberlandesgericht Wien beurteilt Regelungen in fondsgebundenen Lebensversicherungen der Finance Life als intransparent und somit gesetzwidrig.
Nach dem HG Wien als Berufungsgericht ergibt sich aus dem Grundsatz der Prospektwahrheit und -klarheit einmal mehr, dass die einem Verbraucher gegebenen Beschreibungen einer Pauschalreise keine irreführenden Angaben enhalten dürfen.
Ein Reisebüro muss bei Buchung den Kunden umfassend über die Einreisebestimmungen aufklären, so das BG für Handelssachen Wien in einem AK-Musterverfahren. Als allgemein bekannt wird nur, dass für Reisen ins Ausland ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Über die darüber hinaus gehenden ausländischen Pass- und Visavorschriften ist aber zu informieren. Das Reisebüro wurde daher wegen mangelnder Information zu einer Schadenersatzzahlung an den Kunden verpflichtet.
Stornobedingungen bei Maturareise waren intransparent. Kunde bekommt bezahlte Stornogebühr zurück.
Erstmals äußerte sich der OGH nun in einer aktuellen Entscheidung zum Thema Haushaltsbeiträge. Dabei handelt es sich um die Beiträge, die Heimbewohner an die Heimträger zahlen, um Zusatzleistungen abzugelten. Grundleistungen werden über die Sozialhilfe finanziert. Das Verfahren wurde für den Beklagten im Auftrag des Vereins VertretungsNetz geführt.
Der Oberste Gerichtshof hat Regelungen zu nachträglichen Preiserhöhungen beim Kfz-Kauf als gesetzwidrig beurteilt. Auch bestimmte Benützungsgebühren nach Vertragsauflösung sind unzulässig.
7 verkaufte Motorräder und 12 Motorradteile indizieren Unternehmereigenschaft.
Vor dem 24. Dezember werden die Geschenke gekauft - nach dem 24.Dezember stellt sich die Frage: Was mache ich mit einem Geschenk, das nicht gefällt oder auch nicht funktioniert?
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich eingehend mit der Frage, wann einer Bank einem kreditsuchenden Kunden gegenüber aufklärungspflichtig wird über spezielle Risken der zu finanzierenden Kapitalanlage.
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt haben Passagiere Anspruch auf materiellen und immateriellen Schadenersatz, wenn ein Flug wegen eines Streiks des Bodenpersonals gestrichen wird.
Über die Firma "SEG" Stadterneuerungs- und Eigentumswohnungsgesellschaft m.b.H." wurde am 20.11.2006 beim Handelsgericht Wien das Konkursverfahren eröffnet (Handelsgericht-Wien Abt.6 Geschäftszahl: 6 S 115/06p). Zum Masseverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Richard Proksch (1030 Wien, Am Heumarkt) bestellt.
Gewöhnliches Vitaminpräparat als Heilmittel verkauft - Polizei sucht österreichweit Geschädigte.
Unternehmen bieten im Internet verschiedenste Dienste (Lebensberatung, Horoskop, Hausaufgaben, Gewinnspiele, usw) vermeintlich "gratis" an. Nimmt man die Angebote in Anspruch findet man sich häufig in Verträgen und "Abos" wieder und es kommen Rechnungen und Mahnungen.
Verbandsklage im Auftrag der AK Vorarlberg: Von 24 eingeklagten Vertragsklauseln erklärt das Handelsgericht Wien 16 Klauseln für gesetzwidrig.
Das Handelsgericht Wien gibt in einem Verbandsverfahren des VKI im Auftrag des BMSG einer Unterlassungsklage gegen den Mobilfunkbetreiber Hutchison statt.
Im Streit wegen unklarer Lebensversicherungen beurteilt das Oberlandesgericht Wien Verträge der Generali und der Vorsorge Luxemburg als intransparent und somit gesetzwidrig.
