EuGH zum Facebook "Like"-Button
Der EuGH nimmt die Betreiber von Websites mit in die Verantwortung soweit es um die Erhebung und Übermittlung der Informationen an Facebook geht. Für die anschließende Verarbeitung ist Facebook jedoch alleine zuständig. Die Entscheidung zur Datenschutz-Richtlinie (Vorgängerin der Datenschutz-Grundverordnung) hat auch Auswirkungen auf ähnliche Plugins. Websites, die Facebook "Like"-Buttons einbinden, müssen dafür bei den Nutzern eine Einwilligung einholen.