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Geld & Versicherungen

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VKI - AWD - Prozessprogramm im September 2010

Der VKI vertritt rund 2500 Geschädigte in 5 Sammelklagen und einer Reihe von Musterprozessen. Beim HG Wien sind - so das Gericht - 653 einzelne Verfahren gegen den AWD anhängig. Im Herbst wird nahezu täglich gegen den AWD verhandelt.

Deutscher BGH: Verjährungsbeginn bei fehlerhafter Anlageberatung

Erhält ein Kapitalanleger Kenntnis von einer bestimmten Pflichtverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers, so handelt er bezüglich weiterer Pflichtverletzungen nicht grob fahrlässig, wenn er die erkannte Pflichtverletzung nicht zum Anlass nimmt, den Anlageprospekt nachträglich durchzulesen, auch wenn er bei der Lektüre des Prospekts Kenntnis auch der weiteren Pflichtverletzungen erlangt hätte.

Anlegerentschädigung (AEW) haftet für AMIS-Gelder

Der OGH bejaht - in einem Musterprozess der Advofin - die Haftung der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH für jene Gelder, die von den in Konkurs gegangenen AMIS-Firmen "gehalten" und nicht zurückbezahlt wurden. Jedem betroffenen Anleger stehen bis zu 20.000 Euro seines Schadens zu. Ob die Anlegerentschädigung dies - ohne Hilfe des Staates - leisten kann, ist höchst fraglich.

Urteil: VKI gewinnt gegen AvW - Ausschluß der Kündigung nichtig

Der VKI hat - im Auftrag des BMASK - gegen die AvW Gruppe AG Verbandsklage wegen gesetzwidriger Kündigungsausschlüsse eingebracht und diese nunmehr beim OGH gewonnen. Das Höchstgericht schloss sich weitgehend den Ausführungen der 2. Instanz an, wonach der Ausschluss der ordentlichen Kündigung insbesondere deshalb gröblich benachteiligend sei, weil sich AvW sehr wohl ein ordentliches Kündigungsrecht im Vertrag vorbehielt.

Bank Austria "Snowball" Obligationen - VKI unterstützt nach Verbandsklage nun gekündigte Verbraucher

Der VKI hat gegen die Bank Austria - im Auftrag des BMASK - eine Verbandsklage geführt und gewonnen. Die einseitige Möglichkeit für die Bank, die Schuldverschreibungen vorzeitig (Laufzeit 7 Jahre) kündigen zu können, ist gesetzwidrig. Stellt sich die Frage, welche Konsequenzen das Urteil des OGH für jene Kunden hat, deren Verträge seitens der BA im April 2009 aufgekündigt worden waren.

FinanzTV berichtet über VKI - AWD

FinanzTV (www.Finanz-TV.com) berichtet in Interviews und redaktionellen Berichten über die letzte Gerichtsverhandlung zwischen VKU und AWD

AK schließt MEL-Vergleich ab

Die Bundes-Arbeiterkammer hat mit der Meinl Bank einen Vergleich abgeschlossen: Die Meinl Bank hat sich darin bereiterklärt, rund 5.000 Anlegern, die sich an die AK gewandt haben, die erlittenen Kursverluste in einem Gesamtbetrag von bis zu 12,4 Millionen Euro auszugleichen.

Haftungsfreizeichnung in Bank-Bedingungen gesetzwidrig

Der VKI klagte im Auftrag des BMASK auf Unterlassung einer haftungsbeschränkenden Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Direktanlage.at hatte - nachdem der VKI die entsprechende Klausel abgemahnt hatte - nur eine eingeschränkte Unterlassungserklärung abgegeben. Nun bekam der VKI vom Landesgericht Salzburg Recht: Die Klausel ist gesetzwidrig.

VKI-Sieg gegen einseitige Kündigung bei BA-Snowball

Der VKI war mit Verbandsklage im Auftrag des BMASK auch gegen die Geschäftsbedingungen der - von der Bank Austria emittierten - Teilschuldverschreibungen "Callable Snowball Floater" vorgegangen. Nun erging auch hierzu das Urteil des Obersten Gerichtshofes, der sich in seiner Begründung auf das jüngst ergangene gegen die Erste Bank (siehe verbraucherrecht.at am 9.6.2010) stützt: Das einseitige Kündigungsrecht der Bank ist gesetzwidrig.

