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Geld & Versicherungen

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HG Wien bejaht Bankenhaftung bei Swap-Geschäft

Nach Ansicht des HG Wien liegt ein haftungsauslösender Beratungsfehler vor, wenn die Bank den Kunden bei strukturierten Finanzprodukten (Zinsswaps) nicht über den anfänglich negativen Marktwert aufklärt.

Urteil: Prospektveröffentlichung: Dragon FX Garant

Das Erfordernis der leichten Zugänglichkeit eines Prospekts ist bei Online-Veröffentlichung nicht erfüllt, wenn auf der Website eine mit einer Haftungsausschlussklausel und der Pflicht zur Bekanntgabe einer E Mail-Adresse verbundene Registrierungspflicht besteht, wenn dieser elektronische Zugang kostenpflichtig ist oder wenn die kostenlose Abrufbarkeit von Prospektteilen auf zwei Dokumente pro Monat begrenzt ist.

Urteil: LG Korneuburg: Versicherungsmakler Mag. Steiner haftet für Beratungsfehler

Ein Finanzprodukt, bei dem die Prämien eines langfristigen Versicherungsvertrages durch die Aufnahme von kurzfristigen Privatkrediten finanziert werden sollen, also ein "Sparen ohne eigenes Geld", ist hoch riskant. Wird nicht über das Verlustrisiko aufgeklärt, liegt ein Beratungsfehler des Versicherungsmaklers vor.

Versicherungsmakler Mag. Steiner haftet für Beratungsfehler

Der Vermögensberater und Versicherungsmakler Mag. Steiner haftet für einen Beratungsfehler im Zusammenhang mit einem Finanzprodukt, bei dem die Prämien eines langfristigen Versicherungsvertrages durch die Aufnahme von kurzfristigen Privatkrediten finanziert werden sollen.

Urteil: Anwendbarkeit des VKrG auf Autoleasingverträge

Haftet der Leasingnehmer verschuldensunabhängig für den Zustand des Leasingobjektes bei der Rückgabe, ist von einem Finanzierungsleasingvertrag auszugehen, weswegen das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anzuwenden ist. Steht in der Werbung, dass das VKrG nicht anwendbar ist, ist dies irreführend.

Anwendbarkeit des VKrG auf Autoleasingverträge

Haftet der Leasingnehmer verschuldensunabhängig für den Zustand des Leasingobjektes bei der Rückgabe, ist von einem Finanzierungsleasingvertrag auszugehen, weswegen das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anzuwenden ist. Steht in der Werbung, dass das VKrG nicht anwendbar ist, ist dies irreführend.

Urteil: OGH: Praxis der Klauselersetzung beim Dauerrabatt unzulässig

Alte gesetzwidrige Dauerrabattklauseln fallen gegenüber Verbrauchern ersatzlos weg. Die Praxis der Allianz Versicherung, in Versicherungsverträgen gegenüber Verbrauchern die alten gesetzwidrigen Dauerrabattklauseln einseitig durch andere neue Klauseln zu ersetzen und daraus Forderungen abzuleiten, ist unzulässig.

Versicherung - Rückforderung von "Dauerrabatten" unzulässig

Die Praxis der Allianz Versicherung, in Versicherungsverträgen gegenüber Verbrauchern alte - gesetzwidrige - Dauerrabattklauseln einseitig durch andere neue Klauseln zu ersetzen und auf dieser Basis eine wenn auch geringere Rückzahlung des Dauerrabattes zu verlangen, ist unzulässig.

Unwirksame Klauseln beim BAWAG E-Banking

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen die umstrittenen E-Banking-Bedingungen der BAWAG PSK. Zahlreiche Kunden führten Beschwerde darüber, dass in den AGB alle möglichen Risken auf die Kunden verschoben werden und von den Kunden völlig überzogene Sorgfaltspflichten verlangt werden. Das OLG Wien hat nun das Urteil des HG Wien bestätigt: 9 beanstandete Klauseln sind gesetzwidrig.

Urteil: OLG- Wien bestätigt gesetzwidrige Klauseln in "E-Banking-AGBs" der BAWAG PSK

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen die umstrittenen E-Banking-Bedingungen der BAWAG PSK. Zahlreiche Kunden führten Beschwerde darüber, dass in den AGB alle möglichen Risken auf die Kunden verschoben werden und von den Kunden völlig überzogene Sorgfaltspflichten verlangt werden. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hatte neun der zehn beanstandeten Klauseln für gesetzwidrig erklärt. Dies wurde nun vom OLG-Wien bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Urteil: OLG Wien: Gesetzwidrige Klauseln in der Unfallversicherung

Das OLG Wien beurteilt zwei Klausels aus der Unfallversicherung als gesetzwidrig. Eine Klausel zur Kostentragungspflicht hinsichtlich der Kosten der Ärztekommission weicht trotz Kostenbegrenzung gröblich benachteiliegend von den günstigeren Regelungen der ZPO ab.

Paybox: Zustimmung durch Verschweigen unzulässig

Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten - Paybox wegen einer "Verschweigung-Klausel" geklagt, nach der Paybox seinen Kunden eine Vertragsänderung mitteilen konnte und diese wirksam wurde, falls die Kunden nicht binnen zwei Monaten widersprachen. Diese Klausel ist gesetzwidrig.

OLG Wien: 10 Klauseln der Diners Club Bank AG sind rechtswidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriumsministeriums - gegen die Diners Club Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) gab dem VKI bei 10 von 11 Klauseln Recht, das OLG Wien bestätigte nun dieses Urteil.

