Xantho-Group GmbH im Insolvenzverfahren
Über die Xantho-Group GmbH wurde am 11.07.2018 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet.
Über die Xantho-Group GmbH wurde am 11.07.2018 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet.
Der VKI obsiegt auch in letzter Instanz gegen die Mediengruppe "Österreich" GmbH: Das unaufgeforderte Zusenden von nie bestellten Magazinen, die nach einem Gratismonat kostenpflichtig werden - außer die KonsumentInnen bestellten diese ab - ist eine aggressive Geschäftspraktik, bestätigt nun der OGH.
Die private Unfallversicherung "s Running-Unfall-Schutz" vermittelte laut VKI den Eindruck, generell für Läufe zu gelten. Tatsächlich umfasst sie nur Laufveranstaltungen, nicht etwa das Training. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums wegen Irreführung. Die Sparkassen Versicherung AG und die Erste Bank verpflichteten sich nun gegenüber dem VKI, einen solchen unrichtigen Eindruck zu unterlassen.
Eine Online-Plattform für Gutscheine für Leistungen (Übernachtungen) anderer Unternehmer sah eine einjährige Gültigkeitsdauer dieser Gutscheine vor. Dies ist gröblich benachteiligend.
Das Parlament hat am 4.7.2018 massive Verschlechterungen für jene Konsumenten beschlossen, die im Fall einer fehlerhaften Rücktrittsbelehrung von ihrer Lebensversicherung zurücktreten wollen. Nach einer kurzen Übergangsfrist sollen diese Regelungen ab 1.1.2019 gelten.
Der OGH nimmt in gegenständlicher Entscheidung erstmals seit Abschaffung des Pflegeregresses Stellung zur Frage, ob auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen und Erben im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten gegriffen werden darf. Das Verbot des Pflegeregresses erfasst auch vor dem 1.1.2018 verwirklichte Sachverhalte, entschied nun der OGH.
Am 1.7.2018 tritt das Pauschalreisegesetz (PRG) in Kraft. Die Rahmenbedingungen für Pauschalreisen werden neu geregelt und dabei auch zeitgemäße Entwicklungen berücksichtigt, wie der Umstand, dass Buchungen vielfach online unter Zuhilfenahme von Vermittlungsplattformen geschlossen werden.
Mit 1.7.2018 tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) in Kraft, dass das alte System der Sachwalterschaft ablöst. Durch die neuen Regelungen soll es zu einer gestärkten Selbstbestimmung von vertretenen erwachsenen Personen kommen. Sachwalterschaft und die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger werden durch die Erwachsenenvertretung ersetzt und die Vorsorgevollmacht wird in einigen Punkten geändert.
Mit 1.7.2018 tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) in Kraft, dass das alte System der Sachwalterschaft ablöst. Durch die neuen Regelungen soll es zu einer gestärkten Selbstbestimmung von vertretenen erwachsenen Personen kommen. Sachwalterschaft und die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger werden durch die Erwachsenenvertretung ersetzt und die Vorsorgevollmacht wird in einigen Punkten geändert.
Ein Kontoinhaber beantragte eine Auskunft hinsichtlich gewisser Kontoauszüge der letzten fünf Jahre, da er selbst nur ein Jahr zurückliegende Auszüge einsehen konnte. Dabei stützte er sich auf sein datenschutzrechtliches Recht auf Auskunft, verlangte erstmalig und auch sehr spezifische Daten der Bank. Diese verrechnete ihm ein Entgelt von 30 Euro. Die Datenschutzbehörde (DSB) hielt fest, dass die Beantragung der Auskunft hinsichtlich dieser Kontoauszüge nicht exzessiv oder schikanös ist und kostenlos zu erfolgen hat.