Urteil: VKI-Sieg gegen einseitige Kündigung bei BA-Snowball

Der VKI war mit Verbandsklage im Auftrag des BMASK auch gegen die Geschäftsbedingungen der - von der Bank Austria emittierten - Teilschuldverschreibungen "Callable Snowball Floater" vorgegangen. Nun erging auch hierzu das Urteil des Obersten Gerichtshofes, der sich in seiner Begründung auf das jüngst ergangene gegen die Erste Bank stützt: Das einseitige Kündigungsrecht der Bank ist gesetzwidrig.

VKI-Sammelklagen gegen AWD - Schritt für Schritt zur Klärung

Am 7.7.2010 wird das HG Wien über Zulässigkeit der größten Sammelklage (rund 1300 Schadenersatzansprüche) verhandelt.

Achtung: Der Richter weist uns freundlicherweise darauf hin, dass Personen, die als Zeugen geführt werden (also insb Geschädigte), der Verhandlung nicht werden beiwohnen dürfen. Darüberhinaus ist die Verhandlung aber natürlich öffentlich.

OGH: Dauerrabattklauseln gesetzwidrig

Dauerrabattnachzahlungsklauseln sind gesetzwidrig, wenn im Fall der vorzeitigen Auflösung einer Versicherung der nachzuzahlende Betrag bei längerer tatsächlicher Vertragsdauer steigt statt sinkt. Die in der Vergangenheit auf dieser Basis verrechneten Dauerrabattrückforderungen sind von den Versicherungen zurückzuzahlen.

Service: Hilfe bei Dauerrabattnachforderungen

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 2010 hat die Situation bei Dauerrabatten vollkommen verändert. Wir informieren ausgehend von diesem Urteil, unter welchen Umständen eine Dauerrabattrückforderung Ihrer Versicherung unberechtigt ist und wie Sie ihr Geld zurückverlangen können.

Urteil: OGH: Dauerrabattklauseln gesetzwidrig

Dauerrabattnachzahlungsklauseln, nach denen der rückforderbare Betrag mit längerer Vertragsdauer steigt statt sinkt, widersprechen § 8 Abs 3 VersVG und sind gröblich benachteiliegend. Das gesetzliche Kündigungsrecht wird untergraben.

OLG Wien: Vermittler haftet für AMIS-Schaden

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Wien haftet ein Vermittler für den Schaden, der sich aus der Veruntreuung von AMIS Kundengeldern ergibt. Er hätte seinen Kunden auf das hohe Risiko beim AMIS Generationsplan und die Möglichkeit eines Kapitalverlustes hinweisen müssen.

Ab 11.6.2010: Das neue Verbraucherkreditgesetz

Am 11.06.2010 tritt das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) in Kraft. Dieses hat Österreich in Umsetzung der Richtlinie 2008/48/EG vom 23.04.2008 über Verbraucherkreditverträge im Rahmen des Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetzs (DaKRÄG) (BGBl I 28/2010) erlassen. Dadurch werden die gesetzlichen Grundlagen des Kreditwesens umfangreichen Neuerungen unterworfen.

Zahlscheingebühren unzulässig - Bereits zweites Urteil gegen "Strafgebühren"

Wie berichtet, erteilte jüngst das OLG Wien der vermeintlichen Zulässigkeit von sog Zahlscheingebühren in einem Verfahren des VKI gegen eine Kung-Fu-Schule eine klare Absage. Nun liegt auch das erste Urteil im Verbandsverfahren gegen einen Mobilfunkbetreiber vor: Das HG Wien spricht sich klar gegen die Zulässigkeit dieser "Strafgebühren" aus, da das sog Zahlungsdienstegesetz (kurz: ZaDiG) seit November 2009 derartige Entgelte untersagt.

Urteil des HG Wien im Verbandsverfahren gegen T-Mobile: Zahlscheingebühren unzulässig!

Der VKI hatte im Auftrag des BMASK Verbandsklage gegen vier Mobilfunktbetreiber eingebracht. Nun liegt die erste Entscheidung im Verfahren gegen T-Mobile Austria vor: Dem Unterlassungsbegehren wurde vom HG Wien vollinhaltlich stattgegeben, da Gebühren "für die Verwendung bestimmter Zahlungsinstrumente" seit Inkrafttreten des ZahlungsdiensteG (kurz: ZaDiG) unzulässig sind.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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