Generali und Vorsorge Luxemburg -Kostenverrechnung intransparent
Im Streit wegen unklarer Lebensversicherungen beurteilt das Oberlandesgericht Wien Verträge der Generali und der Vorsorge Luxemburg als intransparent und somit gesetzwidrig.
Im Streit wegen unklarer Lebensversicherungen beurteilt das Oberlandesgericht Wien Verträge der Generali und der Vorsorge Luxemburg als intransparent und somit gesetzwidrig.
Ab dem 6. November 2006 gelten verschärfte Sicherheitsbestimmungen hinsichtlich der Mitnahme von Flüssigkeiten, die Fluggäste in den Bereich hinter die Sicherheitskontrollstellen und bis ins Flugzeug mittnehmen dürfen. Die neue EU-Verordnung ist eine Reaktion der EU-Kommission auf die Bedrohung durch selbst fabrizierte Flüssigsprengstoffe.
In einem gerichtlichen Vergleich vom 13.10.2006 verpflichtete sich Niedermeyer gegenüber dem VKI (das Verbandsverfahren wurde im Auftrag des BMSG geführt) zur Unterlassung irreführender Werbung mit günstigen Ratenzahlungsangeboten.
Es häufen sich Fälle, wo User von Tauschbörsen seitens der Verwertungsgesellschaften wegen Eingriffen in Urheberrechte Abmahnungen bekommen; darin wird auch pauschaler Schadenersatz in Höhe von rund 3000 Euro und mehr gefordert.Wir stellen die Rechtslage dar.
In dieser - im Auftrag des BMSG - vom VKI eingebrachten Klage sollte die Frage geklärt werden, ob ein technisches Gebrechen einen außergewöhnlichen Umstand iSd VO 261/2004 (FluggastrechteVO) darstellt, der eine Entschädigungsleistung ausschliesst, wie dies von Seiten der Airlines argumentiert wird.
Musterprozess des VKI - im Auftrag des BMSG - weitgehend gewonnen; Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der VKI hat die Preisanpassungsklausel der VEG in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Erdgas abgemahnt. Nach Ansicht des VKI verstößt die Klausel gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG, § 6 Abs 2 Z 4 KSchG, § 6 Abs 3 KschG und § 879 Abs 3 ABGB iVm § 9 PrG Die VEG hat daraufhin eine mit Vertragsstrafe besicherte Unterlassungserklärung unterzeichnet.
Die AK hat eine Verbandsklage beim OGH gewonnen.
Mit 1.10. 2006 trat die Wohnrechtsnovelle 2006 in Kraft. Kernpunkt der Novelle sind erweiterte Erhaltungspflichten des Vermieters im Mietrechtsgesetz (MRG). Es gibt aber auch Neuerungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG).
Werbung für "billigstes Breitbandinternet" ist unvollständig und irreführend, wenn nur über aktivierten Festnetzanschluss nutzbar und darauf nicht hingewiesen wird.
Laut OLG Hamburg hat eine Bank gegen eine Kontoinhaberin einen Rückforderungsanspruch, wenn die Kontoinhaberin ihr Konto für Überweisungen nach einer Phishing-Attacke zur Verfügung stellt.
Das HG Wien beurteilte die Werbung für den Tarif One Plus: "Schluss mit wenig! 1000 Freiminuten in alle Netze und 1000 Freiminuten zu One und ins Festnetz und 1000 Gratis -SMS, wenn Sie jetzt wechseln, schon ab EUR 10,00 im Monat" als irreführend.
Das deutsche OLG Hamburg stellt klar, dass die Belehrung über die Widerrufsrechte des Verbrauchers bloß auf einer Internetseite nicht genügt. Da in einem solchen Fall der Verbraucher vor Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wird, steht ihm die lange Rücktrittsfrist zur Verfügung. Dies gilt auch, wenn der Unternehmer seine Produkte über "eBay" vertreibt.
Im Vorabentscheidungsverfahren um die Auslegung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende und vergleichende Werbung sprach der EuGH aus, dass der -erstmals für grundsätzlich zulässig erklärte-Vergleich des gesamten Preisniveaus in der Werbung dann irreführend ist, wenn er nicht überprüfbar ist, oder die Werbeaussage nicht deutlich macht, dass sich der Vergleich nur auf eine bestimmte Musterauswahl und nicht auf alle Produkte des Werbenden bezieht.
