AK: Positives Urteil gegen Abzocke im Internet
Gratis-Webseiten, die versteckt eine Kostenpflicht vorsehen, sind irreführend. Die Arbeiterkammer hat ein Urteil des OLG Wien erwirkt, nach dem Webseiten mit versteckten Preisangaben unzulässig sind. Preis und Aufklärung über das Rücktrittsrecht müssen klar angegeben sein.
