Gewinnzusagen: Rechtschutzversicherungen müssen Klagen decken
Das Handelsgericht Wien gibt dem VKI in einem Musterprozess - im Auftrag des Konsumentenschutzministers Buchinger - Recht: Der Allgemeine Vertrags-Rechtsschutz deckt auch Klagen auf Herausgabe des (irreführend) zugesagten Gewinnes nach § 5j Konsumentenschutzgesetz.