Der VKI hatte - im Auftrag der AK Vorarlberg - die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) bezüglich insgesamt 44 Klauseln abgemahnt. Nachdem die BTV gleich zu Beginn hinsichtlich 32 dieser 44 Klauseln eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, hat sie nun auch für die übrigen 12 Klauseln die Unterlassungserklärung unterzeichnet.
Digitales Fernsehen: Der Umstieg rückt immer näher; am 26.10.2006 wird mit der Umst5ellung begonnen. 40 Prozent aller Haushalte sind betroffen. Die Verunsicherung ist groß, denn die Informationen zu diesem Thema sind bisher spärlich.
Erfahrungen aus einem Musterprozess des VKI rund um Reisemängel.
Die Autoren Dr. Eike Lindinger und Mag. Andrea Scheibenflug haben in dem im MANZ Verlag erschienenen Werk "Reiseprozessrecht" die sogenannte "Wiener Liste" zur Reisepreisminderung veröffentlicht. Eine umfassende Sammlung von Einzelfallentscheidungen, aber kein Ersatz für die Pauschalsätze der "Frankfurter Liste".
OGH bestätigt Rechtswidrigkeit einer Vielzahl von Klauseln in Flaga-Verträgen
Nach der vorliegenden Entscheidung verletzt ein Reiseveranstalter seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er es unterlässt, eine im Hotelkomplex befindliche Wasserrutsche hinsichtlich der behördlichen Genehmigung bzw der Sicherheitsstandards zu überprüfen.
Medienberichten zufolge hat sich eine radikale kurdische Separatistengruppe nach einer Reihe von Bombenanschlägen (etwa im Ferienort Marmaris, in Antalya und in Istanbul) mit einem Bekennerschreiben an die Öffentlichkeit gewandt und darin auch Ausländern nahe gelegt, türkische Ferienorte zu meiden. In der Erklärung der "Freiheitsfalken Kurdistans" (TAK) hieß es, dass "überall in der Türkei Bomben hochgehen werden, solange sich der Anführer der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei (PKK) in Gefangenschaft befinde".
Für Pauschalreisende in die Türkei stellt sich wiederum die Frage, ob sie von einer bereits gebuchten Reise in die betroffenen Gebiete der Türkei zurücktreten können?
Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes können als Konkretisierungsmaßstab zur dafür dienen, welche Bestimmungen auch außerhalb des Anwendungsbereiches des Konsumentenschutzgesetzes als ungültig erachtet werden, wenn einander ungleich starke Vertragspartner einander gegenüberstehen.
Versicherungsbedingungen gelten nur dann, wenn sie in den Vertrag einbezogen wurden. Dies stellt das Handelsgericht Wien klar. Fehlt eine Einbeziehung, dann gilt die Versicherung ohne die Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen.
Im Streit wegen intransparenter Rückkaufswerte und unklarer Kostenregelungen bei Lebensversicherungen hat das Handelsgericht Wien Versicherungsverträge der Wr. Städtischen und der Finance Life beurteilt. Die beanstandeten Vertragsbestimmungen sind gesetzwidrig.
Im Streit wegen intransparenter Rückkaufswerte und unklarer Kostenregelungen bei Lebensversicherungen hat das Handelsgericht Wien Versicherungsverträge der Wr. Städtischen und der Finance Life beurteilt. Die beanstandeten Vertragsbestimmungen sind gesetzwidrig.
Die deutsche Wettbewerbszentrale hat gegen die GbR Schmidtlein (Betreiber einer Vielzahl von heute-gratis-Webseiten, wie sms-heute.com etc) ein nun rechtskrätig gewordenes Versäumungsurteil erlangt.
Auf der griechischen Halbinsel Chalkidike wüten derzeit Waldbrände. Zeitungsberichten zufolge war die Feuerfront nach Schätzungen neun Kilometer lang. In den Feriensiedlungen Polychrono, Hanioti, Kriopigi und Pefkochori wurden Hotels und Campingplätze und Wohnhäuser evakuiert.
In einem - im Auftrag des BMSG geführten - Verbandsverfahren beanstandete der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zum einen die von der Beklagten verwendeten Werbeblätter als zur Irreführung geeignet und zum andern drei gesetzwidrige Klauseln im Trainingsvertrag.
Der KURIER berichtet am 14.8.06 über das Unwesen von Spenden-Keilern. Wir zeigen, wie man sich nach einer Überrumpelung helfen kann.