In einem Vorabentscheidungsersuchen im Verfahren Bundesarbeiterkammer gegen ING-Diba hat heute der Generalanwalt seine Einschätzung ("Schlussantrag") zur Frage abgegeben, ob Online-Sparkonten der Zahlungsdienste-RL und damit in Folge dem ZaDiG unterliegen. Er hat dies verneint.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die DC Bank AG, wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nun liegt die Entscheidung des OGH vor, welche alle eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilte.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die TopEnergy Service GmbH wegen einer unzulässigen Klausel in deren Formblatt "Energieliefervertrag für Gas". Das Urteil des HG Wien gibt dem VKI Recht und erklärte die Klausel als unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich - die "CVS Fitness GmbH" als Betreiberin der EMS Station wegen deren unzulässigen Vertragsbedingungen abgemahnt. Die CVS Fitness GmbH hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN). Das Landesgericht (LG) Wiener Neustadt gab dem VKI recht und beurteilte unter Verweis auf die Rechtsprechung des OGH eine Klausel als nichtig, die Preiserhöhungen unbeschränkt zulässt.
Die Fluggastrechte-VO gilt auch für eine Fluggastbeförderung, die aufgrund einer einzigen Buchung erfolgt und zwischen dem Abflug von einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats und der Ankunft auf einem Flughafen im Gebiet eines Drittstaats eine planmäßige Zwischenlandung außerhalb der Union mit einem Wechsel des Fluggeräts umfasst.
Das LG Eisenstadt sah eine berechtigte Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen Irrtums und sprach den Klägern den Kaufpreis abzüglich Benutzungsentgelt zu. Manipulierte Fahrzeuge besäßen nicht die beim Kauf gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften, wenn die angegebene Werte für den NOx Ausstoß im Realbetrieb um das 5-fache überschritten werden. Auch nach dem Software Update werden Grenzwerte um 77% überschritten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die simpli services GmbH & Co KG und bekam nun auch vor dem Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) zur Gänze Recht. Das OLG Wien erklärte die eingeklagten Klauseln sowie die kostenpflichtige 0810-Kundenhotline für unzulässig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Die PSD II (Payment Services Directive) (RL (EU) 2015/2366) war bis zum 13.1.2018 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch kommt es in einigen österreichischen Gesetzen zu Änderungen.
Das "alte" ZaDiG (Zahlungsdienstegesetz 2009) wird aufgehoben und durch das Zahlungsdienstegesetz 2018 ersetzt. Das ZaDiG 2018 tritt am 01.06.2018 in Kraft.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Easybank AG wegen unzulässiger Klauseln in den Bedingungen für Basiskonten. Das Urteil des OLG Wien gibt dem VKI überwiegend Recht und erklärte zahlreiche Klauseln als unzulässig.
Ab dem 25.5.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der EU unmittelbar und somit auch in Österreich. Die entsprechenden Regelungen hat Österreich im Datenschutzgesetz 2018 (DSG) zusätzlich innerstaatlich verankert. Die DSGVO ändert das europäische Datenschutzregime maßgeblich. Hier ein Überblick.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die RLB Steiermark wegen unzulässiger Klauseln in den AGB.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die kitzVenture GmbH, zum einen wegen irreführender Werbung und zum anderen wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bereits nach der ersten Instanz (LG Innsbruck 69 Cg 20/17s) wurde der Klage rechtskräftig wegen der irreführenden Werbung und bzgl vier Klauseln stattgegeben. Gegenstand des Verfahrens vor dem OLG Innsbruck waren nur noch einige Klauseln in den AGB, die speziell das Nachrangdarlehen zum Inhalt haben. Während die 1.Instanz diesbezüglich das Klagebegehren abwies, gab das OLG Innsbruck diesem statt.
Die Bundesarbeiterkammer (BAK) hat Opodo Ltd unter anderem wegen der Verrechnung von Zahlungsmittelentgelten, einer kostenpflichtigen Hotline und der nicht Ausweisung von Gepäckgebühren geklagt und bekam vom OGH weitgehend recht.