HG Wien: 8 Klauseln der paylife-Geschenkkarte sind gesetzwidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Firma paylife bezüglich ihrer ABGs für die Geschenkkarte. Das HG Wien hat nun alle beanstandeten Klauseln für gesetzwidrig erklärt.

Urteil: Paybox: Unzulässige Erklärungsfiktionsklausel

Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten - Paybox wegen einer Klausel geklagt, nach der Paybox seinen Kunden eine Vertragsänderung mitteilen konnte und diese wirksam wurde, falls die Kunden nicht binnen zwei Monaten widersprachen.

BGHS Wien: Keine Maklerprovision bei Rücktritt von der Vermittlungsgebührenvereinbarung

Das BGHS Wien hat der - im Auftrag des Sozialministeriums geführten - Klage des VKI in einem Musterprozess vollinhaltlich stattgegeben: Blue Vest als Versicherungsvermittler hat nach Rücktritt des Konsumenten von der Vermittlungsgebührenvereinbarung (§ 12 VKrG) weder einen Provisionsanspruch noch einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Vergütung.

Schifffonds taugen nicht zur Altersvorsorge

Nach einer aktuellen deutschen Entscheidung sind Beteiligungen an geschlossenen Schiffs- und Immobilienfonds kein geeignetes Produkt zur Altersvorsorge. Die beratende Bank haftet wegen nicht anlegergerechter Beratung, wenn sie die Produkte zur Altersvorsorge empfiehlt.

Verbesserter Schutz von Schuldnern bei Inkassobüros von Berufungsgericht bestätigt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen Klauseln in einem Vertragsformblatt eines Inkassobüros mit Verbandsklage vor. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat nun bestätigt, dass auf Ratenzahlungsvereinbarungen, die im vorliegenden Fall und in der Praxis regelmäßig einen entgeltlichen Zahlungsaufschub darstellen, das am 11.6.2010 in Kraft getretene Verbraucherkreditgesetz anzuwenden ist.

Allgemein-zivilrechtliche Prospekthaftung für Werbeprospekte

Erwirbt ein Anleger aufgrund schuldhaft irreführender Angaben im Werbeprospekt die darin beworbenen Papiere, besteht im Rahmen der allgemein-zivilrechtlichen Prospekthaftung eine Haftung all jener, die dem äußeren Erscheinen nach an der Prospektgestaltung mitgewirkt haben und die Fehlerhaftigkeit der Angaben kennen mussten.

Anlageberaterhaftung: Verjährung und Mitverschulden

Der OGH stellt klar, dass der Schadenersatzanspruch aus fehlerhafter Anlageberatung nicht verjährt ist, wenn die Geltendmachung mittels Feststellungsklage zwar unzulässig ist, aber innerhalb der Verjährungsfrist erfolgte, auch wenn das Leistungsbegehren eventualiter außerhalb der Verjährungsfrist erhoben wurde. Ein Mitverschulden des Anlegers ist dann zu verneinen, wenn der Berater die Bedeutung der schriftlichen Unterlagen herunterspielt und ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht.

Anlageberaterhaftung: Zurechnung und Mitverschulden

Die Entscheidung bestätigt die neuere Jud zur Zurechnung des selbständigen Anlageberaters an die Bank und verneint ein Mitverschulden des unerfahrenen Anlegers wegen Nichtlesens klein gedruckter Risikohinweise.

OLG Wien: Gesetzwidrige Klauseln in der Unfallversicherung

Das OLG Wien beurteilt vier Klauseln in Unfall-Versicherungsbedingungen als gesetzwidrig. Betroffen sind Anpassungen bei nachträglichen Gefahrenerhöhungen, Regelungen zur Obduktion und Nachzahlungspflichten betreffend Kosten, die der Versicherer bei Vertragsbeginn übernommen hat.

Urteil: Unzulässige ergänzende Vertragsauslegung nach Wegfall einer gesetzwidrigen Klausel als Verstoß gegen § 28a KSchG

Der VKI hat die Wiener Privatbank in einem Verbandsverfahren - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - auf Unterlassung geklagt. Dabei geht es um ein Berufen der Bank auf missbräuchliche Vertragsklauseln, indem Konsumenten bei Vermögensverwaltungsverträgen Kündigungsentschädigungen verrechnet werden, die weder durch eine vertragliche Vereinbarung noch durch § 1014 ABGB gedeckt sind.

VKI-Sammelaktion zu Verbraucherkrediten der Santander Bank

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte, im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, gegen die Santander Consumer Bank GmbH eine Verbandsklage wegen falscher Angaben zum effektiven Jahreszinssatz bei Verbraucherkrediten. Der OGH untersagt der Bank die weitere Verwendung und Berufung auf die gesetzwidrige Klausel und eine Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes ohne die Berücksichtigung der Kosten einer (Kredit-)Restschuldversicherung, die gemeinsam mit dem Kreditvertrag abgeschlossen wird oder - als bestehende Versicherung - zur Besicherung des Kredites verwendet wird. Die gesetzliche Folge der Angabe eines zu geringen effektiven Jahreszinssatzes ist, dass der vertraglich vereinbarte Sollzinssatz so zu verringern ist, dass er dem angegeben effektiven Jahreszinssatz entspricht. Die Bank hat allen Kunden die neuen (geringeren) Raten bekanntzugeben. Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Sammelaktion der betroffenen Kreditnehmer durch und wird diesen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen die Bank zur Seite stehen. Betroffen sind Kreditabschlüsse ab dem 11.6.2010. Nähere Informationen findet man auf www.verbraucherrecht.at/santander.

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Sozialministerium
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