Das OLG Wien bestätigte eine Entscheidung des Handelsgerichts und beurteilte vier Klauseln in einem Partnervermittlungsvertrag des Partnervermittlungsinstitutes "for you" als gesetzwidrig.
Angemessene Ermäßigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Finanzierungsleasingvertrages
Auch in einem Unternehmerkredit hat eine Zinsanpassungsklausel zweiseitig zu erfolgen. Ebenso hat die Bank auch bei einem Unternehmerkredit inhaltliche Schranken bei einer Zinsänderung zu beachten.
In Luxemburg beginnen die Liquidatoren von AMIS-Fonds mit der Forderungsanmeldung; in Österreich lehnt die Anlegerentschädigung Schadenersatz ab.
Kriminelle haben Bankomatdaten ausgespäht - Kunden haften beim Einsatz von Doubletten nicht für den Schaden. Der VKI informiert, wie man sich als Geschädigter verhalten muss.
Bankengipfel von Staatssekretär Dolinschek bringt Zusage der Banken, bis spätestens 1.1.2007 die Abrechnung von Sparbüchern prüfen und vorenthaltene Zinsen auszahlen zu wollen.
Fitness-Studios dürfen nach Angaben von deutschen Verbraucherschützern ihren Besuchern nicht verbieten, eigene Getränke mitzubringen. Entsprechende Vorschriften in der Hausordnung seien nach der Entscheidung von Gerichten unwirksam. Das OLG Brandenburg (Az. 7 U 36/03) und das LG Frankfurt (Az. 2/2 O 307/04) haben solche Klausel für unzulässig erklärt.
Das Handelsgericht Wien hat als Berufungsgericht in einem Verfahren über den Rückforderungsanspruch wegen einer unkorrekten Zinsanpassungsklausel festgehalten, dass das Wissen einer Stelle, die für den Kreditnehmer den Zinsschaden berechnet, nicht dem Kreditnehmer zugerechnet werden kann. Dies ist für den Verjährungsbeginn einer Schadenersatzpflicht von großer Bedeutung.
Mobilkom, T-Mobile, ONE, tele.ring, Drei und Tele2UTA werden zusätzlich zu den bestehenden Tarifen in Kürze einen Tarif mit sekundengenauer Abrechnung anbieten. Von einer - vom BMSG beauftragten - Klage gegen die von Konsumentenschützern als intransparent und gröblich benachteiligend kritisierte Taktabrechnung wird Abstand genommen.
In einem Verbandsverfahren gegen die BUWOG beanstandete der Verein für Konsumenteninformation 31 Klauseln in Mietverträgen.
Der VKI hat - im Auftrag der AK Vorarlberg - die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) bezüglich insgesamt 44 Klauseln in Allgemeinen Kreditbedingungen, einem Schuldschein und einer Pfandbestellungsurkunde, einer Zusatzvereinbarung zu Wohnbauförderungsdarlehen und in einem Risikohinweis zur endfälligen Fremdfinanzierung mit Besparung eines Tilgungsträgers abgemahnt. Diese 44 Klauseln verstoßen nach Ansicht des VKI gegen das Konsumentenschutzgesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und/oder das Bankwesengesetz.
Das HG Wien gibt in einem Verbandsverfahren im Auftrag des BMSG der Unterlassungsklage gegen die mobilkom (A1) statt.
Der OGH führt seine - in vom VKI betriebenen Verfahren begründete - Rechtsprechung fort, dass der Mittelwert von SMR und VIBOR/EURIBOR eine geeignete Ersatzklausel für gesetzwidrige Zinsanpassungsklauseln in Kreditverträgen ist. Erstmals hat er dies nun auch in einem Verfahren ausgesprochen, das von der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte geführt wurde.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) verlangt bei Risikosportarten - wie etwa bei Paragleiten - eine besondere Aufklärung. Auch wenn die Teilnahme grundsätzlich auf eigenes Risiko erfolgt, so ist doch auf mögliche Sicherheitsrisken hinzuweisen.
HG Wien gibt VKI-Klage (im Auftrag des BMSG) gegen mobilkom (A1) statt- der Hinweis auf ein Aktivierungsentgelt gehört in die Tarifübersicht, ein Verweis auf die Verrechnung eines ziffernmäßig nicht bestimmten Aktivierungsentgeltes "laut Entgeltbestimmungen" im Anmeldeformular reicht für eine wirksame Vereinbarung nicht aus.
Wieder eine ungültige Verfallsklausel bei Wertkartenhandy
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