Der VKI klagte Starbucks auf Unterlassung des Vertriebs irreführender Teeverpackungen und bekam vor dem HG Wien Recht.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ab 25.5.2018 in der EU anwendbar. In Österreich muss daher das Datenschutzgesetz angepasst werden. Am 20.4.2018 wurde dazu ein Abänderungsantrag der ursprünglichen Fassung ins Parlament eingebracht und angenommen.
Deutlich höhere Quote im Sanierungsverfahren bei CORDIAL
Geschädigte CORDIAL-Anleger erhalten höheren Ersatz ihrer Verluste.
Weiteres Teilurteil der Bundesarbeiterkammer gegen die card complete Service Bank AG.
Es liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, wenn sich zahlreiche MitarbeiterInnen infolge der Ankündigung einer Unternehmensumstrukturierung krank melden. Ein "wilder Streik", der nicht von der Belegschaftsvertretung ausgerufen wurde, befreit das Unternehmen nicht von seiner Entschädigungspflicht.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die "Milestone Österreich GmbH" wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen abgemahnt. Milestone hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Jollydays GmbH. Insgesamt wurden 8 Klauseln eingeklagt, alle 8 wurden nun vom OLG Wien rechtskräftig als unzulässig beurteilt. Zentraler Gegenstand des Verfahrens war der Gutscheinsverfall nach 3 Jahren.
In einem Verbandsverfahren mit Klauselprüfung wurden die Argumente zur Unzulässigkeit der zugrundeliegenden Klausel verworfen.
Der Reformvorschlag, den die EU-Kommission heute präsentieren will, enthält deutliche Verbesserungen zur Stärkung der Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher. "Die Kommission hat einen beachtlichen Wurf vorgelegt, der die Konsequenzen aus dem VW-Skandal zieht und den Zugang zum Recht für Verbraucher klar verbessert", resümiert Dr. Petra Leupold, Leiterin der VKI Akademie. Dem sogenannten New Deal for Consumers war eine umfangreiche Analyse des geltenden Verbraucherrechts vorausgegangen. Resultat: Bei der Rechtsdurchsetzung besteht akuter Handlungsbedarf, da in den meisten Mitgliedstaaten bei Massenschäden entweder keine oder keine wirksamen Instrumente zur Verfügung stehen. Diese Analyse deckt sich mit den Erfahrungen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).
Bei einer Wohnungssanierung wurden auf der Baustelle noch Zusatzaufträge erteilt. Laut OGH bilden im konkreten Fall diese Zusatzaufträge einen einheitlichen Vertrag mit dem Hauptvertrag, weswegen kein Rücktrittsrecht nach FAGG von diesen Zusatzaufträgen besteht.
Auch das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) gab nun dem VKI Recht und beurteilte eine Klausel als nichtig, die uneingeschränkt einseitige Entgeltänderungen ermöglicht. Eine einseitige Entgelterhöhung ist nur unter den Voraussetzungen der Konsumentenschutzbestimmungen und zulässig.
Eine Verletzung durch eine "3-Mann-Wasserbombenschleuder" auf einen Festivalgelände ist keine Gefahr des täglichen Lebens und daher nicht von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen ein Kreditinstitut ging ua um sogenannte Zustimmungsfiktionsklauseln, bei denen die Zustimmung des Kunden angenommen wird, wenn er nicht binnen einer gewissen Frist widerspricht.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die "Heimat Österreich gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H." wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen abgemahnt. Heimat Österreich hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Ein Überblick, welche Ansprüche Betroffene geltend machen können.
Der VKI obsiegt auch in 2. Instanz gegen Mediengruppe "Österreich": Der Zwang, ein unver-langtes Testabo abbestellen zu müssen, stellt eine aggressive Geschäftspraktik im Sinne des UWG dar, bestätigt nun das Berufungsgericht.
Der VKI unterstützte im Auftrag es Sozialministeriums die Käufer eines Kachelofens bei ihrer Irrtumsanfechtung, weil sie nicht ordnungsgemäß über die Art des Ofens aufgeklärt wurden.
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