LG Frankfurt: Geschlossene Fonds - Ausschüttungsrückforderungen - Einwendungen
Der deutsche BGH ging bislang - wenig anlegerfreundlich - davon aus, dass bei "geschlossenen Fonds" die Drittgläubiger (Finanzierungsbanken) nicht gewinngedeckte Ausschüttungen - nach Abtretung der Freistellungsansprüche des Treuhänders - zurückfordern können. Das LG Frankfurt läßt nun aber für den beklagten Gesellschafter den Einwand zu, die Finanzierungsbank habe die Forderung bei der Gesellschaft nicht ernsthaft eingefordert. Hoffnung auch für österreichische MPC-Anleger.