Ab dem 6. November 2006 gelten verschärfte Sicherheitsbestimmungen hinsichtlich der Mitnahme von Flüssigkeiten, die Fluggäste in den Bereich hinter die Sicherheitskontrollstellen und bis ins Flugzeug mittnehmen dürfen. Die neue EU-Verordnung ist eine Reaktion der EU-Kommission auf die Bedrohung durch selbst fabrizierte Flüssigsprengstoffe.
In einem gerichtlichen Vergleich vom 13.10.2006 verpflichtete sich Niedermeyer gegenüber dem VKI (das Verbandsverfahren wurde im Auftrag des BMSG geführt) zur Unterlassung irreführender Werbung mit günstigen Ratenzahlungsangeboten.
Es häufen sich Fälle, wo User von Tauschbörsen seitens der Verwertungsgesellschaften wegen Eingriffen in Urheberrechte Abmahnungen bekommen; darin wird auch pauschaler Schadenersatz in Höhe von rund 3000 Euro und mehr gefordert.Wir stellen die Rechtslage dar.
In dieser - im Auftrag des BMSG - vom VKI eingebrachten Klage sollte die Frage geklärt werden, ob ein technisches Gebrechen einen außergewöhnlichen Umstand iSd VO 261/2004 (FluggastrechteVO) darstellt, der eine Entschädigungsleistung ausschliesst, wie dies von Seiten der Airlines argumentiert wird.
Musterprozess des VKI - im Auftrag des BMSG - weitgehend gewonnen; Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der VKI hat die Preisanpassungsklausel der VEG in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Erdgas abgemahnt. Nach Ansicht des VKI verstößt die Klausel gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG, § 6 Abs 2 Z 4 KSchG, § 6 Abs 3 KschG und § 879 Abs 3 ABGB iVm § 9 PrG Die VEG hat daraufhin eine mit Vertragsstrafe besicherte Unterlassungserklärung unterzeichnet.
Die AK hat eine Verbandsklage beim OGH gewonnen.
Mit 1.10. 2006 trat die Wohnrechtsnovelle 2006 in Kraft. Kernpunkt der Novelle sind erweiterte Erhaltungspflichten des Vermieters im Mietrechtsgesetz (MRG). Es gibt aber auch Neuerungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG).
Werbung für "billigstes Breitbandinternet" ist unvollständig und irreführend, wenn nur über aktivierten Festnetzanschluss nutzbar und darauf nicht hingewiesen wird.
Laut OLG Hamburg hat eine Bank gegen eine Kontoinhaberin einen Rückforderungsanspruch, wenn die Kontoinhaberin ihr Konto für Überweisungen nach einer Phishing-Attacke zur Verfügung stellt.
Das HG Wien beurteilte die Werbung für den Tarif One Plus: "Schluss mit wenig! 1000 Freiminuten in alle Netze und 1000 Freiminuten zu One und ins Festnetz und 1000 Gratis -SMS, wenn Sie jetzt wechseln, schon ab EUR 10,00 im Monat" als irreführend.
Das deutsche OLG Hamburg stellt klar, dass die Belehrung über die Widerrufsrechte des Verbrauchers bloß auf einer Internetseite nicht genügt. Da in einem solchen Fall der Verbraucher vor Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wird, steht ihm die lange Rücktrittsfrist zur Verfügung. Dies gilt auch, wenn der Unternehmer seine Produkte über "eBay" vertreibt.
Im Vorabentscheidungsverfahren um die Auslegung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende und vergleichende Werbung sprach der EuGH aus, dass der -erstmals für grundsätzlich zulässig erklärte-Vergleich des gesamten Preisniveaus in der Werbung dann irreführend ist, wenn er nicht überprüfbar ist, oder die Werbeaussage nicht deutlich macht, dass sich der Vergleich nur auf eine bestimmte Musterauswahl und nicht auf alle Produkte des Werbenden bezieht.
Der VKI hatte - im Auftrag der AK Vorarlberg - die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) bezüglich insgesamt 44 Klauseln abgemahnt. Nachdem die BTV gleich zu Beginn hinsichtlich 32 dieser 44 Klauseln eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, hat sie nun auch für die übrigen 12 Klauseln die Unterlassungserklärung unterzeichnet.
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