Aufklärungspflicht der Bank bei Interzession und Pfandbestellung
Die Aufklärungspflicht der Bank nach § 25c KSchG bestehe - so das OLG Graz - zwar bei der Übernahme der persönlichen Garantie, nicht aber bei der Verpfändung einer Eigentumswohnung. Nun liegt es bei OGH zu klären, ob diese Aufspaltung eines Geschäftes zulässig ist.